Querschnittlähmung, Querschnittläsion, Paraplegie und TetraplegieUrsachen und Risikofaktoren Das Krankheitsbild Was man selbst tun kann Wann braucht es den Arzt Vorbeugen Weiterführende Informationen und Adressen
Querschnittlähmung und Paraplegie werden oft als Synonyme gebraucht, die zwei Begriffe sind aber nicht ganz deckungsgleich. Querschnittlähmung (oder Querschnittläsion) ist der übergeordnete Begriff und bezieht sich auf eine den ganzen Querschnitt des Rückenmarks betreffende Schädigung langer Nervenbahnen, der Nervenbahnen somit, die willentliche motorische Befehle vom Gehirn in den Körper hinunter oder sensible Botschaften zum Hirn hinauf leiten.
Durch eine Querschnittlähmung sind unterhalb des Verletzungsniveaus beide Körperseiten betroffen. Folge ist ein teilweiser oder totaler Ausfall der willentlichen Muskelbetätigung und bezüglich Sensibilität teilweise oder vollständige Gefühllosigkeit.
Die Schwere der Schädigung und damit die Prognose für eine Erholung hängen ab von der Höhe der Verletzung und davon, ob ein völliger oder nur ein teilweiser Unterbruch der Nervenstränge erfolgte.
Höhe (Niveau) der Rückenmarksverletzung Paraplegie entspricht einem Unterbruch des Rückenmarks auf Höhe der mittleren oder unteren Wirbelsäule (Brust- oder Lendenwirbelsäule) und bedeutet motorischer und sensibler Ausfall der unteren Körperhälfte (Abbildung). Die oberen Extremitäten bleiben funktionsfähig und die Atemmuskulatur ist in günstigen Fällen kaum beeinträchtigt.
Die Tetraplegie ist ein ungleich schwererer Zustand. Tetraplegie entsteht durch Unterbruch des Rückenmarks auf Niveau der Halswirbelsäule, was eine Lähmung nicht nur der unteren Körperhälfte, sondern auch der Arm- und Atemmuskulatur zur Folge hat (Abbildung). Betroffene Patienten müssen künstlich beatmet werden, wenn das Rückenmark auf Höhe des 4. Halswirbels oder noch weiter oben unterbrochen ist.
Ausmass der Rückenmarksschädigung Bei kompletter Paraplegie oder Tetraplegie sind unterhalb des Verletzungsniveaus die gesamte Motorik und Sensibilität einschliesslich der Fähigkeit zur willentlichen Blasen- und Darmentleerung vollständig ausgefallen (gelähmt) sind.
Eine inkomplette Paraplegie bezeichnet man auch als „Paraparese“; analog existiert der Begriff „Tetraparese“. In diesen beiden Fällen bleiben sensible oder motorische Restfunktionen erhalten.

Ursachen und Risikofaktoren
Querschnittlähmungen kommen zustande durch Verletzungen oder Erkrankungen des Rückenmarks.
Häufig ist ein Wirbelbruch mit Verschiebung von Bruchstücken die Ursache. Das Rückenmark wird zerquetscht, ganz oder teilweise abgeschert und durchtrennt.
Erkrankungen, die zu Querschnittlähmung führen, sind Tumore, welche auf das Rückenmark drücken, Gefässmissbildungen, aus denen es ins Rückenmark blutet, Kompression durch knöcherne Einengung des Rückenmarkkanals oder Bandscheibenvorfall, Multiple Sklerose, Spätstadien der Syphilis und Entzündungsvorgänge („Myelitis“).
Die Poliomyelitis (Kinderlähmung) kann ähnliche Ausfälle erzeugen, unterscheidet sich aber von einer Querschnittläsion durch meist asymmetrischen und inkompletten Befall des Rückenmarks auf verschiedenen Niveaus. Ursache der Lähmungen ist hier das Absterben motorischer Nervenzellen im Hirnstamm und Rückenmark, nicht ein Unterbruch der langen Leitungsbahnen.
Das Krankheitsbild
Ist ein Unfall die Ursache, verspürt der Patient zunächst schwerste, oft als brennend angegebene Rückenschmerzen und realisiert schlagartig, dass die Beine nicht mehr „gehorchen“. Im Rahmen des „Rückenmarkschocks“ (spinaler oder neurologischer Schock) entstehen Kreislaufprobleme mit Blutdruckabfall. Es besteht die Gefahr des Kreislauf- und Atemversagens; das Thrombose- und Embolierisiko ist gross. Blasen- und Darmfunktion sind vorübergehend erloschen, erreichen jedoch nach Überwindung der Schockphase wieder gewisse Automatismen. Ebenfalls beeinträchtigt sind Funktionen des vegetativen Nervensystems wie Schweissproduktion, Temperaturregulation und Sexualfunktion.
Vielfach liegen weitere Unfallfolgen vor, etwa Frakturen (Brüche), Schädelhirn-, Brustkorb- oder Bauchverletzungen.
