Eine Arbeitsgruppe sitzt an einem Tisch in einem Sitzungszimmer und führt eine Diskussion.

Gesundheits­politische Standpunkte der CSS

Als eine der führenden Krankenversicherungen in der Schweiz setzen wir uns für ein hochwertiges und bezahlbares Gesundheitssystem ein. Dies sind unsere wichtigsten Positionen.

(Kantonale) Einheitskasse

Das Schweizer Stimmvolk hat die Idee einer staatlichen Einheitskasse mehrmals abgelehnt. Zuletzt wurde die Initiative für eine öffentliche Krankenkasse am 28. September 2014 mit 61,8% Nein-Stimmen deutlich verworfen. Damit hält die Bevölkerung klar am wettbewerblichen und solidarisch finanzierten Gesundheitswesen fest. Im Herbst 2017 wurde in der Romandie eine Volksinitiative lanciert, um kantonale Einheitskassen zu ermöglichen. Die Initiative scheiterte an einer ungenügenden Anzahl Unterschriften. In der Folge lancierten sowohl der Kanton Neuenburg (2020), der Kanton Waadt (2021) als auch der Kanton Genf (2023) ähnliche Vorlagen in Form von Standesinitiativen. Die verschiedenen Versuche für eine Neuauflage der kantonalen Einheitskasse wurden vom Parlament jedoch abermals abgelehnt.

Angesichts der steigenden Gesundheitskosten ist die Diskussion rund um eine öffentliche Einheitskasse nach wie vor aktuell. So hat die SP schon im August 2023 eine Initiative für eine öffentliche und soziale Krankenkasse angekündigt. Der genaue Inhalt der Initiative – unter anderem, ob eine nationale oder kantonale bzw. regionale Kassen gefordert werden – ist nach wie vor unklar, ebenso wie der Zeitpunkt der Lancierung.

Die CSS lehnt sowohl eine gesamtschweizerische als auch regionale und kantonale Einheitskassen ab, da diese das Kostenproblem nicht lösen. Zum einen sind die kantonalen Prämien ein Spiegelbild der kantonalen Kostenentwicklung. Wenn man die Prämiensteigerung dämpfen will, muss man Massnahmen ergreifen, um die Kostenentwicklung zu bremsen. Zum andern steigen die Gesundheitskosten nicht auf Grund der Krankenversicherer bzw. deren Verwaltungskosten, die lediglich 5% der Kosten entsprechen. Der wichtigste Kostentreiber sind die Leistungskosten, die rund 95% der Kosten ausmachen und auf welche die Einheitskasse keinen Einfluss hätte. Der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern führt heute zu einer hohen Qualität und effizienten Rechnungskontrolle, die unnötig erbrachte Leistungen zugunsten der Prämienzahlenden einspart. Versicherte können sich ausserdem für eine Vielzahl von innovativen Angeboten entscheiden und profitieren bei einer Wahl eines alternativen Versicherungsmodells von Prämienrabatten. In einem System mit Einheitskasse verlieren die Versicherten diese Wahlfreiheit und damit die vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die Krankenversicherung zu wechseln. Beispiele aus dem Ausland zeigen zudem, dass staatliche Einheitskassen zu einer schlechteren Gesundheitsversorgung, Schulden und einer Zweiklassenmedizin führen können.

Integrierte Versorgung

Die Förderung der integrierten Versorgung ist seit Jahren ein Kernanliegen der CSS. Ein integrierter Versorgungsansatz setzt sich zum Ziel, dass involvierte Akteure verbindlicher zusammenarbeiten und Patienten und Patientinnen über ihren gesamten Behandlungsweg begleiten. So soll durch die Abstimmung untereinander und den Einbezug der Kundinnen und Kunden die Behandlungsqualität optimiert und Einsparungen bei den Leistungskosten erzielt werden. Die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS), die am 24. November 2024 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen wurde und am 1. Januar 2028 im Akutbereich in Kraft treten wird, verleiht der integrierten Versorgung neuen Schub (vgl. dazu Standpunkt «Umsetzung einheitliche Finanzierung»).

