Prävention

Die CSS setzt sich als Gesundheitspartnerin für ein eigenverantwortliches Verhalten aller Versicherten ein. Dazu gehören auch ein gesundheitsförderndes Verhalten und präventive Massnahmen. Die CSS stellt den Versicherten entsprechende Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung.

Das heutige System der Prävention und Gesundheitsförderung weist Lücken auf: Im Vergleich zu den drei Säulen der medizinischen Krankenversorgung (Behandlung, Rehabilitation und Pflege) sind Prävention und Gesundheitsförderung gesetzlich nur teilweise verankert; die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Versicherern ist heute nicht abschliessend geklärt. Dies führt dazu, dass es in vielen Bereichen der Krankheitsprävention und der Gesundheitsförderung an Steuerung und Koordination, aber auch an Transparenz bezüglich Angebot und Leistung fehlt.

Die CSS ist der Auffassung, dass der Prävention und der Gesundheitsförderung im heutigen System ein grösserer Stellenwert beizumessen ist. Der Aspekt der individuellen Begleitung zur Vermeidung von Krankheiten wie auch im Krankheitsfall erhält zunehmende Bedeutung. Die Krankenversicherer sollten legitimiert sein, die Versicherten - über den aktuellen gesetzlichen Rahmen der medizinischen Prävention hinaus - bei der individuellen Gesundheitsförderung zu unterstützen. Die CSS begrüsst daher die im Rahmen des MNP2 verabschiedete Bestimmung, wonach die Krankenversicherer ihre Versicherten zukünftig gezielt über präventive Massnahmen wie etwa Kontrolluntersuchungen bei chronischen Erkrankungen oder über geeignete besondere Versicherungsformen wie etwa Ärztenetzwerke in der Region informieren dürfen.

Aus Sicht der CSS müssen prämienfinanzierte Präventionsabgaben die Voraussetzung erfüllen, dass der Nutzen dieser Massnahmen für die Versicherten ausgewiesen werden kann und dass diese in direktem Bezug zum Krankenversicherungsgeschäft stehen. Grundsätzlich sollen die Versicherer auch weiterhin die Möglichkeit haben, mit Anreizen für freiwillige Präventionsmassnahmen zum Wohle ihrer Versicherten zu handeln.

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