Krankenkasse einfach erklärt

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Franchise, Prämie, Selbstbehalt: Diese und andere Begriffe rund um die Krankenversicherung hören wir immer wieder. Unser Überblick verschafft Klarheit.

Die Krankenkasse für Ihre Gesundheit

«Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages viel Zeit für die Krankheit opfern», sagte der Naturheilkundler Sebastian Kneipp bereits vor 150 Jahren.

Der Mensch ist nicht unverwundbar und plötzlich benötigt man medizinische Versorgung, einen stationären Aufenthalt oder mehrere Operationen. Um im Krankheitsfall die Kosten nicht alle selber zu tragen, sind alle Menschen in der Schweiz bei einer Krankenkasse wie der CSS versichert.

Das Kranken­ver­si­che­rungs-System in der Schweiz

Unser Krankenversicherungs-System besteht aus zwei Teilen. Einerseits gibt es die obligatorische Krankenpflegeversicherung, auch Grundversicherung genannt, welche dem Sozialversicherungs­recht untersteht (Kranken­versiche­rungs­ge­setz KVG). Zudem gibt es freiwillige Zusatzversicherungen, welche dem Privatrecht unterstellt sind (Versicherungsvertragsgesetz VVG).

Die monatliche Prämie der Grundversicherung hängt von Wohnort, Alter, Versicherungs­mo­dell und Franchise ab.

Krankenkassen-Prämien auf einen Blick

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Die Grundversicherung

Die obligatorische Grund­ver­si­che­rung gewährleistet eine hochstehende und umfassende Grundversorgung für alle Menschen in der Schweiz. Kranken­ver­si­che­run­gen dürfen niemanden ablehnen, sie sind zur Aufnahme von Versicherten verpflichtet und bieten allen die gleichen Leistungen. Die Grundversicherung deckt Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab und kann jeweils per Ende November und in Ausnahmefällen per Ende März gewechselt werden.

Sparen bei der Grund­ver­si­che­rung: richtiges Modell wählen

Medizinische Telefonberatung, Hausarztmodell oder Ärztenetz: Mit den alternativen Versicherungs­mo­del­len Multimed, Hausarzt-Modell, HMO-Modell und Telmed sparen Sie Prämien bei gleicher Leistung. Wählen Sie die Versicherung, die zu Ihnen passt:

Franchise und Selbstbehalt

Die Franchise ist eine Kosten­be­tei­li­gung bei der Grundversicherung in der Schweiz. Sie bezahlen als  versicherten Personen einen einheitlich geregelten Betrag an Ihre Behandlungskosten. Sie können die Franchise wählen und müssen jährlich mindestens die ersten CHF 300 oder höchstens CHF 2'500 Ihrer Behandlungskosten selbst übernehmen, dazwischen gibt es mehrere Abstufungen. Die Kinder-Franchise der CSS bewegt sich zwischen CHF 0 und CHF 600.

Hohe Franchise bedeutet tiefere Prämie: Je höher Sie Ihre Franchise wählen, desto mehr Prämien sparen Sie ein.

Die Franchise ist nicht der Selbstbehalt

Ist der Franchisebetrag erreicht, beteiligt sich Ihre Krankenkasse an allen weiteren Kosten. Sie zahlen den gesetzlich geregelten Selbstbehalt. 

  • Erwachsene: 10% bis zu einem Betrag von maximal CHF 700. 
  • Kinder: 10% bis zu einem Betrag von CHF 350.
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Die Zusatzversicherung

Freiwillige Zusatzversicherungen ergänzen in der Schweiz die Leistungen der Grundversicherung. Krankenkassen bieten unterschiedliche Versicherungen und Deckungen.

Häufig versichert sind Kosten rund um Spital- oder Auslandaufenthalte, für Spezialisten, Alternativmedizin, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnstellungskorrekturen sowie Impfungen.

Die Grundversicherung zahlt nicht alle Gesundheitskosten

Von Alternativmedizin bis zur Zahnpflege: Eine Zusatzversicherung bei der CSS bietet Ihnen lückenlosen Schutz. Für die Aufnahme in die Zusatzversicherung beantworten Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit.

Wer bereits in jungen, gesun­den Jahren eine zusätzliche Versicherung abschliesst, kann später nicht plötzlich ausgeschlossen oder abgelehnt werden.

Spitalversicherung

Steht ein Spitalaufenthalt an, ist eine Spitalversicherung viel Wert. Vor jedem Eintritt wählen Sie, ob Sie auf die allgemeine, halbprivate oder private Abteilung möchten. Die Spitalversicherung ermöglicht Ihnen die eine freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz sowie Beiträge für Geburten zu Hause oder im Geburtshaus. Ausserdem fallen bei Notfällen im Ausland keine zusätzlichen Kosten auf Sie zurück.

Gut zu wissen: Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre bezahlen keinen Selbst­be­halt auf ihren Spitalaufenthalt.

Was zahlt die CSS?

Alle Schweizer Krankenkassen bezahlen aus der Grund­ver­si­che­rung die gleichen Beiträge – so auch die CSS. Bei den Zusatzver­si­che­run­gen ist das je nach Krankenversicherung unterschiedlich. Entdecken Sie welche Kosten die CSS übernimmt.

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