Medizinische HilfsmittelDer
Bezug von medizinischen Hilfsmitteln und Gegenständen bei Lieferanten, welche mit der CSS einen Vertrag
abgeschlossen haben, ist für CSS Versicherte mit vielen Vorteilen und günstigen Preisen verbunden. Das
Bundesamt für Gesundheit (BAG) erlässt die Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL). Die in dieser
Liste aufgenommenen Hilfsmittel und Gegenstände werden von der Grundversicherung
ganz oder teilweise übernommen, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Die MiGeL gibt dabei den Höchstvergütungsbeitrag
pro Produkt vor. Der Leistungseinkauf der CSS sowie derjenige
des Branchenverbandes santésuisse hat mit Lieferanten von medizinischen Hilfsmitteln und Gegenständen
vorteilhafte Verträge abgeschlossen. Bei vielen Lieferanten
können die entsprechenden Hilfsmittel und Gegenstände direkt per Internet bestellt werden. Je nach Lieferant
können die Bestell- und Lieferbedingungen variieren. Eine
ärztliche Verordnung ist in jedem Fall Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die CSS durch die
Mittel der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Eine
vollständige Liste mit Lieferanten und Kontaktadressen finden Sie unter der Rubrik «Mehr zum Thema». |