Die Mutterschaftsentschädigung
ist Bestandteil des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung (EOG). Die Leistungen des EOG bei Mutterschaft
sind auf 80 % des AHV-Einkommens (maximal bis CHF 196 pro Tag) und auf 14 Wochen Leistungsdauer beschränkt.
Ergänzende
Mutterschaftstaggeldversicherung
Für den optimalen Schutz
Ihrer Mitarbeiterinnen bieten wir Ihnen ergänzend zur gesetzlichen Mutterschaftsentschädigung
verschiedene individuelle Lösungen an. Sowohl die Leistungshöhe, die Leistungsdauer wie auch die Höhe
des versicherten Lohnes können an bestehende Einzel- und Gesamtarbeitsverträge angepasst werden.