Alles Wichtige zur Corona-Impfung
Seit Anfang Jahr läuft die schweizweite Impfung gegen das Coronavirus. Erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen dazu.
Seit Anfang Jahr läuft die schweizweite Impfung gegen das Coronavirus. Erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen dazu.
Möchten Sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen? Wann und wo dies möglich ist, erfahren Sie von den Behörden in Ihrem Wohnkanton. Suchen Sie dazu die entsprechende Kantonswebseite auf. Beachten Sie, dass besonders gefährdete Personen zuerst geimpft werden.
Die Impfung ist für alle Versicherten kostenlos, also von Franchise und Selbstbehalt befreit. Ein Teil der Kosten wird von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Der Rest wird vom Bund und den Kantonen bezahlt.
Ja. Impfungen sind in der Schweiz freiwillig. Eine Impfpflicht ist nicht vorgesehen.
Das Coronavirus ist sehr ansteckend. Nebst den Verhaltens- und Hygieneregeln ist die Impfung das bislang wirksamste Mittel, um die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren. Dies ist das oberste Ziel. Die Covid-19-Impfung könnte so eine Überlastung des Gesundheitssystems in der Schweiz verhindern.
Die Corona-Impfung ist für alle Versicherten kostenlos, also von Franchise und Selbstbehalt befreit. Ein Teil der Kosten wird von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Der Rest wird vom Bund und den Kantonen bezahlt.
Nein. Die Corona-Impfung ist für Versicherte mit einem alternativen Versicherungsmodell ohne freie Arztwahl (z.B. Hausarzt-Modell) nicht meldepflichtig.
Am 4. Januar 2021 hat die schweizweite Impfung der besonders gefährdeten Personen und weiteren priorisierten Zielgruppen begonnen.
Oberste Priorität in den ersten Wochen nach dem Impfstart haben Menschen über 75 Jahren und solche mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko. Danach werden Personen zwischen 65 und 74 Jahren und Personen mit chronischen Krankheiten geimpft. Alle anderen werden um Geduld gebeten.
Da die Impfstoffe gestaffelt geliefert werden, wird die Umsetzung der Impfungen über mehrere Monate laufen. Die Umsetzung richtet sich nach der Impfstrategie, der Impfempfehlung sowie der Wirkungsprofile und Verfügbarkeit des Impfstoffes.
Auf der Webseite des Kantons finden Sie Informationen über die kantonale Organisation der Impfung und wie man sich anmelden kann.
Nein. Sie sind frei, wo Sie sich impfen lassen. Der Tarifvertrag gilt in der ganzen Schweiz. Die Impfung ist somit unabhängig vom Wohnort oder vom Ort einer laufenden Behandlung.
Aufgrund der beschränkten Anzahl Impfdosen kann es jedoch sein, dass Kantone prioritär die eigenen Bewohner impft. Wenden Sie sich bitte an das entsprechende Impfzentrum.
Die Impfung wird in den Oberarm gespritzt. Es sind zwei Impfungen nötig. Die zweite Impfung erfolgt etwa vier Wochen nach der ersten Impfung. Die zweite Impfung muss mit dem gleichen Impfstoff erfolgen wie die erste. Damit der Schutz gewährleistet ist, braucht es beide Impfungen.
Nein. Die Impfung ist unproblematisch, wenn Sie bereits am neuen Coronavirus erkrankt waren. Daten weisen darauf hin, dass Sie mindestens 3 Monate vor einer erneuten Ansteckung geschützt sind. Deshalb wird die Impfung erst 3 Monate nach der Erkrankung empfohlen. Durch die Impfung sind Sie optimal geschützt und die Immunabwehr wird zusätzlich gestärkt.
Gemäss den Impfstoffherstellern Moderna und Pfizer/BioNTech gibt es bisher keine Sicherheitsbedenken (Stand 16.12.2020). Die Impfstoffe sind gut verträglich.
Wie bei allen Medikamenten können Impfstoffe Nebenwirkungen verursachen. Sie sind meistens mild und von kurzer Dauer.
Zu den häufigen Nebenwirkungen gehören:
Sehr selten kann es zu schweren Nebenwirkungen kommen, beispielsweise zu einer allergischen Reaktion. Eine solche Reaktion tritt meist unmittelbar nach der Impfung auf. Bei Personen, bei denen bereits schwere allergische Reaktionen aus der Vergangenheit bekannt sind, müssen im Fall einer Impfung entsprechende begleitende Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden.
Ernste, dauerhafte Nebenwirkungen sind bisher nicht bekannt. Es werden weiterhin Daten von den Behörden und Herstellerfirmen gesammelt. Ebenfalls werden die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe laufend überwacht.
Leichte Nebenwirkungen sind in der Regel nach wenigen Tagen vorbei. Fühlen Sie sich jedoch nach der Impfung über längere Zeit unwohl? Oder hat sich Ihr Wohlbefinden verändert? Dann wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Um mögliche Nebenwirkungen der Corona-Impfung frühzeitig zu erkennen, gibt es in der Schweiz und auch international ein aufeinander abgestimmtes Meldesystem. Swissmedic ist zuständig für das Meldesystem.
Jede Person, die sich impfen lässt, erhält von der Fachperson einen unterschriebenen Impfnachweis, der Informationen zum verabreichten Impfstoff festhält.
Ja. Die Hygiene- und Verhaltensregeln bleiben auch für geimpfte Personen wichtige Massnahmen, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen. Es ist heute noch nicht klar, ob die Impfung nur gegen die Erkrankung schützt, oder ob sie auch die Ansteckung anderer Personen verhindern kann.
Die Quarantäne- und Isolationsanweisungen bleiben bis auf Weiteres bestehen und müssen eingehalten werden. Denn heute ist noch nicht klar, ob die Impfung auch vor einer Übertragung des Coronavirus schützen wird. Das Ziel ist jedoch, dass in Zukunft, Anpassungen gemacht werden können. Dies ist abhängig davon, ob und wie gut die Impfung vor einer Übertragung des Coronavirus schützt, wie viele Personen geimpft sein werden und ob die Fallzahlen zurückgehen.
Das jeweilige Land legt die Einreisebedingungen fest. Schon heute ist es üblich, dass vor der Einreise in gewisse Länder ein Impfnachweis erbracht werden muss (z.B. Gelbfieber-Impfung).
Eine weltweite Anerkennung des Impfausweises muss mit anderen Ländern abgestimmt sein. Das BAG verfolgt die laufenden Überlegungen im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eng.
Rechtlicher Hinweis
Die aufgeführten Informationen stammen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Sie dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzen keine medizinische Beratung. Wenn bei Ihnen gesundheitliche Probleme auftreten, sollten Sie mit Ihrem Arzt oder medizinischem Fachpersonal Kontakt aufnehmen.
Haftungsausschluss
Die hier aufgeführten Informationen zu den Produkten und Leistungen der CSS Gruppe sollen Ihnen einen Überblick vermitteln und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Einzelheiten entnehmen Sie den gesetzlichen Vorschriften nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), nach Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Zusatzbedingungen (ZB), welche für die Leistungspflicht der CSS Gruppe massgebend sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.