Kostengutsprache für einen geplanten Spitalaufenthalt

So einfach geht’s: Der geplante Spitaleintritt

Grundsätzlich dürfen Sie das Spital, das sich für Ihre Behandlung eignet, entsprechend Ihrer Versicherungsdeckung frei wählen – sofern es auf der Liste der zugelassenen Leistungserbringer aufgeführt ist.

Füllen Sie vor dem geplanten Eingriff das Anmeldeformular Ihres Spitals aus. Das Spital wendet sich anschliessend an die CSS, um eine Kostengutsprache einzuholen. So können auch Sie sicher sein, dass die anfallenden Behandlungskosten nach Vertrag und Tarif von der CSS übernommen werden.

Im Normalfall regelt das Spital die Kostengutsprache selbständig direkt mit der Versicherung.

Spezielle Zusatzversicherungen

Je nach Art Ihrer Versicherungsdeckung können Sie sich frei für einen Aufenthalt in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung eines Spitals entscheiden.

Wenn Sie über eine der folgenden Zusatzversicherungen verfügen, füllen Sie bitte die entsprechende Vollmacht (Formular) aus:

  • CSS-Standardversicherung plus
  • Spital20
  • Spital30

Mit Ihrer Vollmacht erlauben Sie uns, eine Kostengutsprache für Ihre gewünschte Abteilung zu erteilen (allgemein, halbprivat oder privat).


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Kontakt

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24h Notfall & Medizinische Beratung
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