FAQ-Leistungen


Frage

Antwort

Wie ist die jährliche Kostenbeteiligung in der Grundversicherung geregelt?

Erwachsene zahlen pro Kalenderjahr für ambulante und stationäre Behandlungen einen festen Betrag (Franchise) und einen Selbstbehalt.
Bei Kindern wird keine ordentliche Franchise erhoben. Sie bezahlen lediglich den Selbstbehalt.

Wird aus der Grundversicherung ein Beitrag an Brillen oder Kontaktlinsen vergütet?

Ja! An Kosten von Brillengläser oder Kontaktlinsen werden bis CHF 180 vergütet und zwar pro Jahr für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr und alle 5 Jahre für Erwachsene ab dem 19. Altersjahr. Achtung: Auf diese Leistungen wird die gesetzliche Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) erhoben.

Unter welchen Voraussetzungen zahlt die CSS ein Stillgeld aus?

Das Stillgeld von CHF 200 wird durch die Versicherung der Mutter vergütet, sofern folgende Bedingungen kumuliert erfüllt sind:
- Sie haben eine Zusatzversicherung CSS-Standardversicherung, Zoom-Versicherung, CSS-Standardversicherung plus oder Ambulantversicherung myFlex abgeschlossen
- Ihr Kind ist ebenfalls bei der CSS versichert.
Für die Ambulantversicherung myFlex müssen Sie und ihr Kind mindestens die Versicherungsstufe Economy abgeschlossen haben.
- Sie haben während mindestens 30 Tagen gestillt
- Sie haben der CSS eine ausgefüllte Stillgeldbescheinigung zurückgeschickt
→ Die Stillgeldbescheinigung können Sie telefonisch bei der Serviceline bestellen
→ Bei Mehrlingsgeburten haben Sie Anspruch auf CHF 200 Stillgeld pro Kind

Werden während der Schwangerschaft die Medikamente und Stützstrümpfe auch ohne Kostenbeteiligung abgerechnet?

Nein, Medikamente und Stützstrümpfe, die während der Schwangerschaft benötigt werden, müssen immer mit Kostenbeteiligung abgerechnet werden.

Wie hoch sind die Leistungen der Alternativversicherung?

Pro Kalenderjahr max. CHF 10'000 Leistungen netto.
Es wird eine Kostenbeteiligung erhoben: Erwachsene zahlen eine Franchise von CHF 300 und einen Selbstbehalt von 20%. Kinder zahlen keine Franchise, sondern lediglich einen Selbstbehalt von 20%. Die Kostenbeteiligung der Alternativversicherung wird unabhängig von der Grundversicherung erhoben und kann mit dieser nicht kumuliert werden!

Müssen Kinder in der Grundversicherung ebenfalls einen Selbstbehalt entrichten?

Ja, für Leistungen der Grundversicherung wird bei Kindern bis zum vollendeten 18. Altersjahr ebenfalls ein Selbstbehalt von 10% erhoben; der Maximalbetrag pro Kalenderjahr beträgt CHF 350.

Übernimmt die Grundversicherung Zeckenimpfungen?

Ja. Wie alle Leistungen der Grundversicherung unterliegen sie aber der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt).

Ich benötige Schuheinlagen und habe dafür eine Verordnung vom Arzt erhalten. Bezahlt meine Versicherung etwas daran? Wenn ja, brauche ich jedesmal eine neue Verordnung?

Die CSS beteiligt sich aus den Zusatzversicherungen CSS-Standardversicherung, CSS-Standardversicherung plus, Zoom-Versicherung oder Ambulantversicherung myFlex an den Kosten für Schuheinlagen gemäss der geltenden Hilfsmittelliste.).
Um Ihren Anspruch geltend zu machen, benötigen wir nur beim ersten Bezug eine Verordnung sowie eine detaillierte Rechnung. Bei weiteren Bezügen müssen Sie nur noch die detaillierte Rechnung einreichen.

Die Zusatzversicherungen CSS-Standardversicherung, CSS-Standardversicherung plus, Zoom-Versicherung und Ambulantversicherung myFlex vergüten Kindern einen Betrag an Zahnbehandlungen. Wie hoch ist dieser - und bis zu welchem Alter wird er geleistet?

Die CSS beteiligt sich aus den Zusatzversicherungen CSS-Standardversicherung, CSS-Standardversicherung plus und Zoom-Versicherung bis zum vollendeten 18. Altersjahr (bis zum Ende des Kalender-jahres, in dem der 18. Geburtstag war) mit 50% bis max. CHF 1000 pro Kalen-derjahr an Zahnbehandlungskosten.
Aus der Ambulantversicherung myFlex richtet sich die Beteiligung nach der abgeschlossenen Versicherungsstufe (Economy/Balance/Premium

Die Zusatzversicherungen CSS-Standardversicherung, CSS-Standardversicherung plus, Zoom-Versicherung und Ambulantversicherung myFlex leisten einen Beitrag an Zahnspangen. Wie hoch ist dieser - und bis zu welchem Altersjahr wird er bezahlt?

Die CSS beteiligt sich aus den Zusatzversicherungen CSS-Standardversicherung, CSS-Standardversicherung plus und Zoom-Versicherung bis zum vollendeten 20. Altersjahr (bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der 20. Geburtstag war) mit 50% bis max. CHF 12'000 an den Kosten für Zahnstellungskorrekturen/ Kieferorthopädie.
Aus der Ambulantversicherung myFlex richtet sich die Beteiligung nach der abgeschlossenen Versicherungsstufe (Economy/Balance/Premium).

Ich habe von meinem Arzt eine Rechnung erhalten. Wie muss ich vorgehen, damit die CSS mir ihren Anteil vergütet?

Die CSS benötigt dazu das Original Ihrer Rechnung. Trennen Sie den Einzahlungsschein vorher ab, denn Sie müssen das Honorar Ihrem Arzt selbst überweisen. Kleben Sie auf die erste Seite der Rechnung die korrekte Strichcode-Etikette (immer von derjenigen Person, die behandelt wurde!). Auf der unteren Hälfte des Etiketten-Bogens finden Sie Adress-Etiketten, um den Umschlag zu adressieren. So gelangt Ihre Rechnung ohne Verzögerung an die richtige Stelle.

Muss ich bei einer Rechnung für einen Spitalaufenthalt ebenfalls die Franchise und den Selbstbehalt von 10% bezahlen?

Ja, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt vor, dass auf allen Leistungen der obligatorischen Grundversicherung eine Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) erhoben werden muss. Einzige Ausnahme sind die besonderen Leistungen bei Mutterschaft, die in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Art. 13 bis 16) abschliessend aufgezählt sind.


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