FAQ-Spitalaufenthalt


Frage

Antwort

Ich muss mich für einen Eingriff ins Spital begeben. Wie muss ich vorgehen?

Bei einem geplanten stationären Spitalaufenthalt füllen Sie in der Regel ein Anmeldeformular des Spitals aus, das Sie auch nach Ihrer Versicherungsdeckung (allgemeine, halbprivate oder private Abteilung) fragt. Aufgrund Ihrer Anmeldung erhält die CSS Versicherung vom Spital ein schriftliches Kostengutsprachegesuch, das wir entsprechend Ihrer Versicherungsdeckung beantworten.
Für Fragen zu Ihrer Versicherungsdeckung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Wählen Sie die Telefon-Nr. 0844 277 277 (drücken Sie danach die Taste 1).

Muss ich der CSS einen bevorstehenden Spitaleintritt melden?

Bei den Spitalversicherungen CSS-Standardversicherung plus, Spital20, Spital30 und Spitalversicherung myFlex müssen Sie der CSS einen Spitaleintritt im Voraus mittels entsprechendem Formular melden. Dieses können Sie gleich online ausdrucken oder telefonisch bei unserer Serviceline bestellen. Bei allen übrigen Versicherungsdeckungen genügt es, wenn Sie das Anmeldeformular des Spitals ausfüllen.

Deckt die obligatorische Grundversicherung auch Leistungen bei einem stationären Spitalaufenthalt?

Ja, die Referenztaxen des Wohnkantons werden durch die obligatorische Grundversicherung abgerechnet, das heisst, auf diesem Betrag wird die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) in Abzug gebracht.

Muss ich bei einer Rechnung für einen Spitalaufenthalt ebenfalls die Franchise und den Selbstbehalt von 10% bezahlen?

Ja, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt vor, dass auf allen Leistungen der obligatorischen Grundversicherung eine Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) erhoben werden muss. Einzige Ausnahme sind die besonderen Leistungen bei Mutterschaft, die in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Art. 13 bis 16) abschliessend aufgezählt sind.


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