Für eine wirksame integrierte Versorgung in regionalen Netzwerken braucht es insbesondere mehr Flexibilität in bestehenden Strukturen sowie Modelle der Zusammenarbeit. Aber auch Tarif- und Finanzierungsmodelle müssen sektorenübergreifend und nutzenorientiert gestaltet werden – etwa durch Pauschalen, Koordinationsvergütungen und Anschubfinanzierungen. Gleichzeitig sind neue Berufsrollen sowie ein kultureller Wandel, damit sich diese neuen Rollen etablieren können, zu fördern. Eine geeignete digitale Infrastruktur sowie eine qualitätsorientierte Datennutzung sollen einen zusätzlichen Schub geben, damit die Zusammenarbeit und verbesserte Koordination der verschiedenen Akteure leichter gelingen kann.

Dazu will die CSS beispielsweise ihre Partnerschaften mit integrierten Versorgungsnetzen, wie u.a. den Gesundheits-Netzwerken in Morges (Ensemble Hospitalier de la Côte (EHC)), im Jura, in Biel und im Tessin, weiter ausbauen. Als wesentlicher Faktor für eine erfolgreich gelebte integrierte Versorgung hat sich die digitale Vernetzung erwiesen: Wenn Daten zwischen den Akteuren ausgetauscht und zugänglich sind, kann ein optimierter Behandlungspfad beschritten werden. Im Zielbild soll die Nutzung eines elektronischen Gesundheitsdossier durch sämtliche Akteure des Netzwerks den Austausch zwischen den Leistungserbringern sicherstellen und Doppelspurigkeiten vermeiden. Damit auch Kundinnen und Kunden ihre Gesundheitsdaten jeweils verfügbar haben und bei Bedarf mit weiteren Akteuren teilen können, wurde im Gesundheitsnetzwerk des EHC in Morges die Online-Plattform WELL integriert.

Weitere Informationen zum Thema Integrierte Versorgung finden Sie in unserer gesundheitspolitischen Publikation «im dialog» 2/2020.

Umsetzung der einheitlichen Finanzierung (Ambulantisierung und Pflege)

Mit der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen, der die Stimmbevölkerung im November 2024 zustimmte, werden die Krankenversicherer künftig die Leistungen sämtlicher Bereiche zu 100% vergüten und die Kantone einen Anteil an den Gesamtkosten in ihrem Kanton finanzieren (aktuell mindestens 26,9% der Gesamtkosten). Diese Gelder fliessen zurück ins System und kommen somit den Prämienzahlenden zugute. Die Reform hat grosses Potential, die Ambulantisierung zu fördern, der integrierten Versorgung neuen Schwung zu verleihen und sich dadurch positiv auf die Gesundheitskosten bzw. Prämien auszuwirken. Die Gesetzesänderung tritt für den Akutbereich am 1. Januar 2028 in Kraft und für den Pflegebereich am 1. Januar 2032.

Die kommenden Jahre sind entscheidend, um das volle Potenzial der einheitlichen Finanzierung auszuschöpfen. Alle Akteure im Gesundheitswesen sind nun gefordert, ihren Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung zu leisten. Im Fokus stehen folgende Bereiche:

Förderung der Ambulantisierung

Ambulante Behandlungen sind in der Regel kostengünstiger und oft medizinisch sinnvoller als stationäre. Allerdings werden die Kosten derzeit vollständig durch die Prämien gedeckt, sodass die politisch gewollte Verlagerung von stationär zu ambulant einseitig zu Lasten der Prämienzahlenden geht. Die einheitliche Finanzierung eliminiert diesen Fehlanreiz und schafft Grundlagen, um die Ambulantisierung voranzutreiben. Für spürbare Fortschritte braucht es dafür allerdings weitere Massnahmen sowohl auf tarifarischer als auch struktureller Ebene. Die CSS arbeitet mit Leistungserbringern, Kantonen und anderen Krankenversicherern zusammen, um gemeinsam zielführende Lösungsansätze zu entwickeln. Eine verstärkte Ambulantisierung hat nicht nur einen positiven Effekt auf die Kosten, sondern bringt auch qualitative Vorteile für die Patientinnen und Patienten, da ambulante Eingriffe in der Regel weniger belastend sind.

