Krankenkasse in der Schweiz einfach erklärt
Jeder Mensch kann krank werden und medizinische Hilfe benötigen. In der Schweiz sind alle Menschen bei einer Krankenkasse wie der CSS versichert. So müssten Sie nicht alle Kosten selbst tragen. Begriffe wie Franchise, Prämie und Selbstbehalt sind wichtig. Wir helfen Ihnen, diese zu verstehen.
Krankenkasse Schweiz: was Sie wissen sollten
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie sich bei einer Krankenkasse versichern. Die wichtigsten Punkte:
- Grundversicherung ist Pflicht. Sie deckt die Basis-Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
- Zusatzversicherung ist freiwillig. Sie schliesst Lücken, zum Beispiel bei Spitalwahl, Alternativmedizin
oder Zahnkorrekturen. - Prämie, Franchise und Selbstbehalt bestimmen, wie viel Sie jeden Monat zahlen und wie viel Sie im Krankheitsfall selbst übernehmen.
- Wer diese Regeln zur Krankenkasse Schweiz kennt, vermeidet hohe Kosten und ist im Notfall gut geschützt.
Krankenkassen-Prämien auf einen Blick
So funktioniert Ihre Krankenversicherung
Das System der Krankenkasse in der Schweiz besteht aus zwei Teilen:
- der obligatorische Krankenpflegeversicherung, auch Grundversicherung genannt.
- der freiwilligen Zusatzversicherung
Die Grundversicherung ist gesetzlich geregelt. Sie untersteht dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Alle Krankenkassen müssen die gleichen Grundleistungen anbieten.
Zusatzversicherungen sind freiwillig. Sie unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Jede Krankenkasse bietet eigene Produkte und Leistungen an. So können Sie Ihren Schutz an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Die Grundversicherung ist obligatorisch
Damit Sie Im Krankheitsfall nicht alle Kosten selber tragen, sind alle Menschen in der Schweiz bei einer Krankenkasse wie der CSS versichert. Die obligatorische Grundversicherung sorgt für eine gute medizinische Grundversorgung für alle Menschen in der Schweiz.
Krankenversicherungen dürfen niemanden ablehnen. Sie sind verpflichtet, alle Personen aufzunehmen und bieten in der Grundversicherung die gleichen Leistungen.
Die Grundversicherung deckt Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab
Alle Krankenkassen bezahlen die gleichen Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die monatliche Prämie der Grundversicherung hängt von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise ab. Eine Kündigung der Grundversicherung ist jeweils per Ende November und in Ausnahmefällen per Ende März möglich.
Mit dem richtigen Modell Prämien sparen
Medizinische Telefonberatung, Hausarztmodell oder Ärztenetz: Mit den alternativen Versicherungsmodellen Multimed, Hausarzt-Modell, HMO-Modell und Telmed sparen Sie Prämien bei gleicher Leistung. Wählen Sie die Versicherung, die zu Ihnen passt.
Wählen Sie Ihre Grundversicherung
Direkt zum Hausarzt
Hausarzt-Modell
- Ihr erster Kontakt ist Ihre gewählte Anlaufstelle: Hausarzt-Praxis, telemed. Hausarzt-Praxis oder regionales Gesundheitszentrum.
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Direkt zum Augenarzt, zur Frauenärztin oder Hebamme.
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Mind. 10% Prämienrabatt.
Vom Ärztenetz profitieren
HMO-Modell
- Ihr erster Kontakt ist die Arztpraxis welche Sie aus einem Ärztenetz wählen.
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Direkt zum Augenarzt, zur Frauenärztin oder Hebamme.
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Mind. 11% Prämienrabatt.
Digital oder telefonisch beraten
Telmed
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Ihr erster Kontakt ist die Well-App oder das telemedizinische Beratungszentrum.
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Direkt zum Augenarzt, zur Frauenärztin oder Hebamme.
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Mind. 8% Prämienrabatt.
Ideal bei hohen Arztkosten
Multimed
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Ihr erster Kontakt ist die Multimed-Praxis, das telemedizinische Beratungszentrum oder die Well-App.
-
Direkt zum Augenarzt, zur Frauenärztin oder Hebamme.
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Mind. 11% Prämienrabatt und CHF 300 weniger Selbstbehalt.
Franchise und Selbstbehalt kurz erklärt
Die Franchise ist Ihr Anteil an den Behandlungskosten in der Grundversicherung. Sie wählen Ihre Franchise selbst. Pro Jahr zahlen Sie:
- mindestens CHF 300
- höchsten CHF 2'500
Dazwischen gibt es mehrere Stufen. Die Kinder-Franchise der CSS liegt zwischen CHF 0 und CHF 600.
Franchise richtig wählen
Prüfen Sie Ihre jährlichen Krankheitskosten:
- Unter CHF 2'000? Wählen Sie Franchise CHF 2'500.
- Höher als CHF 2'000? Wählen Sie CHF 300.
Sie können Ihre gewählte Franchise jedes Jahr ändern, unabhängig von Ihrer Krankengeschichte.
- Eine Senkung ist bis zum letzten Arbeitstag im November möglich
- Eine Erhöhung ist bis zum letzten Arbeitstag im Dezember möglich.
Wann bezahlt man Selbstbehalt?
Ist der Franchisebetrag erreicht, beteiligt sich Ihre Krankenkasse an allen weiteren Kosten. Sie zahlen dann noch den Selbstbehalt und den Spitalbeitrag. Zusammen nennt man das Kostenbeteiligung. Der Selbstbehalt der Grundversicherung ist bei allen Krankenkassen gleich.
- Erwachsene: 10% bis zu einem Betrag von maximal CHF 700.
- Kinder: 10% bis zu einem Betrag von CHF 350.
Mit Multimed profitieren Sie von einem reduzierten Selbstbehalt von max. CHF 400. Für Kinder ist der maximale Betrag immer CHF 350.
Lücken einfach schliessen mit Zusatzversicherungen
Freiwillige Zusatzversicherungen ergänzen in der Schweiz die Leistungen der Grundversicherung. Denn die Grundversicherung deckt nicht alle Kosten. Schweizer Krankenkassen bieten unterschiedliche Versicherungen und Deckungen.
Häufig versichert werden Kosten rund um
- Spital- oder Auslandaufenthalte,
- Spezialistinnen und Spezialisten
- Alternativmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Zahnstellungskorrekturen
- Impfungen.
Die Grundversicherung zahlt nicht alle Gesundheitskosten
Von Alternativmedizin bis zur Zahnpflege: Eine Zusatzversicherung bei der CSS bietet Ihnen einen umfassenden Schutz. So vermeiden Sie hohe Rechnungen, die Sie sonst selbst zahlen müssten. Für die Aufnahme in die Zusatzversicherung beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Gesundheit.
Privat, Halbprivat, Allgemein – freie Wahl im Spital
Steht ein Spitalaufenthalt an, ist eine Spitalversicherung viel Wert. Vor jedem Eintritt wählen Sie, ob Sie auf die allgemeine, halbprivate oder private Abteilung möchten. Die Spitalversicherung ermöglicht Ihnen:
- die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz
- Beiträge für Geburten zu Hause oder im Geburtshaus
- Schutz vor zusätzlichen Kosten bei Notfällen im Ausland
Gut zu wissen: Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre bezahlen keinen Selbstbehalt auf ihren Spitalaufenthalt.
Welche Zahlungen übernimmt die Krankenkasse?
Alle Schweizer Krankenkassen bezahlen aus der Grundversicherung die gleichen Beiträge – so auch die CSS. Bei den Zusatzversicherungen unterscheiden sich die Leistungen je nach Krankenkasse.
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