Reisen zu Zeiten von Corona: wer übernimmt Kosten bei Stornierung?

Koffer gepackt für auf Reisen

Die bereits gebuchten Ferien rücken näher, doch Sie merken: der Hals kratzt, die Glieder schmerzen und der Kopf dröhnt. Soll man in diesem Fall die Ferien verschieben? Wir klären Fragen rund um die Reisevorbereitungen, Annullationen und Behandlungen im Ausland.

Reiseversicherung im Falle von Corona

Eine der Vorteile einer Reiseversicherung ist die weltweite Kostenübernahme bei Krankheit und Unfall für Reisende, für Not­fall­­trans­­porte und Rückführungen, sowie die Übernahme der Kosten bei Annullierung. Doch wie sieht es aus, wenn die versicherte Person an Corona erkrankt?

Vor den Ferien an Covid-19 erkrankt

Bei der Reiseversicherung wird nicht zwischen einer herkömmlichen Virusi­nfektion und einer Corona-Erkrankung unterschieden. Können Sie den Ur­laub krank­heits­bedingt nicht antreten? Die entstandenen Kosten werden übernommen. Dasselbe gilt für eine krank­heits­be­dingte, verspätete Abreise oder einen vorzeitigen Abbruch.

Annullierungskosten: von der Versicherung gedeckt?

Sie haben eine Reise gebucht, die Sie wegen Corona-Restriktionen nicht antreten können. Bitte kontaktieren Sie zuerst Ihren Reiseveranstalter. Die Annullierungskosten-Versicherung übernimmt Kosten, wenn diese zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Ihr Reiseveranstalter haftet nicht oder nur teilweise für die Annullation der Reise.
  2. Beim Versicherungs-Abschluss waren keine Corona-Beschränkungen angekündigt oder bereits erkennbar.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B. fehlende Covid-Zertifikate, negative PCR-Tests oder Covid-19 Impfungen, welche für die Einreise in das jeweilige Land nötig sind. Erkundigen Sie sich bezüglich Einreisebestimmungen und Restriktionen bei der Botschaft des Ziel-Landes in der Schweiz.

Pauschalreisen

Wer eine Reise über einen Veranstalter gebucht hat, soll sich an den Veranstalter wenden. Gemäss Pauschalreisegesetz haben Sie nun die Wahl. Entscheiden Sie sich für eine andere Pauschalreise oder die Rückerstattung der Reisekosten.

Individualreisen

Wenn die Reise vom Reiseanbieter abgesagt wird, ist dieser in der Regel zur Rückzahlung der Reisekosten verpflichtet. Viele Hotels, Fluggesellschaften und Buchungsportale bieten kostenlose Umbuchungen oder Rückerstattungen an. Es fallen trotzdem Annullationskosten an? Melden Sie die Annullation online, damit wir Ihre Ansprüche prüfen können.

Häufige Fragen

Nein. Verlangen Sie beim Reiseveranstalter (Transportunternehmen, Veranstalter und Reisebüro) eine Rückerstattung. Fallen trotzdem Annullationskosten an, dann melden Sie sich online bei uns.

Annullierungskosten-Versicherung

  • Wir bezahlen Ihnen die effektiv angefallenen Annullierungskosten.
  • Mehrkosten, die durch eine frühzeitige oder verspätete Rückreise entstehen, sind gedeckt.
  • Zusätzlich werden Reisemehrkosten vergütet wie Transport oder die Unterkunft.
  • Einzelpersonen-Versicherung bis CHF 2'500.
  • Mehrpersonenhaushalt-Versicherung bis CHF 5'000.

Personen-Assistance-Versicherung

  • Wir bezahlen Reisemehrkosten wie  Transport oder die Unterkunft. 
  • Einzelpersonen-Versicherung bis CHF 2'500.
  • Mehrpersonenhaushalt-Versicherung bis CHF 5'000.
  • Diese Kosten können nicht doppelt bezogen werden (Personen-Assistance und Annullationskosten-Versicherung).

Behandlung im Ausland

Bitte erkundigen Sie sich vor der Abreise über die aktuelle medizinische Versorgung an Ihrer Reisedestination. Je nach Destination fehlt es an medizinischem Material wie auch an einem geeigneten Spitalbett.

Richtiger Schutz auf Reisen

Der Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen im Ausland ist nicht abhängig von der Art der Krankheit. Entscheidend ist, welche Versicherung Sie bei uns ab­ge­schlossen haben. Medizinische Be­hand­lungen werden etwa von der Grund­ver­sicherung, der Zusatzversicherung und auch von der Reise­ver­sicherung übernommen.

Krankenkassen-Prämien auf einen Blick

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