Stärkung der integrierten Versorgung

Mit einer gut koordinierten Versorgung insbesondere von chronisch Kranken lassen sich Doppelspurigkeiten und unnötige Behandlungen vermeiden, was sich positiv auf Qualität und Kosten auswirkt. Die ungleiche Finanzierung hat das Potenzial der integrierten Versorgung jedoch bisher eingeschränkt, da die Kosten für die Koordination vor allem im prämienfinanzierten ambulanten Bereich anfallen, die Einsparungen hingegen vorwiegend im stationären (z.B. durch die Vermeidung von Spitalaufenthalten). Mit der einheitlichen Finanzierung können solche Einsparungen zukünftig direkter an die Versicherten weitergegeben werden (z.B. in Form von höheren Rabatten für Alternative Versicherungsmodelle), was die koordinierte Versorgung für alle attraktiver macht.

Zusammenspiel Versicherer und Kantone bei der Rechnungskontrolle

Der Gesetzgeber hat sich entschieden, den Kantonen ein Widerspruchrecht bei der Vergütung stationäre Rechnungen zu gewährleisten. Im Rahmen der laufenden Umsetzungsarbeiten ist sicherzustellen, dass die kantonalen Kontrollen möglichst schlank und unbürokratisch erfolgen. Darüber hinaus sind die Daten- und Finanzflüsse zwischen den Versicherern und Kantonen so auszugestalten, dass die Prozesseffizienz gewährleistet ist.

Kostentransparenz im Bereich Langzeitpflege

Eine konsequente Kostentransparenz in der Langzeitpflege ist eine grundlegende Voraussetzung, um die geplante einheitliche Finanzierung sachgerecht umzusetzen. Ohne klar offengelegte und vergleichbare Kostenstrukturen besteht das Risiko, dass neue Pflegeleistungstarife ineffizient, unausgewogen oder nicht überprüfbar sind. Daher sollten die Tarifpartner verbindliche Standards für Datenerhebung, -analyse und -publikation etablieren, damit eine transparente Grundlage für die Entwicklung einer neuen Tarifstruktur (bis 2032) gewährleistet ist.

Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sind Personen, welche Pflegeleistungen für Angehörige übernehmen. Deren Unterstützung ist grundsätzlich von grossem Wert für die Gesellschaft und für die Gesundheitsversorgung.

Seit einem Bundesgerichturteil von 2019 dürfen Angehörige in einem gewissen Rahmen Pflegeleistungen erbringen, die durch die OKP vergütet werden können – auch wenn sie keine formale Pflege-Ausbildung haben. Dieses Urteil bildet die Basis für ein neues Modell: pflegende Angehörige können von einer Spitex-Organisation angestellt werden und ihre Pflegeleistung abrechnen lassen. Einige private Spitexorganisationen haben sich seitdem ausschliesslich auf die Einstellung von pflegenden Angehörigen spezialisiert.

Seitdem steigen sowohl die Zahl der privaten Spitex-Organisationen als auch die Anzahl der pflegenden Angehörigen – und damit die Kosten zu Lasten der OKP – exponentiell. Fehlende bzw. unklare rechtliche Definitionen und unscharfe Abgrenzungen ermöglichen heute die Abrechnung von Leistungen über die Grundversicherung, die eigentlich der privaten Fürsorge zuzurechnen wären. Zudem ist die Patientensicherheit und die Pflegequalität oft nicht gewährleistet.

Die CSS setzt sich für klare und einheitliche Rahmenbedingungen ein, um die Qualitätssicherung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass nur Pflegeleistungen abgegolten werden, die den Grundsätzen der OKP entsprechen. Handlungsbedarf sieht die CSS insbesondere beim Leistungsumfang, bei den Ausbildungsanforderungen sowie bei den Kriterien für die Zulassung von Spitex-Organisationen.

Eine Senkung des OKP-Beitragssatzes für pflegende Angehörige soll ebenfalls geprüft werden. Darüber hinaus sind die erbrachten Leistungen der pflegenden Angehörigen auf den Rechnungen klar auszuweisen, damit eine effiziente und effektive Rechnungsprüfung ermöglicht wird. Für die Umsetzung dieser Massnahmen stehen insbesondere Verordnungsanpassungen (KVV und KLV) sowie die Erarbeitung einheitlicher Zulassungskriterien für Spitex-Organisationen durch die GDK im Vordergrund.

