Medizinische Hilfsmittel

Der Bezug von medizinischen Hilfsmitteln und Gegenständen bei Lieferanten, welche mit der CSS einen Vertrag abgeschlossen haben, ist für CSS Versicherte mit vielen Vorteilen und günstigen Preisen verbunden.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erlässt die Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL). Die in dieser Liste aufgenommenen Hilfsmittel und Gegenstände werden von der Grundversicherung ganz oder teilweise übernommen, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Die MiGeL gibt dabei den Höchstvergütungsbeitrag pro Produkt vor.

Der Leistungseinkauf der CSS sowie derjenige des Branchenverbandes santésuisse hat mit Lieferanten von medizinischen Hilfsmitteln und Gegenständen vorteilhafte Verträge abgeschlossen.

Bei vielen Lieferanten können die entsprechenden Hilfsmittel und Gegenstände direkt per Internet bestellt werden. Je nach Lieferant können die Bestell- und Lieferbedingungen variieren.

Eine ärztliche Verordnung ist in jedem Fall Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die CSS durch die Mittel der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Eine vollständige Liste mit Lieferanten und Kontaktadressen finden Sie unter der Rubrik «Mehr zum Thema».

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Serviceline: 0844 277 277 - 24h Notfall & Medizinische Beratung: +41 (0)58 277 77 77
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