Postschalter-Gebühren
Ab dem 1. März 2023 verrechnen wir die Gebühren für Einzahlungen am Postschalter an unsere Kundinnen und Kunden weiter.
Ab dem 1. März 2023 verrechnen wir die Gebühren für Einzahlungen am Postschalter an unsere Kundinnen und Kunden weiter.
Viele schätzen es, Zahlungen am Postschalter zu machen. Doch wussten Sie, dass die Post dafür eine Gebühr erhebt? Einige Unternehmen in der Schweiz verrechnen diese Gebühren seit Jahren an Kundinnen und Kunden weiter.
Bisher hat die CSS die Kosten für diese Gebühr übernommen. Doch es scheint uns nicht richtig, dass alle Kundinnen und Kunden die Kosten derer, die am Postschalter bezahlen, mittragen müssen. Ab dem 1. März 2023 werden wir die Postschaltergebühren daher direkt an Kundinnen und Kunden, die Gebühren verursachen, weiterverrechnen.
Die Gebühr ist vom Betrag der Rechnung abhängig und wird pro «Einzahlungsschein» / QR-Rechnung einzeln erhoben.
Wer die Gebühr nicht bezahlen möchte, kann eine kostenlose Alternative wählen.
Die Post verrechnet der CSS Gebühren für Kunden, welche ihre CSS-Rechnungen am Postschalter einzahlen. Diese Gebühren haben sich im Laufe der Zeit teilweise verdoppelt. Das belastet die Prämien aller Versicherten der CSS. Es scheint uns nicht richtig, dass alle Versicherten die Kosten derer, die am Postschalter bezahlen, mittragen müssen. Daher hat sich die CSS entschieden, diese Kosten verursachergerecht weiter zu verrechnen.
Die Post. Bei jeder Einzahlung am Postschalter verrechnet die Post eine Gebühr dem Zahlungsempfänger.
Ja, das ist weiterhin möglich. Jedoch werden die Gebühren mit der nächsten Prämien- oder Leistungsabrechnung der Kundin oder dem Kunden verrechnet.
Die Gebühren werden mit der nächsten Prämien- oder Leistungsabrechnung der Kundin oder dem Kunden verrechnet.