Reisen zu Zeiten von Corona
Soll ich meine Ferien wegen des Coronavirus verschieben? Was zahlt die Reiseversicherung? Wir klären Fragen rund um die Reisevorbereitungen, Annullationen und Behandlungen im Ausland.
Soll ich meine Ferien wegen des Coronavirus verschieben? Was zahlt die Reiseversicherung? Wir klären Fragen rund um die Reisevorbereitungen, Annullationen und Behandlungen im Ausland.
Für die Versicherungsdeckung entscheidend ist ob die Reise durchgeführt werden kann oder nicht. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft des Ziellandes in der Schweiz, ob Einreiserestriktionen bestehen, oder ob es innerhalb des Landes Reisebeschränkungen gibt.
Sie können die Reise annullieren, erhalten aber nicht in jedem Fall Leistungen aus der Reiseversicherung. Folgendes gibt es dabei zu beachten:
Für Pauschalreisen gilt: Wer eine Reise über einen Veranstalter gebucht hat, soll sich an den Veranstalter wenden. Wird die Reise durch den Veranstalter annulliert, so hat der Kunde nach den Regeln des Pauschalreisegesetzes die Wahl, sich die von ihm bezahlten Beträge rückerstatten zu lassen oder sich bei einem entsprechenden Angebot des Reiseveranstalters für die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise zu entscheiden.
Für Individualreisen gilt: Wenn die Reise vom Reiseanbieter abgesagt wird oder hätte abgesagt werden müssen, ist dieser in der Regel zur Rückzahlung der Reisekosten verpflichtet. Viele Hotels, Fluggesellschaften und Buchungsportale bieten kostenlose Umbuchungen oder Rückerstattungen an. Wenden Sie sich bitte zunächst an den Reiseanbieter. Sollten dennoch Annullationskosten anfallen: Melden Sie uns den nachweislich entstandenen Schaden einfach online, damit wir Ihre Ansprüche prüfen können.
Ja. Wenn Sie ein negatives Testresultat für eine Reise benötigen, werden die Kosten für PCR-Tests nicht vom Bund übernommen.
Die Angaben zum Thema «Annulation & Verspätungen» beziehen sich auf Versicherungsabschlüsse vor dem 13. März 2020. Bei Versicherungsabschlüssen nach dem 13. März 2020 sind Leistungen aus der Annullierungskostenversicherung im Zusammenhang mit Covid-19 ausgeschlossen (Ausnahme: versicherte oder mitreisende Person erkrankt an Corona).
Nein. Wenn Ihre Reise bereits annulliert wurde, bitten wir Sie zunächst beim Transportunternehmen, Veranstalter und (Online-)Reisebüro eine Rückerstattung zu verlangen. Sollten dennoch Annullationskosten anfallen: Melden Sie uns den nachweislich entstandenen Schaden einfach online, damit wir Ihre Ansprüche prüfen können.
Es liegt grundsätzlich in Ihrem Ermessen, die Reise zu annullieren. Allerdings erhalten Sie je nach Destination keine Leistungen aus der Reiseversicherung. Ausnahmen bestehen für Reisedestinationen, bei denen bereits konkrete Massnahmen in Form einer Reiseeinschränkung getroffen wurden. In diesem Fall bitten wir Sie, zunächst beim Transportunternehmen, Veranstalter und (Online-)Reisebüro eine Rückerstattung zu verlangen. Sollten dennoch Annullationskosten anfallen, können Sie die Online-Schadenmeldung auf unserer Webseite ausfüllen, damit wir Ihre Ansprüche prüfen können.
In diesem Fall haftet die Fluggesellschaft. Für die Rückerstattung bitten wir Sie, sich an die Fluggesellschaft zu wenden.
Für die Veranstaltung haftet grundsätzlich der Veranstalter. Kontaktieren Sie diesen für die Rückerstattung der Tickets.
Was die Übernachtungen sowie die An- und Rückreise betrifft: Falls die damit verbundene Reise einzig der Veranstaltung galt, werden wir Ihre Ansprüche für die Annullierungskosten prüfen. Kontaktieren Sie auch in diesem Fall bitte vorgängig das Transportunternehmen und das Hotel bezüglich den Stornogebühren.
