Kostengutsprache für einen geplanten SpitalaufenthaltSo
einfach geht’s: Der geplante SpitaleintrittGrundsätzlich dürfen
Sie das Spital, das sich für Ihre Behandlung eignet, entsprechend Ihrer Versicherungsdeckung frei wählen
– sofern es auf der Liste der zugelassenen Leistungserbringer aufgeführt ist. Füllen
Sie vor dem geplanten Eingriff das Anmeldeformular Ihres Spitals aus. Das Spital wendet sich anschliessend
an die CSS, um eine Kostengutsprache einzuholen. So können auch Sie sicher sein, dass die anfallenden
Behandlungskosten nach Vertrag und Tarif von der CSS übernommen werden. Im
Normalfall regelt das Spital die Kostengutsprache selbständig direkt mit der Versicherung. Spezielle
ZusatzversicherungenJe nach Art Ihrer Versicherungsdeckung
können Sie sich frei für einen Aufenthalt in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung eines
Spitals entscheiden. Wenn Sie über eine der folgenden Zusatzversicherungen
verfügen, füllen Sie bitte die entsprechende Vollmacht (Formular) aus: - CSS-Standardversicherung
plus
- Spital20
- Spital30
Mit
Ihrer Vollmacht erlauben Sie uns, eine Kostengutsprache für Ihre gewünschte Abteilung zu erteilen (allgemein,
halbprivat oder privat).
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