Vertragsabschluss, Police & Kündigung
Haben Sie Fragen rund um Ihren Vertragsabschluss, die Police oder die Kündigung? Wir unterstützen Sie dabei, die Übersicht über alle wichtigen Fragen zu behalten.
Prämie berechnenHaben Sie Fragen rund um Ihren Vertragsabschluss, die Police oder die Kündigung? Wir unterstützen Sie dabei, die Übersicht über alle wichtigen Fragen zu behalten.
Prämie berechnenVersicherung abschliessen: Senden Sie uns den unterschriebenen Antrag inkl. Kündigung mindestens 10 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist.
Neu in der Schweiz? Wir benötigen Ihre Wohnsitzbestätigung.
Anschliessend erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Auf dieser Bestätigung steht auch Ihre Kundennummer, die Sie für myCSS und beim Ausfüllen von Formularen verwenden können.
In der Schweiz nennt man den Versicherungsvertrag Police. Bei der Grundversicherung ist die Police ein Jahr gültig, bei den Zusatzversicherungen gibt es auch mehrjährige Policen.
Die Police Ihrer Grundversicherung senden wir Ihnen, sobald Ihre bisherige Versicherung die Kündigung bestätigt hat. Bei Zusatzversicherungen erhalten Sie die Police nach dem Aufnahmeentscheid. Dieser hängt von Ihren Gesundheitsangaben ab.
Ihre Versicherungskarte erhalten Sie rund einen Monat nach Ihrer Police – sowohl als Plastik-Karte wie auch digital auf myCSS. Diese Angaben werden auf die Karte gespeichert:
Haben Sie Ihre Versicherungskarte verloren? Bestellen Sie gratis eine neue Karte.
Eine andere Person oder Behörde hilft Ihnen rund um Ihre Krankenversicherung? Oder Sie erledigen die Versicherungsangelegenheiten einer nahestehenden Person?
Dann ist es sinnvoll, bei der CSS eine Vollmacht zu hinterlegen.
Vollmachtserklärung ausfüllen, drucken, unterzeichnen und per Post der CSS senden.
Gut zu wissen: Die Vollmacht ist nicht gültig für myCSS.
Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Damit keine Versicherungslücke entsteht, braucht Ihre bisherige Krankenkasse eine Bestätigung von uns. Sobald Ihre Kündigung dort fristgerecht eintrifft, ist der Wechsel erledigt.
Ihr Vertrag gilt grundsätzlich für ein Kalenderjahr. Möchten Sie Ihre Grundversicherung kündigen? Senden Sie die Kündigung eingeschrieben an Ihre bisherige Versicherung. Diese muss spätestens am letzten Arbeitstag im November eintreffen.
Eine Ausnahme gibt es für Versicherte mit Franchise CHF 300 (Erwachsene) bzw. CHF 0 (Kinder) und einer Grundversicherung ohne alternative Modelle wie Telmed, HMO etc. Sie können die Versicherung per 30. Juni mit einer Frist von 3 Monaten kündigen – also bis am letzten Arbeitstag im März.
Wir prüfen Ihre Aufnahme und sprechen bei Bedarf mit Ihrem Arzt. Warten Sie bitte auf die Aufnahmebestätigung der CSS. Kündigen Sie erst dann Ihre Versicherung. Trifft Ihre Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse fristgerecht ein, ist der Wechsel erledigt.
Bei unveränderten Prämien: Es gelten die Bestimmungen in Ihrer Police. Meist können Sie mit einer Frist von 3 Monaten per Ende Kalenderjahr kündigen – also bis am letzten Arbeitstag im September. Beachten Sie bitte auch die Mindestvertragsdauer in Ihrer Police.
Bei Prämienerhöhungen: Es gelten ebenfalls die Bestimmungen in Ihrer Police. Meist können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Bei einem Todesfall muss die Krankenkasse benachrichtigt werden. Melden Sie den Todesfall schriftlich oder telefonisch unter 0844 277 277. Diese Meldung reicht aus, um den Vertrag zu beenden.