Wissenswertes zum Coronavirus
Wo kann ich mich testen lassen? Wer bezahlt den Corona-Test? Kann das Virus von Personen ohne Symptome übertragen werden? Wir helfen Ihnen mit wichtigen Informationen.
Wo kann ich mich testen lassen? Wer bezahlt den Corona-Test? Kann das Virus von Personen ohne Symptome übertragen werden? Wir helfen Ihnen mit wichtigen Informationen.
Bei Symptomen wie Fieber und Husten müssen Sie gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu Hause bleiben, damit Sie niemanden anstecken. Das BAG legt Wert darauf, dass man auch bei leichten Symptomen einen Test macht, um möglichst alle Infektionen festzustellen. Ob ein Test nötig ist, lässt sich auch mit dem Coronavirus-Check klären. Auch Ihr Arzt oder ihre Ärztin können Sie dazu beraten.
Bleiben Sie bis zum Testergebnis zu Hause. Ist der Test positiv, so müssen Sie in Isolation. Bei negativem Testergebnis können Sie 24 Stunden nach Abklingen der Symptome die Isolation beenden.
Sie können sich bei verschiedenen Ärztinnen und Ärzten, Testzentren, Spitälern und Apotheken auf das Coronavirus testen lassen. Weil die Kantone den Zugang zu den Tests sichern, finden Sie die Informationen zu den Testangeboten auf den kantonalen Webseiten. Eine Übersicht finden Sie auf der BAG-Webseite «Coronavirus: Testen».
Ihr Arzt, ihre Ärztin entscheidet, ob Sie getestet werden müssen oder nicht. Ist ein Test notwendig, übernimmt der Bund die Kosten, wenn die Kriterien des BAG erfüllt sind. Im Kontext von Reisen, Arbeit oder Freizeitaktivitäten gibt es Ausnahmen.
Es hat sich gezeigt, dass einige Leistungserbringer in Fällen, bei denen der Bund die Kosten für einen Corona-Test übernehmen muss, zu Unrecht zusätzliche Unkostenbeiträge verlangen. Das ist unzulässig. Für Sie dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Antigen-Schnelltests können auch ausserhalb von zugelassenen Laboratorien durchgeführt werden. Hier liegt das Resultat innert 15-20 Minuten vor. Das Ergebnis ist aber weniger sicher als beim PCR-Test. Laut der Impfstrategie des Bundes sind Schnelltests wegen der begrenzten PCR-Testkapazität als Ergänzung dennoch sinnvoll und zwar in folgenden Fällen:
Zudem kann ein Antigen-Schnelltest auch in Betracht gezogen werden, wenn Sie keine Symptome haben, aber eine Meldung der SwissCovid App erhalten haben, die Ihnen anzeigt, dass Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Und auch, wenn Ihre Ärztin, Arzt oder die kantonale Stelle den Schnelltest anordnet, weil Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Oder wenn Schnelltests im Rahmen eines Schutzkonzeptes (z.B. bei Sportveranstaltungen, Konzerten usw.) oder auf Anraten Ihres Arbeitgebers getestet.
Ein positiver Schnelltest wird immer mit einem PCR-Test bestätigt.
Wenn Sie am Coronavirus erkranken, bezahlt die CSS Ihre Behandlung wie gewohnt durch die Grund- sowie Zusatzversicherung. Berücksichtigt werden die Kostenbeteiligung, der Selbstbehalt und die bestehenden Versicherungsbedingungen.
Die Corona-Impfung ist für alle Versicherten kostenlos, also von Franchise und Selbstbehalt befreit. Ein Teil der Kosten wird von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Der Rest wird vom Bund und den Kantonen bezahlt.
Nein, da es sich hier um keine Leistungen handelt, die von der Grundversicherung gedeckt sind.
Das Virus überträgt sich durch Tröpfchen und Aerosole, die auf die Schleimhäute (Mund, Nase, Auge) einer anderen Person in unmittelbarer Nähe (<1,5 Meter) geraten. Am häufigsten kommt es bei engem und längerem Kontakt (>15 Minuten) zu einer infizierten Person zu Ansteckungen, insbesondere wenn der Kontakt ohne Schutz (z.B. Hygienemaske) stattfindet.
Auch beim Kontakt mit Oberflächen, auf denen sich Coronaviren befinden, kann es zu einer Ansteckung kommen, wenn die Person sich danach ins Gesicht greift und die Tröpfchen so auf die Schleimhäute gelangen.
Vor einer Ansteckung schützen Sie sich und andere am effektivsten, indem Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen. Dazu gehören unter anderem, sich regelmässig die Hände gründlich mit Seife zu waschen, Abstand zu halten und eine Hygienemaske zu tragen.
Die Webseite des BAG «Coronavirus: So schützen wir uns» bietet einen detaillierten Überblick zu den Hygiene- und Verhaltensregeln.
Ja, infizierte Personen können schon ansteckend sein, bevor sie Symptome entwickeln und auch, wenn sie einen asymptomatischen Verlauf haben.
Zur Risikogruppe für schwere Krankheitsverläufe gehören Personen ab einem Alter von 65 Jahren, Schwangere, Raucher und Personen mit den folgenden Erkrankungen:
Rechtlicher Hinweis
Die aufgeführten Informationen stammen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Sie dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzen keine medizinische Beratung. Wenn bei Ihnen gesundheitliche Probleme auftreten, sollten Sie mit Ihrem Arzt oder medizinischem Fachpersonal Kontakt aufnehmen.
Haftungsausschluss
Die hier aufgeführten Informationen zu den Produkten und Leistungen der CSS Gruppe sollen Ihnen einen Überblick vermitteln und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Einzelheiten entnehmen Sie den gesetzlichen Vorschriften nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), nach Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Zusatzbedingungen (ZB), welche für die Leistungspflicht der CSS Gruppe massgebend sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.