Leistungen abrechnen

Gesamttarifsystem für ambulante Leistungen

Seit 2026 gilt in der Schweiz ein neues Gesamttarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen. Die bisherige Tarifstruktur TARMED wird durch TARDOC und Ambulante Pauschalen ersetzt. Was das für die Abrechnung und die Übergangsfristen bedeutet, erfahren Sie hier.

Umstellung auf TARDOC und Ambulante Pauschalen

Der Bundesrat hat am 30. April 2025 das neue Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen genehmigt. Damit wird die seit rund 20 Jahren unveränderte Tarifstruktur TARMED ersetzt.

Das Tarifsystem besteht aus dem Einzelleistungstarif TARDOC und den Ambulanten Pauschalen. Es gibt einen übergeordneten Tarifstrukturvertrag, welcher für beide Tarife gilt.

Die Tarifstruktur wird jährlich aktualisiert und weiterentwickelt. Die Koordination übernimmt die Organisation für ambulante Arzttarife (OAAT). Angepasste Tarife treten nach Genehmigung durch den Bundesrat jeweils am 1. Januar in Kraft.

Rechnungen für Behandlungen ab 2026:

Für Behandlungen nach dem 1. Januar 2026 dürfen keine Rechnungen mehr nach TARMED gestellt werden. Innerhalb einer ambulanten Behandlung darf entweder nach Einzelleistungstarif TARDOC oder nach Ambulanten Pauschalen abgerechnet werden – eine Kombination ist nicht erlaubt.

Rechnungen für Behandlungen vor 2026:

Für Behandlungen vor 2026 müssen die Rechnungen noch nach TARMED gestellt werden. Diese Rechnungen können Sie noch bis spätestens 31.12.2030 einreichen. Nach diesem Datum bestehen keine Ansprüche mehr für Behandlungen bis Ende 2025.

Wichtige Hinweise für die Rechnungsstellung:

  • Für die korrekte Rechnungsstellung nach XML 5.0-Format und die Übermittlung gültiger Code-Werte (Diagnosen, Fachbereiche etc.) wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Anbieter.
  • Bei Fragen zur Leistungserfassung kontaktieren Sie H+, FMH oder Ihre Fachgesellschaft. 
  • Informationen zum neuen Tarifsystem finden Sie auf der OAAT-Website (insbesondere FAQ/Glossar) oder bei H+, FMH bzw. Ihrer Fachgesellschaft.
  • Bei Rückweisungen durch die CSS lesen Sie die Rückweisungsbegründung aufmerksam durch und informieren Sie sich im OAAT-Tarifbrowser.

Häufige Fragen

Unsere Antworten zu den häufigsten Fragen zeigen Ihnen, wie die CSS Leistungen prüft, die mit TARDOC und Ambulanten Pauschalen abgerechnet werden.

Ja. Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen und Spitäler müssen dem Tarifstrukturvertrag beitreten, um über TARDOC oder Ambulante Pauschalen abrechnen zu können. Fragen zum Beitrittsverfahren richten Sie bitte an die Verbände der Leistungserbringer (FMH und H+).

Nein. Der Tarif TARMED ist per 31.12.2025 beendet und danach nicht mehr gültig. Wir weisen solche Rechnungen zurück.

Für die korrekte Abrechnung ordnen Sie die erbrachte Leistung im entsprechenden Tarifwerk (TARDOC oder Pauschalen) der passenden Tarifposition oder Pauschale zu. Die Rechnung muss zudem gemäss den aktuellen technischen Vorgaben (XML 5.0 Standard) eingereicht werden. Für fachliche und technische Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Berufsverbände und Tariforganisationen (OAAT, H+ und FMH).

Die CSS prüft unter anderem:

  • Mengen- und Zeitlimiten, also ob die erlaubte Anzahl und Häufigkeit von Leistungen nicht überschritten wird.
  • Kumulationsverbote, das heisst, ob bestimmte Leistungen nicht gleichzeitig abgerechnet werden dürfen.
  • Doppelzahlungen, indem kontrolliert wird, ob eine Leistung nicht mehrfach verrechnet wurde.
  • Richtigkeit der Preise der abgerechneten Positionen.
  • Ob die Leistung unter das UVG/IVG fällt oder eine Nichtpflichtleistung ist, die nicht von der Versicherung übernommen wird.
  • Korrekte Übermittlung von Diagnose und Fachbereich.
  • Vollständige Angaben von Zusatzpositionen, Körperseite und der Bezugsziffer, die für die genaue Zuordnung der Leistung notwendig ist.

Bei jeder Rückweisung finden Sie Angaben dazu, welche Position(en) betroffen ist (sind). Sie sehen ebenfalls, welche Rechnungen in unsere Berechnung eingeflossen sind.

Dies kann verschiedene Ursachen haben. Möglich sind:

  • Mehrere Positionen: Es wurden mehrere Positionen beanstandet, aber nur eine angepasst.
  • Unvollständige Korrektur: Die Korrektur war nicht überall korrekt oder vollständig.
  • Formale Fehler: Es gibt andere Fehler, z.B. falsche Tarifziffer oder fehlende Angaben.
  • Systembedingte Rückweisung: Rechnungen werden manchmal automatisch zurückgewiesen, wenn sie nicht exakt den Vorgaben entsprechen.

