Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse: CSS und Verbände einigen sich auf den Erhalt des Gewerbe­gebäudes

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Die CSS und die Schutz- und Planerverbände haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt: Das Gewerbegebäude an der Tribschen­strasse soll erhalten und in einen Neubau integriert werden. Damit werden die Voraussetzungen für dringend benötigte, moderne Arbeitsplätze geschaffen.

Die CSS und die Gruppe der Schutz- und Planerverbände (Innerschweizer Heimatschutz (IHS), Schweizer Ingenieur und Architektenverein (SIA), Bund Schweizer Architektinnen und Architekten (BSA) und dem Schweizer Werkbund (SWB) haben sich über ein gemeinsames Vorgehen verständigt: Das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse soll erhalten und in einen Neubau integriert werden.

Nach dem Bundesgerichtsentscheid vom November 2021 suchte die CSS erneut das Gespräch mit den Verbandsvertretern. Das Bundesgericht argumentierte, dass es sich bei der Abbruchbewilligung um einen Zwischenentscheid der Stadt handle. Über einen Abriss werde erst entschieden, wenn ein Bauprojekt für den Neubau vorläge. Damit liess das Bundesgericht offen, ob das Gewerbegebäude abgebrochen werden darf. Die Vereinbarung zwischen der CSS und den Schutz- und Planerverbänden beendet die dreijährige Rechtsunsicherheit und schafft Planungssicherheit. Mit dem von der CSS dringend benötigten Erweiterungsbau soll es nun zügig vorwärts gehen. Die CSS zeigt sich zufrieden über die gemeinsam gefundene Lösung. Damit werden die Voraussetzungen für neue, moderne Arbeitsplätze in der Stadt Luzern erfüllt.

Moderne Arbeitsplätze

Das Gewebegebäude soll praktisch vollständig in den Neubau integriert werden. Dessen Flächen werden künftig von der CSS genutzt. Insgesamt sollen im Neubau neue, moderne Arbeitsplätze entstehen. Das Gewerbegebäude aus der Epoche des «Neuen Bauens» vom Luzerner Architekten Carl Mossdorf soll in den möglichst originalen Zustand zurückgebaut werden. Im Laufe der Zeit wurden viele zeitgenössische Elemente des «Neuen Bauens» verfremdet oder ganz entfernt. So wurden zum Beispiel die damals typischen Metallfenster durch Holzfenster ersetzt. Teile der Sichtbetonfassaden wurden verputzt und der Laubengang mittels einer Industrieverglasung geschlossen. Diese Veränderungen sollen im Austausch mit der Denkmalpflege rückgängig gemacht werden. Ziel ist, insbesondere das äussere Erscheinungsbild wieder herzustellen.

Hohe architektonische Qualität gefordert

Derzeit laufen die Vorbereitungen für einen Architekturwettbewerb. Von allen Beteiligten wird eine sehr hohe architektonische Qualität für diese Haus-in-Haus Lösung gefordert. Entstehen soll ein Vorzei­gebeispiel dafür, wie im innerstädtischen Kontext neue Lösungen entstehen, wenn zwei vordergründig komplett gegensätzliche Interessen aufeinandertreffen.

Sofern keine Rekurse gegen die Baubewilligung eingereicht werden, kann der Neubau in der ersten Hälfte des Jahres 2026 bezogen werden.

Kontakt Sektion Luzern:

Rainer Heublein, Präsident Sektion Luzern
Innerschweizer Heimatschutz
Tel.: 041 566 56 55
Mail: rainer.heublein@innerschweizer-heimatschutz.ch


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