Generika – günstiger als Originalmedikamente
Generika sind Medikamente, die dem Originalmedikament entsprechen, jedoch deutlich günstiger sind. Es lohnt sich deshalb, nach einem kostengünstigen Generikum zu fragen.
Generika sind Medikamente, die dem Originalmedikament entsprechen, jedoch deutlich günstiger sind. Es lohnt sich deshalb, nach einem kostengünstigen Generikum zu fragen.
Der Bundesrat hat am 1. Januar 2024 den sogenannten «erhöhten Selbstbehalt» bei Arzneimittel von 20% auf 40% erhöht. Diese Erhöhung fördert die Verwendung von Generika und Biosimilars und dämmt die Gesundheitskosten ein.
Ein erhöhter Selbstbehalt wird dann verrechnet, wenn Sie ein teureres Originalmedikament kaufen, obwohl es ein günstigeres, wirkstoffgleiches Generikum oder Biosimilar gibt – und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Preisunterschied als zu hoch einstuft.
Ein neues Medikament steht zu Beginn unter Patentschutz. Während dieser Zeit kann nur der Originalhersteller das Medikament verkaufen und so die Kosten für Entwicklung und Forschung decken. Sobald der Patentschutz abgelaufen ist, dürfen auch andere Hersteller den Wirkstoff verwenden und als Generikum anbieten.
Generika sind Nachahmerprodukte von chemisch-synthetisch hergestellten Arzneimitteln. Sie enthalten den gleichen Wirkstoff, in der gleichen Dosierung und Darreichungsform (z.B. Tablette oder Sirup). Die Qualität und Sicherheit der Generika wird von Swissmedic geprüft – dabei gelten die gleichen strengen Anforderungen wie für Originalmedikamente.
Der grosse Vorteil: Generika sind in der Regel deutlich günstiger als das Originalpräparat – bei gleicher Wirksamkeit und Sicherheit. Unterschiede kann es lediglich bei der Verarbeitung und den verwendeten Hilfsstoffen geben.
Ebenfalls günstiger sind Biosimilars. Das sind Nachahmerpräparate von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln. Diese werden mit Hilfe gentechnisch veränderter lebenden Organismen hergestellt. Das können z.B. Hefe, Bakterien oder tierische Zellen sein. Biosimilars sind dem Originalmedikament möglichst ähnlich, aber nie gleich.
Prüfen Sie, welche Medikamente die CSS bezahlt und fragen Sie die Fachpersonen in der Arztpraxis oder der Apotheke nach günstigeren Alternativen. Es lohnt sich auch bei Medikamenten, deren Kosten die CSS übernimmt. Denn so bleibt Ihr Selbstbehalt tiefer.
Aus medizinischen Gründen kann es notwendig sein, das Originalmedikament zu verwenden. Wenn Sie das Originalmedikament aus gesundheitlichen Gründen benötigen, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt uns eine entsprechende Bescheinigung zukommen lassen. Wir erfassen diese Information in unserem System, sodass Sie künftig keinen erhöhten Selbstbehalt bezahlen müssen.
Wenn Sie bei der CSS im Telmed-, Multimed- oder Hausarzt-Modell versichert sind, müssen Sie beim Medikamentenbezug ein Generikum, Biosimilar oder günstiges Originalpräparat verlangen – ausser Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestätigt, dass das Originalmedikament aus medizinischen Gründen notwendig ist. Wählen Sie ohne medizinischen Grund ein teureres Originalmedikament, übernimmt die CSS nur 50% der Kosten.