Mehrleistungen VVG: transparente und faire Tarife
Die CSS setzt sich aktiv dafür ein, im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) mit den Leistungserbringern klare und nachvollziehbare Tarife abzuschliessen und eine verbesserte Transparenz auf Rechnungsebene zu schaffen. Unser Ziel ist es, dass die Zusatzversicherung für alle Kundinnen und Kunden auch in Zukunft attraktiv bleibt.
Unsere Prinzipien für Mehrleistungen
Die CSS orientiert sich an den elf Grundsätzen aus dem Branchen-Framework des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV), die auch von der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anerkannt sind. Diese Grundsätze helfen uns dabei, transparente Mehrleistungen zu sachgerechten Tarifen zu vereinbaren und unseren Kundinnen und Kunden anzubieten:
- Vergleich mit OKP-Standards: Mehrleistungen werden im Vergleich zum Leistungsniveau der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) des jeweiligen Leistungserbringers betrachtet. Wo nötig wird auch die Marktsicht miteinbezogen, um falsche Anreize oder systematische Benachteiligungen zu vermeiden.
- Kategorisierung von Mehrleistungen: Mehrleistungen zwischen Leistungserbringern und einzelnen Versicherern differenzieren sich in drei Kategorien: klinische Leistungen, ärztliche Leistungen sowie Hotellerie/Komfort.
- Klare vertragliche Definition: Eine Mehrleistung muss vertraglich definiert, erhebbar, bewertbar und nutzbar sein.
- Erstellung eines Mehrleistungskatalogs: Ein Mehrleistungskatalog des Leistungserbringers zuhanden des einzelnen Versicherers bildet die Basis für die Bewertung, die Abrechnung und das Leistungs-Controlling.
- Vergütung ärztlicher Leistungen: Ärztliche Mehrleistungen werden auf Basis klarer Verträge vergütet –die Entschädigung der ärztlichen Leistung in der OKP ist auf Grundlage der stationären und der ambulant anwendbaren Tarife abgegolten.
- Festlegung von Bewertungskriterien: Die Kriterien zur Bewertung von Mehrleistungen werden durch die einzelnen Versicherer festgelegt.
- Fokus auf Patientennutzen: Mehrleistungen definieren sich auch über den Mehrwert am Patienten und nicht ausschliesslich über allfällige Mehrkosten.
- Begründung von Bewertungsunterschieden: Unterschiede in der Bewertung von gleichwertigen Mehrleistungen müssen klar begründet sein.
- Paketbasierte Bewertung: Die Bewertung von Mehrleistungen erfolgt in der Regel auf Basis von Leistungspaketen und nicht auf Basis von Einzelleistungen.
- Vergütung erbrachter Leistungen: Nur tatsächlich erbrachte Mehrleistungen/Mehrleistungspakete werden von Versicherern vergütet.
- Förderung von Innovationen: Innovationen, die dem Patienten nutzen, sind erwünscht. Trends wie «ambulant vor stationär» sind eine Chance für neue Mehrleistungsservices.
Klar definierte Mehrwerte als Grundlage für Fortschritt
Um die Grundsätze des SVV erfolgreich umzusetzen, haben wir alle akutsomatischen Spitalzusatzversicherungsverträge neu verhandelt sowie neue Verträge zur Tarifierung und Abrechnung ärztlicher Mehrleistungen abgeschlossen. Auch in Zukunft werden wir Verhandlungen auf dieser Grundlage führen. Für eine Abrechnung zulasten der Zusatzversicherung müssen die Mehrleistungen eindeutig ausgewiesen sein und einen nachweisbaren quantitativen oder qualitativen Mehrwert gegenüber den Grundversicherungsleistungen bieten. Unser Ziel bleibt es, die Qualität und Attraktivität unserer Zusatzversicherungen stetig zu steigern und den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden gerecht zu werden.