Tarifstrukturen

Die CSS setzt sich für die aktive Weiterentwicklung der Tarifstrukturen ein. Sie orientiert sich dabei am Primat der Sachgerechtigkeit und unterstützt eine strikte Trennung von Struktur und Preis. Die Strukturen müssen den aktuellen medizinischen Stand widerspiegeln, eine wirtschaftliche Leistungserbringung abbilden und veränderten Versorgungsstrukturen Rechnung tragen. Von zentraler Bedeutung ist auch, dass bei der Einführung neuer Tarife die gesetzlich vorgeschriebene Kostenneutralität sichergestellt wird. Die CSS erachtet die Tarifautonomie und funktionierende Tarifpartnerschaft als wichtiges Wettbewerbselement und unterstützt alle Bemühungen, Verhandlungslösungen zu finden. Sie unterstützt aber auch subsidiäre Eingriffe des Bundesrates, wenn die Tarifautonomie zu keiner sachgerechten und für den Prämienzahler akzeptablen Lösung führt.

Per 1. Januar 2026 hat der neue ambulante Arzttarif (TARDOC und erste Pauschalen) – nach langjährigen Diskussionen – den veralteten TARMED abgelöst. Die CSS hat sich aktiv und jahrelang für die Ablösung des TARMEDs eingesetzt. Bei der Einführung des neuen Tarifs sind Monitoringmassnahmen zur Sicherstellung der gesetzlichen Kostenneutralität und allfällige Korrekturmassnahmen, falls die Kostensteigerung höher als erwartet ausfällt, von zentraler Bedeutung. Die CSS begrüsst, dass der ambulante Arzttarif künftig jährlich weiterentwickelt wird, was die Sachgerechtigkeit des Tarifs gewährleisten soll.

Digitalisierung und Datennutzung

Bei der Gestaltung des Gesundheitswesens der Zukunft spielt die Digitalisierung und Datennutzung eine grundlegende Rolle. Zwar herrscht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass das Gesundheitssystem digitalisiert werden muss, aber die Umsetzung kommt nur schleppend voran. Die Revision des elektronischen Patientendossiers (EPD) hat auf sich warten lassen. Im November 2025 hat der Bundesrat endlich eine grundlegende Neuausrichtung beschlossen: Das EPD wird zum Elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD). Der Bundesrat hat dazu die Botschaft zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) verabschiedet und dem Parlament überwiesen. Aus Sicht der CSS ist das E-GD so auszugestalten, dass es Leistungserbringer und Versicherte entlang des gesamten Behandlungspfades optimal unterstützt und so zu einem wertvollen Knotenpunkt für Versorgung und Prävention wird. Ohne schlagkräftiges E-GD wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter stagnieren und die Schweiz im internationalen Vergleich noch mehr zurückfallen.

Um die bestehende Lücke zu füllen und den Digitalisierungsgrad im Schweizer Gesundheitswesen voranzutreiben, setzt sich die CSS mit eigenen innovativen Lösungen für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung ein. So hat die CSS gemeinsam mit Partnern die digitale Gesundheitsplattform Well ins Leben gerufen, die allen in der Schweiz wohnhaften Personen einen interaktiven Zugang zum Gesundheitswesen bietet und allen Akteuren (Leistungserbringer, Versicherungen, Apotheken etc.) offensteht. Mithilfe von mobilen Geräten sind chronisch kranke Patienten dank Well beispielsweise in der Lage, ihre Krankheit zu überwachen und jederzeit mit Fachleuten in Kontakt zu stehen. Im Rahmen des EHC-Versorgungsnetzes, mit dem die CSS zusammenarbeitet, kann über Well zudem eine digital unterstützte integrierte Versorgung sichergestellt werden. Solche Plattformen zeigen, welche Lösungen im Markt funktionieren und den Versicherten und Leistungserbringern einen tatsächlichen Mehrwert bringen. Das E-GD sollte von diesen Erfahrungen lernen.

