Medikamentenlisten: Pille ist nicht gleich PilleSpezialitätenliste
(SL)Die Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit
enthält Arzneimittel, die einem medizinischen Bedürfnis entsprechen und nachweislich wirksam, zweckmässig
und wirtschaftlich sind. Diese Medikamente werden durch die Grundversicherung vergütet, abzüglich der
Kostenbeteiligung. Hors-Liste-Medikamente (HL)«Hors-Liste»
werden Medikamente genannt, die zwar vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zum Verkauf zugelassen
sind, aber weder in der Spezialitätenliste noch in der Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller
Verwendung (LPPV) aufgeführt sind. Sie dürfen nicht durch die Grundversicherung vergütet werden. In
der Regel übernehmen aber Zusatzversicherungen einen Kostenanteil. Liste
pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)Die
Medikamente der Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) sind zwar vom Schweizerischen
Heilmittelinstitut Swissmedic zum Verkauf zugelassen, werden aber weder durch die Grundversicherung
noch durch eine Zusatzversicherung vergütet. Hinweis: In jedem
Fall gelten die gesetzlichen und allgemeinen Vertragsbestimmungen. GenerikalisteSeit
Anfang 2006 gilt für ein Originalpräparat in der Grundversicherung ein Selbstbehalt von 20%, falls die
Spezialitätenliste ein Generikum aufführt, das dieses Originalpräparat ersetzen kann. Keinen höheren
Selbstbehalt müssen Sie dann bezahlen, wenn die Preisdifferenz zwischen Originalpräparat und Generikum
weniger als 20% beträgt oder wenn das Originalpräparat aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich
ist. |