Komplementärtherapeuten Tarif 590
Der Tarif 590 für alternative Heilmethoden beinhaltet Therapien, Verrichtungen und Techniken mit den entsprechenden Abrechnungsziffern. Dieser Tarif dient der einheitlichen Benennung der von Therapeutinnen und Therapeuten erbrachten Leistungen.
Richtlinien der Komplementärmedizin
Die CSS engagiert sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Transparenz und Professionalität spielen dabei eine zentrale Rolle. Im Sinne der Transparenz werden in diesen Richtlinien (gültig seit 01.05.2020) daher wichtige Standards und Grundüberlegungen festgehalten.
Tarif 590 ist verbindlich
Seit 2018 gilt die Abrechnung von komplementärmedizinischen Leistungen nach Tarif 590 als verbindlich. Der Tarif kann jeweils per Beginn des neuen Kalenderjahres angepasst werden. Wir bitten Sie deshalb, sich regelmässig darüber zu informieren.
Ausserdem arbeitet ein Team von Versicherern mit den Dachverbänden der Komplementärmedizin in einem gemeinsamen Austausch weiter an dem Tarif, um eine optimale Abdeckung zu gewährleisten.
Rechnungsbeispiel
Datum | Tarif | Tarifziffer | Anzahl pro 5 Min. | Preis pro 5 Min. | TPW | MwSt. | Betrag |
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02.06. | 590 | 1025 Bindegewebsmassage | 4 | 10 | 1 | 0 | CHF 40 |
17.06. | 590 | 1066 Lymphdrainage | 12 | 10 | 1 | 0 | CHF 120 |
Rechnungsformular
Für die Abrechnungen mit sämtlichen Krankenversicherern benötigen Sie nur ein Rechnungsformular. Es gilt als Standard und ermöglicht Ihnen, erbrachte Leistungen transparent mit dem Tarif 590 darzustellen.
Das Rechnungsformular benötigen Sie nur, wenn Sie nicht über eine Praxissoftware verfügen, die den Branchenstandard bereits erfüllt.
Abrechnung in Zeiten des Coronavirus
Dringenden Massnahmen können weiterhin über die üblichen Tarifziffern des Tarif 590 abgerechnet werden. Allerdings ist eine Fortführung von körperzentrierten Behandlungen im bisherigen Umfang per Skype / Telefon nicht möglich.
Konkret bedeutet dies, dass im Rahmen der durch das Berufsbild KT definierten Kompetenzen und in dringenden Fällen eine telefonische Beratung / Begleitung vergütet wird, wobei ein Behandlungszeitraum von 15-30 Minuten als sinnvoll erachtet wird. Bei der Abrechnung bitten wir im Feld Bemerkungen um den Hinweis «Online Beratung». Dies gilt vorerst weiterhin bei Klientinnen und Klienten, die Ihre/n Therapeuten/in lieber noch nicht wieder persönlich aufsuchen möchten.
Für die Einhaltung der Verordnung des Bundesrates «jeweils aktuelle COVID-19-Verordnung» sind die Fachpersonen der Komplementärmedizin verantwortlich.
Die Berufsorganisationen der Komplementärmedizin stellen dafür weitere Informationen zur Verfügung:
Kontakt
Haben Sie Fragen zum Tarif 590? Oder benötigen Sie sonstige Informationen rund um die Komplementärmedizin?