Alles Wichtige zur Corona-Impfung
Seit Anfang 2021 läuft die schweizweite Impfung gegen das Coronavirus. Erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen dazu.
Seit Anfang 2021 läuft die schweizweite Impfung gegen das Coronavirus. Erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen dazu.
Möchten Sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen? Wann und wo dies möglich ist, erfahren Sie von den Behörden in Ihrem Wohnkanton. Suchen Sie dazu die entsprechende Kantonswebseite auf.
Die Impfung ist für alle Versicherten kostenlos, also von Franchise und Selbstbehalt befreit. Ein Teil der Kosten wird von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Der Rest wird vom Bund und den Kantonen bezahlt.
Ja. Impfungen sind in der Schweiz freiwillig. Eine Impfpflicht ist nicht vorgesehen.
Sieben gute Gründe, sich impfen zu lassen:
Die Corona-Impfung ist für alle Versicherten kostenlos, also von Franchise und Selbstbehalt befreit. Ein Teil der Kosten wird von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Der Rest wird vom Bund und den Kantonen bezahlt.
Nein. Die Corona-Impfung ist für Versicherte mit einem alternativen Versicherungsmodell ohne freie Arztwahl (z.B. Hausarzt-Modell) nicht meldepflichtig.
Wann und wo Sie sich impfen lassen können, erfahren Sie von den Behörden in Ihrem Wohnkanton – zum Beispiel auf der Kantonswebseite.
Eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna und Pfizer/BioNTech ist ab 4 Monaten nach einer vollständigen Impfung (Grundimmunisierung) für alle Personen ab 12 Jahren empfohlen. Die Impfung soll wann immer möglich mit dem gleichen Impfstoff erfolgen, mit dem die ersten beiden Impfungen verabreicht wurden. Personen unter 30 Jahren wird vorzugsweise die Auffrischimpfung mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech empfohlen.
Für die Durchführung der Auffrischimpfungen sind die Kantone zuständig.
Aktuell ist allen Personen ab 80 Jahren eine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Auch Personen mit einem auf Grund von Krankheit oder Medikamenten stark geschwächten Immunsystem empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine weitere Auffrischimpfung – wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Eine weitere Auffrischimpfung kann ab 4 Monaten nach der letzten Impfung gemacht werden. Sie erhöht den Impfschutz vor einer schweren Covid-19-Erkrankung zumindest für einen gewissen Zeitraum wieder.
Auf der Webseite des Kantons finden Sie Informationen über die kantonale Organisation der Impfung und wie man sich anmelden kann.
Nein. Sie sind frei, wo Sie sich impfen lassen. Der Tarifvertrag gilt in der ganzen Schweiz. Die Impfung ist somit unabhängig vom Wohnort oder vom Ort einer laufenden Behandlung.
Der Bund empfiehlt allen in der Schweiz Versicherten, sich auch hier impfen zu lassen. Die Impfung in der Schweiz wird vom Bund, den Kantonen und der Krankenversicherung gemeinsam getragen. Wird die Impfung im Ausland durchgeführt und nicht vom entsprechenden Staat übernommen, werden die Kosten auch nicht von ihrer Schweizer Versicherung bezahlt.
Ja. Die Impfung ist auch empfohlen, wenn Sie genesen sind. Mit ihr sind Sie besser vor einer Infektion geschützt.
Sie sind nach der Infektion eine gewisse Zeit vor einer neuen Ansteckung geschützt. Wie lange, ist nicht bekannt. Für einen langfristigen Schutz wird die Impfung innerhalb von drei Monaten nach der Infektion empfohlen. Ab 4 Wochen nach einer bestätigten Coronavirus-Infektion ist eine Impfdosis ausreichend. Sie können auf die zweite Impfdosis verzichten.
Die Impfstoffe von Pfizer / BioNTech und Moderna sind für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Allen Jugendlichen ab 12 Jahren wird die Impfung empfohlen. Mit der Impfung können sie sich gegen häufige milde und sehr seltene schwere Covid-19-Erkrankungen schützen.
