Revidiertes Versicherungsvertragsgesetz
Basierend auf einem Bundesratsentscheid tritt am 1. Januar 2022 das geänderte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft, welches für Kranken-Zusatzversicherungen und weitere Versicherungen nach VVG gilt. Alle Versicherungsgesellschaften sind rechtlich verpflichtet, die entsprechenden Anpassungen in ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu übernehmen.