Unfall oder Krankheit?

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Das Leben ist unberechenbar. Ereignisse wie Krankheiten oder Unfälle können zu finanziellen Pro­ble­men führen. Doch wo liegt bei der Ver­sicherung der Unterschied? Sorgen Sie vor und schliessen Sie finanzielle Lücken.

Absicherung je nach Er­eig­nis

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein Todesfall können von einem Moment auf den anderen alles verändern. Ein solcher Schicksalsschlag ist belastend und kann auch zu finanziellen Schwierigkeiten führen. 

Arbeitsunfähigkeit: Krankheiten sind häufiger 

Die Sozialversicherungen bezahlen bei einem Unfall meist höhere Leistungen als bei Krankheiten. Aber: Krankheiten sind häufiger die Ursache einer Arbeitsunfähigkeit als Unfälle. Auch bei den Todesfällen vor der Pensionierung sind 90% auf eine Krankheit zurückzuführen.

Deshalb ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Unfall und Krankheit zu kennen und zu wissen, wie die Leistungen für Arbeitnehmer bei beiden Ereignissen aussehen. So können Sie sich und Ihre Liebsten gegen das finanzielle Risiko absichern.  

Die Sozialversicherungen bezahlen bei einem Unfall meist höhere Leistungen als bei Krankheiten

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Was gilt als Unfall?

Aus rechtlicher Sicht ist ein Unfall immer etwas, das plötzlich, unbeabsichtigt und aufgrund eines äusseren Umstands passiert. Fehlt einer dieser Aspekte, wird die Situation nicht als Unfall eingestuft. Einige Beispiele:

  • Eveline fährt mit dem Fahrrad zur Arbeit und wird von einem Auto angefahren. Sie stürzt und bricht sich dabei den Arm.
  • Cleo trägt eine Kiste auf den Dachboden und übersieht dabei eine Stufe. Er stürzt unglücklich und schlägt sich einen Zahn aus.
  • Lisa macht eine Wanderung und wird von einer Zecke gebissen. Auch mögliche Beschwerden und Infektionen, die aus diesem Zeckenbiss entstehen, können als Folgen eines Unfalls gelten.

Einfache Frage – schwierige Antwort

Auch wenn die Kriterien rechtlich gesehen definiert sind, gibt es immer wieder Fälle, bei denen die Unterscheidung zwischen Unfall und Krankheit unklar ist und die Beurteilung anders ausfällt als allgemein angenommen.

Das ist kein Unfall

Nicht als Unfall gilt hingegen, wenn Thomas nach einem Konzertbesuch ein störendes Pfeifen im Ohr hat und der Arzt einen Tinnitus diagnostiziert. Weil Thomas der lauten Musik über einen längeren Zeitraum ausgesetzt war, fehlt der Faktor «plötzlich».

Wie bin ich versichert und wer übernimmt die Kos­ten?

Arbeiten Sie mindestens 8 Stunden pro Woche? Dann sind Sie von Ihrem Arbeitgeber gegen Betriebsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert. Also Ereignisse, die in Ihrer Freizeit passieren. Die Unfallversicherung übernimmt zudem für Arbeitnehmer die Kosten von Berufskrankheiten. Beispielsweise, wenn eine Person bei der Arbeit schädigenden Stoffen oder bestimmten Arbeiten ausgesetzt war, welche die Erkrankung ausgelöst haben.

Viel Schutz für wenig Geld

Selbstständige sowie Hausfrauen- und männer hingegen haben keinen obligatorischen Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber. Die Heilungskosten-Versicherung bei Unfall bietet viel Schutz für wenig Geld. Zudem können Sie die Unfalldeckung in der Grund- & Zusatzversicherung einschliessen.

Tieferes Einkommen bei Lohnfortzahlung

Die Sozialversicherungen übernehmen einen Teil der finanziellen Einbussen – wenn Sie krank werden oder bei einem Unfall. Es gibt aber grosse Unterschiede bei den ausbezahlten Renten oder Leistungen für Hinterbliebene.

Lohnfortzahlung bei Unfall

Die AHV/IV bezahlt ab dem dritten Tag nach dem Unfall für jeden Kalendertag ein Taggeld. Bei voller Arbeitsunfähigkeit beträgt die Lohnfortzahlung 80% vom versicherten Lohn. Die Heilbehandlung, eine Invalidenrente oder bei Tod eine Hinterbliebenenleistung werden bezahlt.

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Eine schwere Krankheit kann alle treffen. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, bezahlt die AHV/IV jedoch nur 60 bis 70% vom bisherigen Lohn. Bei einem Todesfall aufgrund einer Erkrankung, erhalten die Hinterbliebenen nur noch rund 50% vom letzten Lohn der verstorbenen Person.

Das zahlt Ihr Abeitgeber

Laut Gesetz muss der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung dann leisten, wenn das Arbeitsverhältnis bereits mehr als 3 Monate gedauert hat oder für mehr als 3 Monate eingegangen wurde. Ist man neu angestellt, besteht die Lohnfortzahlungspflicht im ersten Jahr für mindestens 3 Wochen, danach für eine angemessene längere Zeit. Alternativ kann die Arbeitgeberin auch eine Krankentaggeldversicherung abschliessen.

Tipp: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob es eine freiwillige Krankentaggeldversicherung gibt.

Lücken erkennen und schliessen

Gesundheitliche Probleme sind belastend und können Betroffenen und Angehörigen auch finanzielle Sorgen bereiten. Nach einem Unfall zahlen die Sozialversicherungen höhere Leistungen, aber das Risiko krank zu werden ist viel höher. Entwickelt sich ein Unfall zu einer Erkrankung – beispielsweise mit chronischen Schmerzen – kann sich die Situation zusätzlich verschärfen.

Sollten Spätfolgen auftreten, kann es unter Umständen sehr schwierig sein nachzuweisen, dass die Beschwerden mit dem Unfall zusammenhängen.

Im Krankheitfall gibt es Lücken

Im Krankheitsfall gibt es eine Lücke zwischen dem bisherigen Lohn und den Geldern, die von der AHV/IV und der Pensionskasse bezahlt werden. Deshalb ist es sinnvoll, insbesondere für das Krankheits-Risiko, mit einer Versicherung vorzusorgen.

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