Einheitliche Finanzierung ambulant / stationär (EFAS)
Obwohl ambulante Behandlungen zumeist günstiger sind als stationäre, werden diese oft trotzdem stationär durchgeführt. Die Ursache dafür liegt zum Teil in der Finanzierung. So werden ambulante Behandlungen vollständig durch die Prämien der Versicherten finanziert, stationäre nur zu maximal 45 Prozent. Daraus resultiert, dass zum Teil Eingriffe stationär vorgenommen werden, obwohl sie medizinisch gleichwertig und günstiger auf ambulantem Weg durchgeführt werden könnten. Eine sinnvolle Verlagerung in den ambulanten Bereich wird dadurch verzögert und die Entwicklung der integrierten Versorgung gebremst. Mit einer einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) können diese Fehlanreize eliminiert werden. Mit EFAS sollen die Krankenversicherer künftig die Leistungen sämtlicher Bereiche zu 100 Prozent vergüten und die Kantone einen Anteil an den Gesamtkosten in ihrem Kanton finanzieren, welcher dem bisherigen stationären Finanzierungsanteil entspricht. Diese Gelder gelangen zurück in das System, was eine Prämienerhöhung für die Versicherten verhindert. EFAS wird von sämtlichen Marktteilnehmern respektive deren Verbänden unterstützt. Lediglich einige Kantone widersetzen sich bislang dieser Reform: Weil die Versicherer mit dem neuen Modell für die Zahlungsabwicklung aller Leistungen zuständig wären, muss aus Sicht der CSS auch die Rechnungskontrolle alleine durch die Krankenversicherer erfolgen. Damit würde die heute zusätzliche Rechnungskontrolle durch Kantone im stationären Bereich hinfällig. Durch die Reduktion des Verwaltungsaufwands würden Prämien- und Steuerzahlende entlastet. Die Rechnungskontrolle stellt einen zentralen Bestandteil der Leistungsprüfung dar und gehört zur Kernaufgabe der Krankenversicherungsbranche: Pro Jahr führen die Rechnungskontrollen der Krankenversicherer zu Einsparungen von über 3,5 Milliarden Franken.
Ein weiterer Zankapfel ist auch die Integration der Langzeitpflege in EFAS: Die Kantone beharren darauf, dass sich die Krankenversicherer nebst den Leistungen der Ärzteschaft und Spitäler auch an den Kosten der Pflege beteiligen. Dies verändert die Rahmenbedingungen, weil damit ein Bereich integriert würde, bei dem die Datengrundlage noch gar nicht vorhanden ist. Einer Integration der Pflege steht die CSS grundsätzlich offen gegenüber, sofern die notwendige Kostentransparenz vorliegt.
Die CSS selber begrüsst ausdrücklich den raschen Wechsel zur einheitlichen Finanzierung, denn EFAS eliminiert nicht nur die Fehlanreize im System, sondern erlaubt auch zusätzliche Rabatte im Bereich der integrierten Versorgungsmodelle zugunsten der Versicherten. Ausserdem führt EFAS dazu, dass die Rechnungskontrolle der erbrachten Leistungen nicht mehr doppelt, sondern nur noch durch den Versicherer und damit aus einer Hand erfolgt.
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