Ausgangslage: In den Jahren 2026 und 2027 übernimmt der Kanton Zug 99% der Kosten für stationäre Spitalbehandlungen in der Schweiz. Die Grundversicherung zahlt dadurch nur noch 1%. Bei Notfällen im Ausland übernimmt die Grundversicherung maximal den doppelten Betrag, den sie in der Schweiz zahlen würde. Da dies im Kanton Zug nur 1% ist, erhalten Sie für Notfallbehandlungen im Ausland höchstens 2% der tatsächlichen Kosten zurückerstattet.
Das bedeutet: Versicherte im Kanton Zug, mit nur Grundversicherung oder mit bestimmten Zusatzversicherungen (CSS-Standardversicherung, CSS-Standardversicherung plus, Spitalversicherung halbprivat oder privat), haben einen ungenügenden Versicherungsschutz bei Auslandreisen. Die meisten Kosten müssen Sie selbst tragen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung für Heilungskosten und Personen-Assistance.