In der ersten Phase einer unfallbedingten Para- oder Tetraplegie besteht völlige Abhängigkeit. Die Rehabilitationsbehandlung muss rasch einsetzen und ist nur erfolgreich, wenn es gelingt, Motivation und Lebenswillen des Verletzten zu erhalten.
Eine krankheitsbedingte Querschnittläsion stellt sich meistens nicht so dramatisch, sondern allmählich ein, indem Gefühlsstörungen auftreten, das Gehen unsicherer und die Beine zunehmend schwächer werden. Es fehlen der Rückenmarkschock und der Verletzungsschmerz.
Was man selbst tun kann
Bei Frischverletzten müssen alle Manipulationen unterbleiben, die zu Scher- und Rotationskräften an der Wirbelsäule führen. Damit soll verhindert werden, dass das Rückenmark zusätzlichen Schaden erleidet und eine anfänglich inkomplette zur kompletten Querschnittläsion wird. Bergung und Transport ins Spital erfolgen daher am besten durch professionelles Personal.
Bei allmählich entstehender, krankheitsbedingter Paraplegie ist vorausschauend eine an der Krankheitsprognose orientierte Zukunftsplanung anzustreben.
Wann braucht es den Arzt
Es hängt von der Ursache ab, welche Abklärungen nötig sind. Diese umfassen die fachneurologische Untersuchung, verschiedene radiologische Methoden, das Messen der Nerven- und Muskelfunktion, die Analyse der Rückenmarksflüssigkeit (Liquorpunktion).
Nach einem Unfall mit Querschnittlähmung erfolgt der schnellstmögliche Transfer ins Spital, wobei in der Schweiz spezialisierte Zentren von überall her innerhalb weniger Stunden erreichbar sind. Nicht nur in den Bergen, sondern auch bei Unfällen im Mittelland ist die Rettungsflugwacht (REGA) das geeignete Transportmittel, da sich ein Zeitverlust durch Verkehrsstau vermeiden lässt.
Eine oft notfallmässig durchgeführte Operation ist angezeigt bei völligem Stabilitätsverlust der Wirbelsäule, oder wenn das Rückenmark durch Knochensplitter oder verschobene Wirbelteile gequetscht wird. Die Operation bezweckt
ein eingeklemmtes Rückenmark zu dekomprimieren (das Zusammendrücken beheben), damit bei nicht völliger Durchtrennung kein zusätzlicher Schaden entsteht und eine Erholungsmöglichkeit gegeben ist,
die Wirbelsäule in einer guten Stellung zu stabilisieren, was eine Voraussetzung für optimale Rehabilitation darstellt,
den Verschluss offener Wirbelsäulen- und Rückenmarksverletzungen (etwa durch Schuss oder Stich)
Ein operatives Zusammensetzen der durchtrennten Rückenmarksbahnen („Rückenmarksnaht“) ist derzeit nicht möglich
Es folgt eine anspruchsvolle Betreuung, bei der darauf geachtet wird, unmittelbare Folgeschäden oder -erkrankungen zu vermeiden oder zu behandeln. Das sind Kreislaufinstabilität und Thrombosen, Lungenentzündung (aufgrund ungenügenden Durchatmens), Wundliegen (Dekubitus), Harnwegsinfekt, Darmverschluss, Gelenkversteifung, Muskelatrophie (Muskelschwund) und Osteoporose sowie Depression.
Rasch sollte die Rehabilitation einsetzen, mit dem Ziel, möglichst viele Funktionen aufrecht zu erhalten oder zurück zu gewinnen. Parallel läuft die berufliche und soziale Eingliederung. Bei tiefer Paraplegie können unter Umständen Integration ins Berufsleben und Gehfähigkeit wieder erlangt werden.
Bei allmählich einsetzender Paraplegie steht der Patient in der Regel schon länger in ärztlicher Behandlung, und alle Massnahmen zielen darauf ab, das Fortschreiten der Krankheit zu verlangsamen und die Selbstständigkeit zu erhalten.
Vorbeugen
Prophylaxe gegen eine traumatische Querschnittlähmung ist die Unfallprävention
Einem Bandscheibenvorfall lässt sich durch richtiges Heben von Lasten vorbeugen und durch gezieltes Training der Rückenmuskulatur.
Gegen Poliomyelitis gibt es eine Impfung.
Betreffend Multipler Sklerose, Blutungen und Tumore des Rückenmarks lässt sich keine konkrete Prophylaxe empfehlen.
Weiterführende Informationen und Adressen
Schweizer Paraplegiker-Stiftung St. Alban-Vorstadt 110 4052 Basel Tel. 061 225 10 10 sps@paranet.ch www.paranet.ch
Schweizer Paraplegiker-Zentrum Guido A. Zäch-Strasse 1 6207 Nottwil Tel. 041 939 54 54 spz@paranet.ch
Stiftung KOSCH Koordination und Förderung von Selbsthilfegruppen in der Schweiz Laufenstrasse 12 4053 Basel Tel. 061 333 86 01 Fax 061 333 86 02 gs@kosch.ch www.kosch.ch
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