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Haftpflicht­ver­si­che­rung

Personenschäden, Be­schä­di­gun­gen an fremdem Eigentum oder Vermögen. Die Haftpflicht­ver­si­che­rung schützt Sie bei privaten Missgeschicken und wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ab.

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Ihre Vorteile

  • Übernimmt Schäden an fremden Personen, Sachen, Vermögen und Tieren.
  • Kostenlose Telefon-Beratung zu Fragen des schweizerischen Rechts.
  • Im Notfall helfen wir Ihnen rund um die Uhr.
  • Mit dem Kundenportal myCSS haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Dokumente.

Gut zu wissen

Rabatt für Sie
10% Rabatt für CSS-Versicherte. Zusätzlich bis 5% bei einem Mehrjahresvertrag.
Ganzer Haushalt
Der Schutz gilt für Sie und alle Personen im gleichen Haushalt.
Selbstbehalt
In der Regel beträgt Ihr Selbstbehalt CHF 200 pro Schadenereignis.

So funktioniert die Haftpflichtversicherung

Auf alle Fälle vorbereitet

Ein Missgeschick ist schnell passiert. Egal ob dieses durch Sie, Ihre An­ge­höri­gen oder Haustiere verursacht wurde. Die Privathaftpflicht übernimmt Kosten bei:

  • Sachschäden: Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen
  • Personenschäden: Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tötung von Personen
  • Tierschäden: Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tötung von Tieren
  • Vermögensschäden: Vermögensnachteile oder -einbussen als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens

So individuell wie Sie

Und mit den Zusatzversicherungen wählen Sie genau den Schutz, den Sie benötigen.

Häufige Fragen

Ein Missgeschick kann jedem passieren. Die Haft­pflicht­ver­sich­er­ung schützt Sie und alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen vor einem finanziellen Schaden und wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen ab.

Ja. Flüchtlinge aus der Ukraine mit Status S sind mitversichert – egal ob Sie eine Versicherung für eine oder mehrere Per­sonen haben. Das gilt bis zur Ausreise, längstens jedoch bis zum Ende des Status S.

  • Schaden im Haushalt des Gastgebers
    Der vom Flüchtling verursachte Schaden wird bis zu CHF 2'000 übernommen.
  • Schaden am Motorfahrzeug des Gastgebers
    Der vom Flüchtling verursachte Schaden wird bis CHF 2'000 übernommen, wenn Sie die Zusatzversicherung «Lenken fremder Motorfahrzeuge» bereits vor Aufnahme der Flüchtlinge hatten.

Ja. Sie können mit einer Zusatz­versicherung Schäden an Fahrzeugen versichern, die Sie gelegentlich benutzen.

Ja. Sie können sich mit der Zusatzversicherung «Lenken fremder Motorfahrzeuge» (Personenwagen, Motorrad, Lieferwagen bis 3.5 Tonnen, landwirtschaftliches Fahrzeug oder Wasserfahrzeug) gegen mögliche Schadenfälle versichern.

Ja. Zusätzlich versichern können Sie:

  • den Verzicht auf Lei­st­ungs­kür­zung bei Grobfahrlässigkeit
  • das Lenken von fremden Motorfahrzeugen
  • das Mieten und Entlehnen von Pferden
  • Versicherungsschutz für nebenberufliche Tätigkeiten

Ohne abweichende Vereinbarung beträgt Ihr Selbstbehalt CHF 200 pro Schadenereignis.

Die Versicherung kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf Ende der Mindest­vertrags­dauer gekündigt wird.

Ja. Mit dem Auszug aus dem Elternhaus beginnt die Un­ab­hän­gig­keit. Wir unterstützen dies mit einer günstigen Versicherung für Jugendliche bis 25 Jahre.

Persönliche Beratung

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