10%-Initiative und indirekter Gegenvorschlag

Die Kosten des Gesundheitswesens pro versicherte Person steigen kontinuierlich mit Raten weit über der Teuerung oder der Lohnentwicklung an. Im Gleichschritt steigen die Prämien der Krankenversicherer, da diese kostendeckend sein müssen. Diese Entwicklung bringt viele Haushalte – insbesondere Familien der Mittelschicht – in finanzielle Bedrängnis, was aus Sicht der CSS besorgniserregend ist.

Die Prämien-Entlastungs-Initiative (10%-Initiative), die von der Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 abgelehnt wurde, zielte auf eine Beschränkung der Prämienbelastung auf zehn Prozent des verfügbaren Einkommens und eine Harmonisierung des Systems der individuellen Prämienverbilligung (IPV) ab. Bei der Initiative handelte es sich jedoch aus Sicht der CSS um eine teure Symptombekämpfung, da diese nicht bei den Ursachen des Kostenwachstums ansetzte. Die CSS unterstützte hingegen den indirekten Gegenvorschlag, der nun in Kraft treten wird. Gemäss diesem haben die Kantone zukünftig einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufzuwenden. Somit müssen Kantone mit höheren Gesundheitskosten und stärkerer Prämienbelastung der Haushalte insgesamt mehr bezahlen als Kantone mit tieferen Kosten, was für die Kantone Anreize schafft, kostendämpfende Massnahmen zu ergreifen (z.B. Spitalplanung, Genehmigung Tarife oder Zulassung ambulanter Leistungserbringer). Bis Ende März 2025 lief die Vernehmlassung zur Umsetzung des Gegenvorschlages.

Reformen im Gesundheitswesen, die nicht nur auf der Finanzierungseite, sondern auch auf der Kostenseite wirken, bleiben notwendig. Nebst der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags ist es daher zur Entlastung der Versicherten vor allem wichtig, die Gesundheitskosten einzudämmen, wie dies in den aktuellen Reformen (z.B. Umsetzung einheitlicher Finanzierung, ambulanter Arzttarif, Medikamentenpreise) angestrebt wird.

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