Bei einer Verspätung gilt: Wir bezahlen die Leistungen, die Sie bis zum Abreisetag nicht beziehen konnten, das heisst die effektiv angefallenen Annullierungskosten und allfällige Kosten für die Umbuchung der Reise.
Sollten Sie aufgrund einer Quarantäne die Reise ohnehin nicht antreten können, vergüten wir Ihnen die effektiv angefallenen Annullierungskosten.
In beiden Fällen müssen Sie vorgängig bei den Reiseveranstaltern nach Lösungen suchen. Sollte es dennoch zu Annullierungskosten kommen, bitten wir Sie, einen offiziellen Nachweis (Arztzeugnis, Arbeitgeberbescheinigung, behördliche Anordnung etc.) für die Quarantäne zu erbringen, damit wir Ihre Ansprüche prüfen können.
Entscheidend ist, welche Versicherungen Sie bei uns abgeschlossen haben.
Annullierungskosten-Versicherung: Wir bezahlen Ihnen die nicht bezogenen Leistungen, beziehungsweise die effektiv angefallenen Annullierungskosten. Zusätzlich werden dadurch entstehende Reisemehrkosten (zum Beispiel für den Transport oder die Unterkunft) bis höchstens 2'500 Franken bei der Einzelpersonenversicherung und 5'000 Franken bei der Mehrpersonenhaushalt-Versicherung vergütet.
Personen-Assistance-Versicherung: Dadurch entstehende Reisemehrkosten (zum Beispiel für den Transport oder die Unterkunft) werden bis höchstens 2'500 Franken bei der Einzelpersonenversicherung und 5'000 Franken bei der Mehrpersonenhaushalt-Versicherung vergütet. Diese Kosten werden nicht mit den Annullationskosten kumuliert und können nicht doppelt bezogen werden.
Für Reisende veröffentlichen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) laufend aktuelle Informationen, sei es zum Verhalten im Ausland oder zur Rückkehr in die Schweiz.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Abreise über die aktuelle medizinische Versorgung an Ihrer Reisedestination. Je nach Destination fehlt es an medizinischem Material wie auch an einem geeigneten Spitalbett. Bitte beachten Sie, dass es auch in der Schweiz einen Engpass auf den Isolierstationen geben kann und eine zeitnahe Repatriierung in die Schweiz nicht garantiert werden kann.
Entscheidend ist, welche Versicherungen Sie bei uns abgeschlossen haben.
Entscheidend ist, welche Versicherungen Sie bei uns abgeschlossen haben.
Annullierungskosten-Versicherung: Bei verspäteter Rückreise entschädigen wir die anfallenden Reisemehrkosten (zum Beispiel für den Transport oder die Unterkunft) bis höchstens 2'500 Franken bei der Einzelpersonenversicherung und 5'000 Franken bei der Mehrpersonenhaushalt-Versicherung.
Personen-Assistance-Versicherung: Bei verspäteter Rückreise entschädigen wir die anfallenden Reisemehrkosten (zum Beispiel für den Transport oder die Unterkunft) bis höchstens 2'500 Franken bei der Einzelpersonenversicherung und 5'000 Franken bei der Mehrpersonenhaushalt-Versicherung. Diese Kosten werden nicht mit den Annullationskosten kumuliert und können nicht doppelt bezogen werden.
Rechtlicher Hinweis
Die aufgeführten Informationen stammen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Sie dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzen keine medizinische Beratung. Wenn bei Ihnen gesundheitliche Probleme auftreten, sollten Sie mit Ihrem Arzt oder medizinischem Fachpersonal Kontakt aufnehmen.
Haftungsausschluss
Die hier aufgeführten Informationen zu den Produkten und Leistungen der CSS Gruppe sollen Ihnen einen Überblick vermitteln und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Einzelheiten entnehmen Sie den gesetzlichen Vorschriften nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), nach Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Zusatzbedingungen (ZB), welche für die Leistungspflicht der CSS Gruppe massgebend sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.