Leistungen abrechnen

Gesamttarifsystem für ambulante Leistungen

Seit 2026 gilt in der Schweiz ein neues Gesamttarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen. Die bisherige Tarifstruktur TARMED wird durch TARDOC und Ambulante Pauschalen ersetzt. Was das für die Abrechnung und die Übergangsfristen bedeutet, erfahren Sie hier.

Umstellung auf TARDOC und Ambulante Pauschalen

Der Bundesrat hat am 30. April 2025 das neue Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen genehmigt. Damit wird die seit rund 20 Jahren unveränderte Tarifstruktur TARMED ersetzt.

Das Tarifsystem besteht aus dem Einzelleistungstarif TARDOC und den Ambulanten Pauschalen. Es gibt einen übergeordneten Tarifstrukturvertrag, welcher für beide Tarife gilt.

Die Tarifstruktur wird jährlich aktualisiert und weiterentwickelt. Die Koordination übernimmt die Organisation für ambulante Arzttarife (OAAT). Angepasste Tarife treten nach Genehmigung durch den Bundesrat jeweils am 1. Januar in Kraft.

Rechnungen für Behandlungen ab 2026:

Für Behandlungen nach dem 1. Januar 2026 dürfen keine Rechnungen mehr nach TARMED gestellt werden. Innerhalb einer ambulanten Behandlung darf entweder nach Einzelleistungstarif TARDOC oder nach Ambulanten Pauschalen abgerechnet werden – eine Kombination ist nicht erlaubt.

Rechnungen für Behandlungen vor 2026:

Für Behandlungen vor 2026 müssen die Rechnungen noch nach TARMED gestellt werden. Diese Rechnungen können Sie noch bis spätestens 31.12.2030 einreichen. Nach diesem Datum bestehen keine Ansprüche mehr für Behandlungen bis Ende 2025.

Wichtige Hinweise für die Rechnungsstellung:

  • Für die korrekte Rechnungsstellung nach XML 5.0-Format und die Übermittlung gültiger Code-Werte (Diagnosen, Fachbereiche etc.) wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Anbieter.
  • Bei Fragen zur Leistungserfassung kontaktieren Sie H+, FMH oder Ihre Fachgesellschaft. 
  • Informationen zum neuen Tarifsystem finden Sie auf der OAAT-Website (insbesondere FAQ/Glossar) oder bei H+, FMH bzw. Ihrer Fachgesellschaft.
  • Bei Rückweisungen durch die CSS lesen Sie die Rückweisungsbegründung aufmerksam durch und informieren Sie sich im OAAT-Tarifbrowser.

Häufige Fragen

Unsere Antworten zu den häufigsten Fragen zeigen Ihnen, wie die CSS Leistungen prüft, die mit TARDOC und Ambulanten Pauschalen abgerechnet werden.