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Vertragsabschluss, Police & Kündigung

Haben Sie Fragen rund um Ihren Vertragsabschluss, die Police oder die Kündigung? Wir unterstützen Sie dabei, die Übersicht über alle wichtigen Fragen zu behalten.

Prämie berechnen

Vertragsabschluss & Bestätigung

Versicherung abschliessen: Senden Sie uns den unterschriebenen Antrag inkl. Kündigung mindestens 10 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist.

Neu in der Schweiz? Wir benötigen Ihre Wohnsitzbestätigung.

Anschliessend erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Auf dieser Bestätigung steht auch Ihre Kundennummer, die Sie für myCSS und beim Ausfüllen von Formularen verwenden können.

Ihre Police

In der Schweiz nennt man den Versicherungsvertrag Police. Bei der Grundversicherung ist die Police ein Jahr gültig, bei den Zusatzversicherungen gibt es auch mehrjährige Policen. 

Die Police Ihrer Grundversicherung senden wir Ihnen, sobald Ihre bisherige Versicherung die Kündigung bestätigt hat. Bei Zusatzversicherungen erhalten Sie die Police nach dem Aufnahmeentscheid. Dieser hängt von Ihren Gesundheitsangaben ab.

Versicherungskarte

Ihre Versicherungskarte erhalten Sie rund einen Monat nach Ihrer Police – sowohl als Plastik-Karte wie auch digital auf myCSS. Diese Angaben werden auf die Karte gespeichert: 

  • Name und Vorname
  • AHV-Nummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Name und Nummer des Krankenversicherers
  • Nummer der Versicherungskarte
  • Ablaufdatum der Versicherungskarte

Haben Sie Ihre Versicherungskarte verloren? Bestellen Sie gratis eine neue Karte.

Vollmacht erteilen

Eine andere Person oder Behörde hilft Ihnen rund um Ihre Krankenversicherung? Oder Sie erledigen die Versicherungsangelegenheiten einer nahestehenden Person?

  • Sozialamt, Kesb, Beistand oder Vertrauensperson, die Sie unterstützen.
  • Personen mit denen Sie in einer Lebensgemeinschaft, einer Ehe oder Familie leben.
  • Volljährige Kinder, für die Sie alles rund um die Versicherung erledigen.
  • Ältere Personen, die Sie begleiten.

Dann ist es sinnvoll, bei der CSS eine Vollmacht zu hinterlegen.

So einfach erstellen Sie eine Vollmacht:

Vollmachtserklärung ausfüllen, drucken, unterzeichnen und per Post der CSS senden.

Gut zu wissen: Die Vollmacht ist nicht gültig für myCSS.

Kündigung

Kündigung Grundversicherung

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Damit keine Versicherungslücke entsteht, braucht Ihre bisherige Krankenkasse eine Bestätigung von uns. Sobald Ihre Kündigung dort fristgerecht eintrifft, ist der Wechsel erledigt.

Ihr Vertrag gilt grundsätzlich für ein Kalenderjahr. Möchten Sie Ihre Grundversicherung kündigen? Senden Sie die Kündigung eingeschrieben an Ihre bisherige Versicherung. Diese muss spätestens am letzten Arbeitstag im November eintreffen.

Eine Ausnahme gibt es für Versicherte mit Franchise CHF 300 (Erwachsene) bzw. CHF 0 (Kinder) und einer Grundversicherung ohne alternative Modelle wie Telmed, HMO etc. Sie können die Versicherung per 30. Juni mit einer Frist von 3 Monaten kündigen – also bis am letzten Arbeitstag im März.

Kündigung Zusatzversicherung

Wir prüfen Ihre Aufnahme und sprechen bei Bedarf mit Ihrem Arzt. Warten Sie bitte auf die Aufnahmebestätigung der CSS. Kündigen Sie erst dann Ihre Versicherung. Trifft Ihre Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse fristgerecht ein, ist der Wechsel erledigt.

Bei unveränderten Prämien: Es gelten die Bestimmungen in Ihrer Police. Meist können Sie mit einer Frist von 3 Monaten per Ende Kalenderjahr kündigen – also bis am letzten Arbeitstag im September. Beachten Sie bitte auch die Mindestvertragsdauer in Ihrer Police.

Bei Prämienerhöhungen: Es gelten ebenfalls die Bestimmungen in Ihrer Police. Meist können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.

Todesfall – was ist zu tun?

Bei einem Todesfall muss die Krankenkasse benachrichtigt werden. Melden Sie den Todesfall schriftlich oder telefonisch unter 0844 277 277. Diese Meldung reicht aus, um den Vertrag zu beenden.

  • Braucht es einen Todesschein?
    Sie können uns den Todesfall ohne amtliche Bestätigung melden. Es reicht, wenn Sie uns den Todesschein oder eine Todesanzeige später zustellen.
  • Wer kann einen Todesfall melden?
    Ein Todesfall kann von einem Angehörigen oder vom Sozialamt gemeldet werden.
  • Werden Prämien zurückerstattet?
    Die Versicherung wird per Todesdatum beendet. Zuviel bezahlte Prämien werden taggenau zurück bezahlt.
  • Zahlt die verstorbene Person für weitere Familienmitglieder die Prämien?
    Wir ändern dies automatisch auf den Folgemonat des Todesdatums. Die Personen der Familie zahlen Ihre Prämie dann selbständig.
Frau mit Laptop auf dem Sofa
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