Älterer Mann erhält Impfung

Alles Wichtige zur Corona-Impfung

Seit Anfang 2021 läuft die schweizweite Impfung gegen das Coronavirus. Erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen dazu.

Die Impfung ist für alle Versicherten kostenlos

Möchten Sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen? Wann und wo dies möglich ist, erfahren Sie von den Behörden in Ihrem Wohn­kanton. Suchen Sie dazu die entsprechende Kantonswebseite auf.

Die Impfung ist für alle Versicherten kostenlos, also von Franchise und Selbstbehalt befreit. Ein Teil der Kosten wird von der obligatorischen Kranken­ver­si­che­rung übernommen. Der Rest wird vom Bund und den Kantonen bezahlt.

Fragen vor der Impfung

Ist die Impfung freiwillig?

Ja. Impfungen sind in der Schweiz freiwillig. Eine Impfpflicht ist nicht vorgesehen.

Wieso soll ich mich impfen lassen?

Sieben gute Gründe, sich impfen zu lassen:

  • Sie schützen sich vor einer Covid-19-Erkrankung und einem allfälligen schweren Verlauf.
  • Sie werden auf sichere Art immun.
  • Sie helfen mit, die Anzahl Erkrankungen zu reduzieren.
  • Sie helfen mit, die Auswirkungen der Pandemie zu bekämpfen.
  • Sie vermeiden mögliche anhaltende gesundheitliche Einschränkungen einer Covid-19-Erkrankung (Langzeitfolgen von Covid-19).
  • Sie tragen dazu bei, das Gesundheitswesen zu entlasten.
  • Sie tragen dazu bei, die Freiheiten des Alltags zurückzubringen.
Wer bezahlt die Kosten für die Impfung?

Die Corona-Impfung ist für alle Versicherten kostenlos, also von Franchise und Selbstbehalt befreit. Ein Teil der Kosten wird von der obligatorischen Kranken­ver­si­che­rung übernommen. Der Rest wird vom Bund und den Kantonen bezahlt.

Ich bin in einem alternativen Versicherungsmodell versichert. Brauche ich eine ärztliche Überweisung?

Nein. Die Corona-Impfung ist für Versicherte mit einem alternativen Versicherungsmodell ohne freie Arztwahl (z.B. Hausarzt-Modell) nicht meldepflichtig.

Wann und wo kann ich mich impfen lassen?

Wann und wo Sie sich impfen lassen können, erfahren Sie von den Be­hör­den in Ihrem Wohnkanton – zum Beispiel auf der Kantonswebseite.

Wer kann eine Auffrischimpfung erhalten?

Eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna und Pfizer/BioNTech ist ab 4 Monaten nach einer vollständigen Impfung (Grundimmunisierung) für alle Personen ab 12 Jahren empfohlen. Die Impfung soll wann immer möglich mit dem gleichen Impfstoff erfolgen, mit dem die ersten beiden Impfungen verabreicht wurden. Personen unter 30 Jahren wird vorzugsweise die Auffrischimpfung mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech empfohlen.

Für die Durchführung der Auffrischimpfungen sind die Kantone zuständig.

Für wen ist eine weitere Auffrisch­imp­fung (nach einer bereits erfolgten ersten Auffrischimpfung) empfohlen?

Aktuell ist allen Personen ab 80 Jahren eine weitere Auffrisch­imp­fung empfohlen. Auch Personen mit einem auf Grund von Krankheit oder Medikamenten stark geschwächten Immunsystem empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine weitere Auffrischimpfung – wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Eine weitere Auffrischimpfung kann ab 4 Monaten nach der letzten Impfung gemacht werden. Sie erhöht den Impfschutz vor einer schweren Covid-19-Erkrankung zumindest für einen gewissen Zeitraum wieder.

Wie und wo kann ich mich für die Impfung anmelden?

Auf der Webseite des Kantons finden Sie Informationen über die kan­to­nale Organisation der Impfung und wie man sich anmelden kann.

Kann ich mich einzig in meinem Wohnkanton impfen lassen?

Nein. Sie sind frei, wo Sie sich impfen lassen. Der Tarifvertrag gilt in der ganzen Schweiz. Die Impfung ist somit unabhängig vom Wohnort oder vom Ort einer laufenden Behandlung.

Kann ich mich auch im Ausland kostenlos impfen lassen?

Der Bund empfiehlt allen in der Schweiz Versicherten, sich auch hier impfen zu lassen. Die Impfung in der Schweiz wird vom Bund, den Kantonen und der Kranken­ver­si­che­rung gemeinsam getragen. Wird die Impfung im Ausland durchgeführt und nicht vom entsprechenden Staat übernommen, werden die Kosten auch nicht von ihrer Schweizer Versicherung bezahlt.

Ist die Impfung empfohlen, auch wenn ich bereits am Virus erkrankt war?

Ja. Die Impfung ist auch empfohlen, wenn Sie genesen sind. Mit ihr sind Sie besser vor einer Infektion geschützt.

Sie sind nach der Infektion eine gewisse Zeit vor einer neuen Anste­ckung geschützt. Wie lange, ist nicht bekannt. Für einen langfristigen Schutz wird die Impfung innerhalb von drei Monaten nach der Infektion empfohlen. Ab 4 Wochen nach einer bestätigten Coronavirus-Infektion ist eine Impfdosis ausreichend. Sie können auf die zweite Impfdosis verzichten.

Können sich Kinder und Jugendliche impfen lassen?

Die Impfstoffe von Pfizer / BioNTech und Moderna sind für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Allen Jugendlichen ab 12 Jahren wird die Impfung empfohlen. Mit der Impfung können sie sich gegen häufige milde und sehr seltene schwere Covid-19-Erkrankungen schützen.

