Integrierte Versorgung
Die Förderung der integrierten Versorgung ist seit Jahren ein Kernanliegen der CSS. Integrierte Versorgung will die Steuerung von Patienten und Patientinnen über ihren gesamten Behandlungsweg verbindlich regeln, was die Behandlungsqualität optimiert und so zu Einsparungen bei den Leistungskosten führt. Die Kundinnen und Kunden profitieren von besserer Qualität und tieferen Kosten, die durch die effiziente Behandlung erreicht werden. Durch die Umsetzung des verfeinerten Risikoausgleichs werden die Anreize für eine Ausbreitung von Modellen der integrierten Versorgung verstärkt. Die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen EFAS, die am 24. November 2024 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen wurde, verleiht der integrierten Versorgung neuen Schub (vgl. dazu Standpunkt «Umsetzung einheitliche Finanzierung»).
Im Rahmen des Massnahmenpakets zur Kostendämpfung 2 (MNP2) wollte der Bundesrat Netzwerke zur integrierten Versorgung als neuen Leistungserbringer im KVG verankern, verbunden mit zahlreichen bürokratischen Auflagen. Gleichzeitig war eine Reduktion des Selbstbehaltes für Netzwerkleistungen vorgesehen. Das Parlament hat an der Schlussabstimmung vom 21.3. diese Bestimmung gestrichen. Die CSS hatte sich zusammen mit prio.swiss und den Netzwerken für die Streichung des Netzwerkartikels eingesetzt und begrüsst den Entscheid des Parlaments ausdrücklich. Diese Regulierung hätte die integrierte Versorgung gebremst statt gefördert. In der parlamentarischen Debatte wurde die Notwendigkeit, die integrierte Versorgung v.a. für chronisch Kranke zu stärken, betont, gleichzeitig jedoch anerkannt, dass ein Gesetzesartikel dafür der falsche Weg ist. Vielmehr gilt es nun, den bestehenden Spielraum für eine tarifpartnerschaftliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit besser zu nutzen und auszubauen. Dazu will die CSS beispielsweise ihre Partnerschaften mit integrierten Versorgungsnetzen, wie dem Ensemble Hospitalier de la Côte (EHC), weiter ausbauen. Gleichzeitig sind die Alternativen Versicherungsmodelle (AVM) insbesondere für chronisch Kranke noch attraktiver zu gestalten.
Die Versicherten profitieren bereits heute von guten Verträgen der Tarifpartner: Über drei Viertel der Versicherten haben ihre Wahl des Leistungserbringers bereits eingeschränkt. Dabei fallen ihre risikobereinigten Kosten tiefer aus, d.h. durch diese Einschränkung lassen sich tatsächlich Kosten sparen. Zur Stärkung der effizienten Modelle wäre es wichtig, den direkten Bezug der Koordination zu den Leistungskosteneinsparungen herzustellen und auf die gewährten Rabatte umzumünzen. Wieviel Rabatt in einem Modell gewährt wird, soll also noch stärker von dessen Koordinationsleistung abhängen. Als wesentlicher Erfolgsfaktor für eine erfolgreich gelebte integrierte Versorgung hat sich die digitale Vernetzung erwiesen: Die Nutzung eines digitalen Patientendossiers durch sämtliche Akteure des Netzwerks stellt den Austausch zwischen den Leistungserbringern sicher und vermeidet Doppelspurigkeiten. Ein konkretes Beispiel dafür ist die Online-Plattform WELL, die z.B. im Rahmen des EHC-Versorgungsnetzes eine digital unterstützte integrierte Versorgung sicherstellt.
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