Kündigungsfristen
Grundversicherung
Bis zum 30. November. Der Brief muss
bei der Krankenkasse spätestens am letzten Arbeitstag im November eintreffen, um die Grundversicherung
zum 31. Dezember kündigen zu können. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie
höher, tiefer oder gleich hoch ist.
Bis zum 31. März. Der Brief muss bei
der Krankenkasse spätestens am letzten Arbeitstag im März eintreffen, um die Grundversicherung zum 30.
Juni kündigen zu können. Dieser Wechsel ist nur für Versicherte mit der ordentlichen
Franchise von CHF 300 möglich. Versicherte mit Franchisen, die höher als CHF 300 (Kinder höher als CHF
0) sind, oder Versicherte mit einem Hausarzt- oder HMO-Modell können ihren Krankenversicherer ausschliesslich
zum Ende eines Kalenderjahres wechseln.
Zusatzversicherung
Bei einer Prämienerhöhung: Es gelten die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen
(meistens 1 Monat nachdem Sie die Ankündigung einer Prämienerhöhung erhalten haben).
Bei einer unveränderten Prämie: Es gelten die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen
(meistens 3 Monate zum Ende eines Kalenderjahrs). Beachten Sie dabei auch die Mindestvertragsdauer Ihrer
Versicherung, die in der Police aufgeführt ist.
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