Gästeversicherung Schweiz
Die Heilungskostenversicherung für Gäste schützt Ihre Angehörigen und Freunde aus dem Ausland, die bei Ihnen in der Schweiz auf Besuch sind.
Online abschliessenDie Heilungskostenversicherung für Gäste schützt Ihre Angehörigen und Freunde aus dem Ausland, die bei Ihnen in der Schweiz auf Besuch sind.
Online abschliessenDie Gästeversicherung bietet Ihrem Besuch aus dem Ausland einen sicheren Aufenthalt in der Schweiz und den Schengen-Staaten. Sie schützt vor hohen Heilungskosten bei Krankheit oder Unfall während des Aufenthalts.
Der Nottransport in das Spital am Wohnort wird übernommen. Ausserdem zahlt die Versicherung die Reisekosten bei Abbruch der Ferien, wegen Krankheit oder Unfall der versicherten Person oder einer ihr sehr nahestehenden Person.
Nein. Nicht versichert sind bei der Einreise bereits bestehende Krankheiten und Verletzungen, Schwangerschaft & Geburt, psychische Leiden sowie Zahn- und Kiefererkrankungen.
Ja. Bei jedem Schadenfall gilt ein Selbstbehalt von CHF 200. Bei Personen über 60 Jahre erhöht sich der Selbstbehalt auf CHF 500.
Der Versicherungsschutz ist nur gültig, wenn der Versicherungsabschluss bis spätestens am fünften Tag nach dem Einreisedatum in die Schweiz getätigt wird.
Für spätere Abschlüsse muss der ERV ein Gesundheitsnachweis eingereicht werden. Der ERV steht es frei, den Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Nein. Nach dem 80. Geburtstag ist die Versicherung nicht mehr möglich.
Nein. Für diese Versicherung besteht eine Partnerschaft mit der Europäischen Reiseversicherung AG, St. Alban-Anlage 26, 4002 Basel.
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