Medikamentenlisten:
Pille ist nicht gleich Pille

Spezialitätenliste (SL)

Die Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit enthält Arzneimittel, die einem medizinischen Bedürfnis entsprechen und nachweislich wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Diese Medikamente werden durch die Grundversicherung vergütet, abzüglich der Kostenbeteiligung.

Hors-Liste-Medikamente (HL)

«Hors-Liste» werden Medikamente genannt, die zwar vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zum Verkauf zugelassen sind, aber weder in der Spezialitätenliste noch in der Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt sind. Sie dürfen nicht durch die Grundversicherung vergütet werden. In der Regel übernehmen aber Zusatzversicherungen einen Kostenanteil.

Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)

Die Medikamente der Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) sind zwar vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zum Verkauf zugelassen, werden aber weder durch die Grundversicherung noch durch eine Zusatzversicherung vergütet.

Hinweis: In jedem Fall gelten die gesetzlichen und allgemeinen Vertragsbestimmungen.

Generikaliste

Seit Anfang 2006 gilt für ein Originalpräparat in der Grundversicherung ein Selbstbehalt von 20%, falls die Spezialitätenliste ein Generikum aufführt, das dieses Originalpräparat ersetzen kann. Keinen höheren Selbstbehalt müssen Sie dann bezahlen, wenn die Preisdifferenz zwischen Originalpräparat und Generikum weniger als 20% beträgt oder wenn das Originalpräparat aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist.

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