Der Impfstoff für Kinder von Pfizer / BioNTech ist seit dem 10. Dezember 2021 in der Schweiz für Kinder ab 5 Jahren zugelassen. Die Impfung wird Kindern von 5 bis 11 Jahren empfohlen, deren Eltern oder Erziehungs­be­rech­tig­ten dies für das Kind wünschen. Es wird geraten, eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung zu machen.

Fragen nach der Impfung

Welche Nebenwirkungen können nach der Impfung auftreten?

Die in der Schweiz eingesetzten Impfstoffe sind sicher und wirksam. Wie bei allen Medikamenten können Impfstoffe Nebenwirkungen verursachen. Sie sind meistens mild und von kurzer Dauer.

Zu den häufigen Nebenwirkungen gehören:

  • Reaktion an der Einstichstelle wie Schmerzen, Rötungen und Schwellungen
  • Kopfschmerzen, Müdigkeit
  • Muskel- und Gelenkschmerzen
  • allgemeine Symptome wie Schüttelfrost, Fiebergefühl oder leichtes Fieber

Sehr selten kann es zu schweren Nebenwirkungen kommen, beispielsweise zu einer allergischen Reaktion. Eine solche Reaktion tritt meist unmittelbar nach der Impfung auf und kann gut behandelt werden. Bei Personen, bei denen bereits schwere allergische Reaktionen aus der Vergangenheit bekannt sind, müssen im Fall einer Impfung entsprechende begleitende Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden.

In sehr seltenen Fällen wurden zeitnah nach der Impfung (i.d.R. innerhalb von 14 Tagen) Entzün­dun­gen des Herzmuskels oder des Herzbeutels beobachtet. Ein Zusammenhang mit der Impfung wird derzeit als möglich beurteilt. Mehrheitlich verliefen diese Fälle mild und konnten gut behandelt werden.

Abgesehen von allergischen Reaktionen gibt es bisher weder in den Studien noch bei den seit der Zulassung geimpften Personen Auffälligkeiten bezüglich schwerer Nebenwirkungen. Fachleute beobachten mögliche Hinweise genau.

Was muss ich tun, wenn Nebenwirkungen auftauchen?

Leichte Nebenwirkungen sind in der Regel nach wenigen Tagen vorbei. Fühlen Sie sich jedoch nach der Impfung über längere Zeit unwohl? Oder hat sich Ihr Wohlbefinden verändert? Dann wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Um mögliche Nebenwirkungen der Corona-Impfung frühzeitig zu erkennen, gibt es in der Schweiz und auch international ein aufeinander abgestimmtes Meldesystem. Swissmedic ist zuständig für das Meldesystem.

Wie ist meine Corona-Impfung dokumentiert?

Jede Corona-Impfung wird doku­men­tiert. Bei den meisten Impf­stel­len erhalten Sie nach der Impfung von der Fachperson einen ausge­druck­ten Impfnachweis. Zusätzlich wird die Impfung mit einem Covid-Zertifikat dokumen­tiert. Bei einigen Impfstellen können Sie die Covid-19-Impfungen auch in den Impfausweis («Impfbüchlein») eintragen lassen.

Ändert sich das Vorgehen beim Testen, wenn ich geimpft bin?

Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass Sie sich trotz der Impfung mit dem neuen Coronavirus anstecken. Aus diesem Grund wird in folgenden Fällen ein Test empfohlen, auch wenn Sie vollständig geimpft sind:

  • Sie haben Krankheitssymptome des neuen Coronavirus.
  • Sie erhalten eine Anweisung von Ihrer zuständigen kantonalen Stelle, dass Sie sich testen lassen sollen (z.B. aufgrund eines engen Kontaktes).
Muss ich mich nach der Impfung immer noch an die Hygiene- und Verhaltensregeln halten?

Ja. Die Hygiene- und Verhal­tens­regeln bleiben auch für geimpfte Personen wichtige Massnahmen, um sich und andere vor dem Corona­virus zu schützen. Bei geimpften Personen ist die Wahrscheinlichkeit sich mit dem Coronavirus zu infizieren geringer als bei ungeimpften Personen. Damit ist auch das Risiko einer Übertragung auf andere Personen geringer. Die Impfung bietet jedoch keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckung.

Kann ich mit dem Covid-Zertifikat wieder frei reisen?

Das Schweizer Covid-Zertifikat wird von den EU-/EFTA-Staaten anerkannt und erleichtert Ihnen somit die Einreise in diese Länder. Jedes Land bestimmt jedoch seine eigenen Einreiseregeln. Informieren Sie sich deshalb vor jeder Reise auf der offiziellen Webseite des Ziel­lan­des über die Einreisebestimmungen.

Für Reisen in EU-/EFTA-Länder kann die Webseite Re-Open EU einen ersten Überblick über die Bestim­mun­gen der einzelnen EU-Länder bieten.

Rechtlicher Hinweis

Die aufgeführten Informationen stammen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Sie dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzen keine medizinische Beratung. Wenn bei Ihnen gesundheitliche Probleme auftreten, sollten Sie mit Ihrem Arzt oder medizinischem Fachpersonal Kontakt aufnehmen.

 

Haftungsausschluss

Die hier aufgeführten Informationen zu den Produkten und Leistungen der CSS Gruppe sollen Ihnen einen Überblick vermitteln und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Einzelheiten entnehmen Sie den gesetzlichen Vorschriften nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), nach Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Zusatzbedingungen (ZB), welche für die Leistungspflicht der CSS Gruppe massgebend sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.