Zwei Jungen sitzen auf einer Treppe

Versicherung bei Tod oder Invalidität

Unfälle und Krankheiten können tragische Folgen haben und zu grossen finanziellen Problemen führen. Die Versicherung bei Tod oder Invalidität bietet Ihnen die nötige Sicherheit.

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Ihre Vorteile

  • Weltweiter Versicherungsschutz.
  • Bis zu CHF 2'100'000 für Sie und Ihre Liebsten.
  • Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Leistungen.
  • Zahlt unabhängig von anderen Versicherungen.

Gut zu wissen

Begünstigte Person
Sie bestimmen begünstigte Personen oder Institutionen. Jederzeit veränderbar.
Bis zu 50% sparen
Zahlen Sie für Ihre Kinder 50% weniger für das Risiko Unfall und 5% für Krankheit.
Steuerbegünstigt
Auszahlung getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz.
Die Höhe Ihrer Prämie
Die Prämien sind abhängig von Ihrem Alter, Geschlecht und der Versicherungssumme.

So funktioniert die Versicherung bei Tod oder Invalidität

Hilfe bei Invalidität

Bei Invalidität deckt das versicherte Kapital Ihren Erwerbsausfall und hilft notwendige Umbauarbeiten zu Hause oder Hilfsmittel für den Alltag zu finanzieren. Der Betrag sichert eine berufliche Umschulung, wenn diese von der Invalidenversicherung (IV) nicht oder nur teilweise bezahlt wird.

Sicherheit im Todesfall

Falls Sie sterben sollten, erhalten Ihre Liebsten Kapital ausbezahlt. So sind sie vor finanziellen Notlagen geschützt. Die Auszahlung erfolgt bei Toder oder Invalidität unabhängig von den Leistungen anderer Versicherer.

Ihre Prämie auf einen Blick

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Leistungen auf einen Blick

Leistungen bei Unfall

  • Bis CHF 2'100'000 ausbezahlt bei Invalidität
  • Bis CHF 200'000 ausbezahlt bei Todesfall
  • Progression des Invaliditätskapitals bei Unfall bis zu 350%

Leistungen bei Krankheit

  • Bis CHF 600'000 Kapitalauszahlung bei Invalidität
  • Bis CHF 200'000 Kapitalauszahlung im Todesfall

Häufige Fragen

Die Versicherung können Sie bis zu diesem Alter abschliessen:

  • Unfall: Bis ans Ende vom Kalenderjahr vom 65. Geburtstag.
  • Kankheit: Bis ans Ende vom Kalenderjahr vom 55. Geburtstag.

Ja, die Versicherung schützt Sie auf Reisen auf der ganzen Welt.

Das versicherte Todesfallkapital wird in dieser Reihenfolge ausbezahlt:

  • Ehegatte / eingetragenen Partner.
  • Anschliessend die Kinder.
  • Wenn diese nicht vorhanden sind die übrigen gesetzlichen Erben.

Sie können jederzeit durch Ausfüllen der Be­günstigungs­erklärung auch andere Personen bestimmen.

Nein. Für diese Versicherung besteht eine Partnerschaft mit Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG.

Persönliche Beratung

Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich persönlich beraten.

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