Bei jeder Rückweisung erhalten Sie einen Rückweisungscode. Bei Problemen kontaktieren Sie Ihren Software-Anbieter.

Im Tarifstrukturvertrag ist festgelegt, dass für jede Position der Fachbereich auf der Rechnung angegeben werden muss. Dies gilt für Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege durch Ärztinnen und Ärzte (gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. n KVG) sowie für Spitäler (gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. h KVG).

Im XML ist das Attribut «section_code» auf Positionsebene erforderlich, dieses muss einen gültigen Wert enthalten. Ihr Software-Anbieter kann Ihnen erklären, wie Sie den Fachbereich in Ihrem System richtig erfassen. Bei Fragen zum Tarifstrukturvertrag wenden Sie sich bitte an Ihren Verband.

Das Reglement der Fachbereiche finden Sie auf der Seite der OAAT unter Anhang B.

Im Tarifstrukturvertrag ist festgelegt, wie die Diagnosen auf der Rechnung anzugeben sind:

  • Für TARDOC: Diagnose auf Ebene der Sitzung mittels Tessinercode oder ICD-10-GM
  • Für Ambulante Pauschalen: Diagnose mittels ICD-10-GM

Die Übermittlung der Diagnose muss gemäss Vorgaben des Forum Datenaustausch im XML korrekt erfolgen. Im XML gibt es das Attribut auf Positionsebene: «invoice: xtra_service» (Angabe von token + value). Ihr Software-Anbieter muss dies sicherstellen.

Die Dateien zu den systematischen und alphabetischen Verzeichnissen der ICD-10-GM in deutscher Sprache sowie die Überleitung zwischen zwei Versionen werden vom BfArM erstellt und publiziert. Die deutschsprachige Version des systematischen Verzeichnisses im PDF ist die Referenzversion. Die verschiedenen Formate der ICD-10-GM sind auf der Internetseite erhältlich.

Dieser Fehler tritt auf, wenn eine Ambulante Pauschale und TARDOC-Leistungen die gleiche Sitzungsnummer haben. Jegliche Kombination von Ambulanten Pauschalen mit dem Einzelleistungstarif TARDOC und anderen ambulanten ärztlichen Tarifen innerhalb einer ambulanten Behandlung ist ausgeschlossen.

Die Gruppierungs- bzw. Sitzungsnummer bei Ambulanten Pauschalen muss gemäss XML 5.0 Standard zwingend eindeutig und datumsübergreifend sein. TARDOC-Positionen mit Leistungen, welche nicht zur selben ambulanten Behandlung wie die Pauschale gehören, müssen mit einer anderen Sitzungsnummer erfasst werden als die ambulante Pauschale.

Bei technischen Fragen hilft Ihr Software-Anbieter weiter, bei fachlichen Fragen zur Sitzungs-/Gruppierungsnummer Ihr Berufsverband.

Bei bestimmten Tarifpositionen muss angegeben werden, ob die Leistung rechts, links oder beidseits erbracht wurde. Die Vorgaben dazu sind im Tarif-Browser bei den jeweiligen Positionen zu finden. Im XML ist dafür das Attribut «body_location» (Körperseite) auf Positionsebene, dieses muss einen gültigen Wert enthalten. Dieser Wert muss bei allen Positionen angegeben werden, wo es der Tarif verlangt. Bei Fragen zur korrekten technischen Übermittlung unterstützt Sie Ihr Software-Anbieter.

Im TARDOC gibt es 4 Leistungstypen:

  • Hauptleistungen: Eigenständige Leistungen mit abgeschlossenem Inhalt.
  • Zuschlagsleistungen «+»: Sind zwingend einer bestimmten Hauptleistung mittels Bezugsziffer zugeordnet und können nur mit der entsprechenden Hauptleistung erfasst werden.
  • Freie Zuschlagsleistungen «(+)»: Müssen der entsprechenden Hauptleistung mittels Bezugsziffer zugeordnet werden.
  • Referenzleistungen: Benötigen zwingend eine Hauptleistung als Referenz (Bezugsziffer).

Im XML ist das Attribut «ref_code» (Bezugsziffer) auf Positionsebene, dieses muss einen gültigen Wert enthalten.

Bei technischen Fragen hilft Ihnen Ihr Software-Anbieter, bei fachlichen Fragen Ihr Berufsverband.
 

Eine Überschreitung der Mengenlimite ist nicht vorgesehen und wird von der CSS nicht vergütet.

Gemäss der Generellen Interpretation GI-15 gelten die Mengenlimitationen rollierend.

Ausgehend von einer verrechneten Position betrachten wir die weiteren Bezüge innerhalb des erlaubten Zeitrahmens. Dies sowohl in die Vergangenheit wie auch in die Zukunft (bei weiteren Bezügen auf derselben oder auf einer weiteren Rechnung).

Gemäss GI-15 gilt:

  • Kumulationsregeln und Mengenlimitationen gelten grundsätzlich pro Sitzung. Mengenlimitationen pro Zeiteinheit gelten pro Leistungserbringer im ambulanten Setting.