Krankenkasse kündigen – wann und wie?
Wer seine Krankenkasse kündigen will, muss einiges beachten. Die Checkliste hilft vom korrekten Ablauf bis zum richtigen Zeitpunkt der Kündigung.
Wie kann ich meine Krankenkasse kündigen?
Ob der Wechsel zu einem anderen Versicherer, die Kündigung aufgrund eines Todesfalls oder dem Wegzug ins Ausland: In der Schweiz können die Grundversicherung und Zusatzversicherungen bei der Krankenkasse gekündigt werden.
Krankenkassen-Prämien auf einen Blick
Kündigungs-Checkliste
Bei der Kündigung gibt es Unterschiede: je nach Versicherung gibt es einiges zu beachten.
Grundversicherung kündigen – Wissenswertes für Sie
- Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch.
- Vertragsdauer: 1 Jahr
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Kündigungstermin: Per 30. November
- Fällt der 30. November auf ein Wochenende, gilt der letzte Arbeitstag im Monat. Entscheidend ist das Eingangsdatum, nicht der Poststempel.
-
Wir empfehlen die Kündigung per Einschreiben.
- Ausnahme unterjährige Prämienerhöhung: Kündigung der Grundversicherung per 31. März, wenn der Versicherer unterjährig die Prämien erhöhen muss.
- Kündigung für Versicherte mit einer Franchise von CHF 300 und freier Arztwahl: Kündigung der Grundversicherung per 30. Juni möglich.
Zusatzversicherung kündigen – Gut zu wissen
-
Die Zusatzversicherung ist nicht obligatorisch.
-
Vertragsdauer bei der CSS wählbar mit automatischer Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
-
Kündigungsfrist: 3 Monate
-
Kündigungstermin: Per 30. September auf Ende des Kalenderjahres.
-
Achtung: Zusatzversicherungen beim Vorversicherer erst kündigen, wenn die Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung vorliegt, um Überraschungen zu vermeiden.
-
Wir empfehlen die Kündigung per Einschreiben.
Download
Experte Olcay Gür gibt Tipps
Jeden Herbst teilt das Bundesamt für Gesundheit die Prämien für das kommende Jahr mit. Ihre Versicherung meldet Ihnen die neue Prämie schriftlich bis spätestens Ende Oktober. Sie haben dann bis zum 30. November Zeit, die Kündigung für die Grundversicherung einzureichen, falls Sie die Krankenversicherung wechseln möchten.
Unser Experte Olcay Gür, Kundenberater in Sargans, beantwortet die häufigsten Fragen.
Kann ich die Grundversicherung kündigen, bevor ich eine neue Versicherung habe?
Ja. Für jede Person in der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch, deshalb sind alle Krankenkassen verpflichtet, eine Person vorbehaltlos in die Grundversicherung aufzunehmen. Bedingung: Beim alten Versicherer dürfen am 31.12. keine Rechnungen mehr offen sein.
Wichtig: Der neue Versicherer muss der alten Krankenkasse eine Nachversicherungs-Bestätigung senden.
Kann man die Grundversicherung unabhängig von der Zusatzversicherung wechseln?
Ja. Wichtig ist die klar ersichtliche Info: Es sollte sowohl im Betreff als auch im Schreiben deutlich kommuniziert werden, für welche Versicherung die Kündigung gilt. Viele Menschen haben ihre Grundversicherung und die Zusatzversicherungen nicht bei derselben Kasse.
Kann ich die Krankenkasse wechseln, wenn ich noch offene Rechnungen habe?
Nein, solange in der Grundversicherung noch Prämien oder Kostenbeteiligungen (Franchise & Selbstbehalt) ausstehen, ist ein Wechsel nicht möglich. Das Bundesgesetz für Krankenversicherung schreibt dies so vor.
Ich ziehe ins Ausland. Was muss ich beachten?
Mit dem Auswandern endet die obligatorische Krankenpflegeversicherung grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abreise. Wer auswandert und trotzdem in der Schweiz versichert bleiben möchte, kann von der Internationalen Krankenversicherung profitieren. Die Deckung gilt weltweit. Nehmen Sie mit unseren Experten Kontakt auf.
Ich möchte nicht wechseln, kann ich trotzdem Kosten sparen?
Ja, meistens kann man bei Verzicht auf freie Arztwahl Kosten sparen sowie mit einer Änderung der Franchise. Wir empfehlen Ihnen, sich persönlich beraten zu lassen.
Tipps zum Sparen
- Wenn die Arztkosten mehr als CHF 1’800 pro Jahr betragen, wählen Sie die Jahresfranchise von CHF 300.
- Sind die Arztkosten im Jahr unter CHF 1’800, wählen Sie die Jahresfranchise von CHF 2’500.
Eine Jahresfranchise zwischen CHF 500 bis CHF 2’000 empfehle ich nicht.
Warum soll ich die Krankenkasse kündigen?
Wenn Sie beispielsweise die Leistungen nicht mehr benötigen, die Prämie erhöht wird, Sie mit der Beratung und dem Service nicht zufrieden sind. Überlegen Sie sich bei der Kündigung der Zusatzversicherung, ob Sie diese in Zukunft wirklich nicht mehr brauchen. Denn bei einem Neuabschluss der Zusatzversicherung wird nach Ihrem Gesundheitszustand gefragt.
Das zahlt die CSS
Mit dem Leistungs-Check in myCSS sehen Sie sofort, was die CSS für Fitness, Massage und mehr bezahlt.
Gut zu wissen: Vollmacht & Todesfall
Erledigen Sie die Versicherungsangelegenheiten einer nahestehenden Person? Dann ist es gut, bei der CSS eine Vollmacht zu hinterlegen. Bei einem Todesfall muss die Versicherung benachrichtigt werden.