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FAQ-Unfall
Frage
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Antwort
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Handelt es sich bei einem Zeckenbiss/Wespenstich um einen Unfall?
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Ja, Zeckenbisse/Wespenstiche werden als Unfall abgerechnet, da die Unfalldefinition gemäss ATSG Art. 4 erfüllt ist.
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Ich hatte einen Unfall. Wie muss ich diesen anmelden?
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Senden Sie uns Ihre Unfallanzeige ausgefüllt und unterschrieben zu. Handelt es sich um einen Zahnunfall, benötigen Sie zusätzlich 2 Zahnschadenformulare, die Ihr Zahnarzt ausfüllen muss. Beide Formulare können Sie gleich online ausdrucken oder telefonisch bei unserer Serviceline bestellen.
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Ich bin zur Zeit nicht erwerbstätig bzw. wurde pensioniert. Muss ich meine Police ändern lassen?
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Ja, die Unfalldeckung muss in der Grundversicherung eingeschlossen werden, da Sie nicht (mehr) durch Ihren Arbeitgeber gegen die Risiken eines Unfalls versichert sind. Nehmen Sie zu diesem Zweck Kontakt mit Ihrer Agentur auf oder wählen Sie die Telefon-Nr. 0844 277 277 (drücken Sie danach die Taste 3).
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Ich bin arbeitslos geworden und beziehe nun ein Arbeitslosentaggeld. Muss ich die Unfalldeckung in meiner Grundversicherung wieder einschliessen?
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Nein, wenn Sie Arbeitslosentaggeld beziehen, sind Sie bei der Arbeitslosenkasse obligatorisch durch die SUVA gegen Unfall versichert.
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