(Kantonale) Einheitskasse
Das Schweizer Stimmvolk hat die Idee einer staatlichen Einheitskasse mehrmals abgelehnt. Zuletzt wurde die Initiative für eine öffentliche Krankenkasse am 28. September 2014 mit 61.8% Nein-Stimmen deutlich verworfen. Damit hält die Bevölkerung weiterhin klar am wettbewerblichen und solidarisch finanzierten Gesundheitswesen fest. Im Herbst 2017 wurde in der Romandie eine Volksinitiative lanciert, um kantonale Einheitskassen zu ermöglichen. Die Initiative scheiterte letztlich an einer ungenügenden Anzahl Unterschriften. Eine identische Vorlage lancierte 2020 der Kanton Neuenburg in Form einer Standesinitiative. Eine Neuauflage der kantonalen Einheitskasse wurde vom Parlament jedoch abermals abgelehnt. Sowohl die Bevölkerung wie auch das Parlament vertrauen auf das heutige System, das sich seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahre 1996 etabliert hat.
Die Institution einer staatlichen Kasse würde eine einheitliche Prämie für alle Versicherten in einem Kanton festlegen. Den bisherigen Krankenversicherern käme nur noch die Rolle zu, die Rechnungen zu kontrollieren und zu bezahlen. Die CSS lehnt sowohl eine gesamtschweizerische als auch regionale und kantonale Einheitskassen ab. Der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern führt heute zu einer hohen Qualität und effizienten Rechnungskontrolle, die unnötig erbrachte Leistungen zugunsten der Prämienzahlenden einspart. Versicherte können sich ausserdem für eine Vielzahl an innovativen Angeboten entscheiden und profitieren bei einer Wahl eines alternativen Versicherungsmodells von Prämienrabatten. In einem System mit Einheitskasse verlieren die Versicherten diese Wahlfreiheit und damit die vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die Krankenversicherung zu wechseln. Bei einer kantonalen Kasse kann man nur noch zwischen den Abrechnungsstellen wechseln, nicht aber die kantonale Kasse – beispielsweise dann, wenn diese schlecht wirtschaftet und die Prämien stark steigen. Doch genau die Gefahr eines verstärkten Kostenwachstums droht bei einer kantonalen Einheitskasse. Denn einerseits hat sie keinen Anreiz, attraktive Prämien anzubieten und anderseits profitieren die im Leitungsgremium vertretenen Leistungserbringer von hohen Tarifen. In einer Monopolkasse ohne Wettbewerb ist ausserdem davon auszugehen, dass die Verwaltungskosten zunehmen. Und letztlich wird mit der Idee einer Einheitskasse das Ziel verfolgt, die Reserven massiv zu kürzen, was die finanzielle Stabilität der Institution schon bei kleineren Fehleinschätzungen der Kostenentwicklung gefährdet. Eine solche finanzielle Schieflage kann nur über massive Prämienerhöhungen oder über Steuergelder korrigiert werden.
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