Der Impfstoff für Kinder von Pfizer / BioNTech ist seit dem 10. Dezember 2021 in der Schweiz für Kinder ab 5 Jahren zugelassen. Die Impfung wird Kindern von 5 bis 11 Jahren empfohlen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten dies für das Kind wünschen. Es wird geraten, eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung zu machen.
Die in der Schweiz eingesetzten Impfstoffe sind sicher und wirksam. Wie bei allen Medikamenten können Impfstoffe Nebenwirkungen verursachen. Sie sind meistens mild und von kurzer Dauer.
Zu den häufigen Nebenwirkungen gehören:
Sehr selten kann es zu schweren Nebenwirkungen kommen, beispielsweise zu einer allergischen Reaktion. Eine solche Reaktion tritt meist unmittelbar nach der Impfung auf und kann gut behandelt werden. Bei Personen, bei denen bereits schwere allergische Reaktionen aus der Vergangenheit bekannt sind, müssen im Fall einer Impfung entsprechende begleitende Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden.
In sehr seltenen Fällen wurden zeitnah nach der Impfung (i.d.R. innerhalb von 14 Tagen) Entzündungen des Herzmuskels oder des Herzbeutels beobachtet. Ein Zusammenhang mit der Impfung wird derzeit als möglich beurteilt. Mehrheitlich verliefen diese Fälle mild und konnten gut behandelt werden.
Abgesehen von allergischen Reaktionen gibt es bisher weder in den Studien noch bei den seit der Zulassung geimpften Personen Auffälligkeiten bezüglich schwerer Nebenwirkungen. Fachleute beobachten mögliche Hinweise genau.
Leichte Nebenwirkungen sind in der Regel nach wenigen Tagen vorbei. Fühlen Sie sich jedoch nach der Impfung über längere Zeit unwohl? Oder hat sich Ihr Wohlbefinden verändert? Dann wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Um mögliche Nebenwirkungen der Corona-Impfung frühzeitig zu erkennen, gibt es in der Schweiz und auch international ein aufeinander abgestimmtes Meldesystem. Swissmedic ist zuständig für das Meldesystem.
Jede Corona-Impfung wird dokumentiert. Bei den meisten Impfstellen erhalten Sie nach der Impfung von der Fachperson einen ausgedruckten Impfnachweis. Zusätzlich wird die Impfung mit einem Covid-Zertifikat dokumentiert. Bei einigen Impfstellen können Sie die Covid-19-Impfungen auch in den Impfausweis («Impfbüchlein») eintragen lassen.
Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass Sie sich trotz der Impfung mit dem neuen Coronavirus anstecken. Aus diesem Grund wird in folgenden Fällen ein Test empfohlen, auch wenn Sie vollständig geimpft sind:
Ja. Die Hygiene- und Verhaltensregeln bleiben auch für geimpfte Personen wichtige Massnahmen, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen. Bei geimpften Personen ist die Wahrscheinlichkeit sich mit dem Coronavirus zu infizieren geringer als bei ungeimpften Personen. Damit ist auch das Risiko einer Übertragung auf andere Personen geringer. Die Impfung bietet jedoch keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckung.
Das Schweizer Covid-Zertifikat wird von den EU-/EFTA-Staaten anerkannt und erleichtert Ihnen somit die Einreise in diese Länder. Jedes Land bestimmt jedoch seine eigenen Einreiseregeln. Informieren Sie sich deshalb vor jeder Reise auf der offiziellen Webseite des Ziellandes über die Einreisebestimmungen.
Für Reisen in EU-/EFTA-Länder kann die Webseite Re-Open EU einen ersten Überblick über die Bestimmungen der einzelnen EU-Länder bieten.
Rechtlicher Hinweis
Die aufgeführten Informationen stammen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Sie dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzen keine medizinische Beratung. Wenn bei Ihnen gesundheitliche Probleme auftreten, sollten Sie mit Ihrem Arzt oder medizinischem Fachpersonal Kontakt aufnehmen.
Haftungsausschluss
Die hier aufgeführten Informationen zu den Produkten und Leistungen der CSS Gruppe sollen Ihnen einen Überblick vermitteln und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Einzelheiten entnehmen Sie den gesetzlichen Vorschriften nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), nach Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Zusatzbedingungen (ZB), welche für die Leistungspflicht der CSS Gruppe massgebend sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.