Mit der Digitalisierung steigt nicht nur die Transparenz seitens der Versicherten, sondern dank Datenanalysen der Institutionen auch diejenige über die erbrachten Leistungen, was die Qualität fördern und Kosten dämpfen kann. Weiter erlaubt die Digitalisierung, Kundenbedürfnisse besser abzudecken. So bietet die CSS mit Well ihren Kunden u.a. eine personalisierte medizinische Beratung an, welche rund um die Uhr zur Verfügung steht. Zudem können die Versicherten innerhalb von Programmen wie zum Beispiel «active365» Eigenverantwortung für ihre Gesundheit übernehmen. Das Programm vermittelt Wissen rund um einen gesunden Lebensstil und belohnt Aktivitäten aus den Bereichen Ernährung, Bewegung, Achtsamkeit und mentale Gesundheit.

Für eine bessere und effizientere Gesundheitsversorgung sind nicht mehr Daten notwendig, sondern die vorhandenen müssen intelligenter genutzt werden. Standardisierte und verbindliche Datenstrukturen und -inhalte sind die Grundvoraussetzung dafür, dass die Systeme nahtlos zusammenarbeiten können bzw. interoperabel sind. Die Digitalisierung kommt nur mit einem guten und effizienten Datensystem voran: Die Daten müssen zukünftig strukturiert gespeichert und verarbeitet werden können, damit die Wiederverwendbarkeit von Daten sichergestellt ist. Dafür braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen, sichere Umgebungen und echte Datensouveränität für alle Beteiligten. Nur so ist die Sicherheit von Daten garantiert und das Potenzial der Digitalisierung wird nicht ausbremst.

Das vom Bundesrat initiierte Programm «DigiSanté» greift einen Grossteil der politischen Forderungen auf und verfolgt das Ziel, das Schweizer Gesundheitswesen bis 2034 digital zukunftsfähig zu machen. Im ersten Halbjahr 2025 wurde das Programm operativ aufgesetzt. Die CSS unterstützt diese Bestrebungen mit dem Ziel, dadurch endlich die Basis für ein datenbasiertes Gesundheitswesen zu schaffen. Zugleich erwartet die CSS, dass das E-GD als Kernstück des Gesundheitsdatenraums Schweiz, der im Rahmen des Projekts DigiSanté entwickelt wird, integral mitgedacht wird. Nur so wird das E-GD zum wertvollen Knotenpunkt für Versorgung, Prävention und Forschung.

Vermittlerprovisionen

Die CSS setzt bei der Gewinnung von neuen Kundinnen und Kunden stark auf den eigenen Vertrieb. Sie arbeitet gleichzeitig auch mit Vermittlern zusammen. Um eine qualitativ hochstehende und kosteneffiziente Beratung zu fördern, unterstützt die CSS eine verstärkte Zusammenarbeit der gesamten Krankenversicherungsbranche über eine selbstregulierende Branchenvereinbarung in der Grund- und Zusatzversicherung.

Seit dem 1. Januar 2021 reguliert eine Branchenvereinbarung (BVV) unerwünschte Werbeanrufe sowie die seit Jahren zu Diskussionen Anlass gebenden Vermittlerprovisionen. Die CSS wendet die BVV seit Beginn an. Gemeinsam mit den früheren Dachverbänden curafutura und santésuisse hat die CSS darauf hingewirkt, dass die BVV vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt wird, dies um gleich lange Spiesse für alle Versicherer sicherzustellen. Am 14. August 2024 hat der Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit der Branchenvereinbarung Vermittler 3.0 erklärt, mit Wirkung per 1. September 2024. Für den Abschluss einer Grundversicherung darf ein Versicherer der Vermittlerin oder dem Vermittler maximal 70 Franken Provision bezahlen, für den Abschluss einer Zusatzversicherung maximal den Betrag von 16 Nettomonatsprämien. Zentral ist, dass sich alle Versicherer an die neuen Regeln halten. Die CSS erwartet von den Behörden (BAG für KVG- und FINMA für VVG-Bereich), dass die Einhaltung der Regeln geprüft wird.