FINMA-Verfügung
Die FINMA forderte mit einer Verfügung, dass die CSS den Kundinnen und Kunden der Zusatzversicherungen aus den Jahren 2013-2019 Geld zurückerstattet – im Umfang von durchschnittlich rund 14 Franken pro versicherte Person und Jahr.
Die FINMA forderte mit einer Verfügung, dass die CSS den Kundinnen und Kunden der Zusatzversicherungen aus den Jahren 2013-2019 Geld zurückerstattet – im Umfang von durchschnittlich rund 14 Franken pro versicherte Person und Jahr.
Die CSS will Klarheit, wie sie gewisse Kosten verbuchen soll. Deshalb zieht die CSS das Verfahren weiter. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, informieren wir Sie umfassend.
Zur Forderung kommt es, weil die FINMA der Auffassung ist, dass wir gewisse Kosten nicht richtig auf die Grund- und Zusatzversicherung verbucht haben. Kurz gesagt fordert die FINMA (die Aufsicht über die Krankenversicherer), dass die CSS den Kunden der Zusatzversicherungen aus den Jahren 2013-2019 Geld zurückerstattet – im Umfang von durchschnittlich rund 14 Franken pro versicherte Person und Jahr.
Das Verfahren läuft noch und mehr Informationen können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht geben.
Nein, es geht «nur» um die Verbuchung gewisser Kosten. Das Verfahren läuft noch und mehr Informationen können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht geben.
Ja, die CSS ist finanziell sehr gut aufgestellt. Es werden wegen der Anordnung der FINMA weder Leistungen gekürzt noch Prämien erhöht.
Im Moment wird nichts ausbezahlt. Das Verfahren läuft noch und mehr Informationen können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht geben.
Im Moment wird nichts ausbezahlt. Das Verfahren läuft noch und mehr Informationen können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht geben.
Das können wir im Moment noch nicht sagen. Das Verfahren läuft noch.
Nein, es geht «nur» um die Verbuchung gewisser Kosten.
Nein, die Versicherten der obligatorischen Grundversicherung sind nicht betroffen.
Nein, das hat keinen Einfluss auf Ihre Prämien: Weder in der Grund- noch in der Zusatzversicherung.