Spitalfinanzierung und Spitalplanung
Seit 2012 werden Spitalaufenthalte in der Schweiz durch Diagnose bezogene Pauschalen (DRG-Fallpauschalen) vergütet, die sich an effizienten Spitälern orientieren. Private und öffentliche Anbieter müssen gleichbehandelt werden. Patientinnen und Patienten können zudem schweizweit zwischen Listenspitälern wählen, um den Wettbewerb zu fördern. Langfristig sollen sich effiziente Anbieter mit hoher Qualität durchsetzen.
Die Spitalplanung liegt bei den Kantonen und soll bedarfsorientiert sowie koordiniert erfolgen, um Überversorgung zu vermeiden und Kosten zu senken. In der Praxis bleibt die Planung jedoch oft kantonal begrenzt, was zu Überkapazitäten und Wettbewerbsverzerrungen führt. Viele Kantone bevorzugen eigene Spitäler, anstatt eine übergeordnete, gesundheitspolitisch sinnvolle Planung umzusetzen. Die Mehrfachrolle der Kantone als Betreiber, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde verstärkt diese Problematik. Um Interessenkonflikte zu lösen, braucht es eine bessere regionale Spitalplanung.
Der Bundesrat hat die Planungsvorgaben für Spitäler und Pflegeheime per 1. Januar 2022 vereinheitlicht, um die Qualität zu steigern und Kosten zu senken. Die Verordnung regelt schweizweit einheitlich Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen und fordert eine stärkere interkantonale Koordination. Spitäler auf kantonalen Spitallisten dürfen keine mengenbezogenen Boni mehr zahlen, um unnötige Mengenausweitungen zu verhindern. Die CSS hat diese Anpassungen grundsätzlich begrüsst, da sie zu präziseren und einheitlicheren kantonalen Verfahren sowie einer Konzentration des Leistungsangebots beitragen können. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Beschwerderecht für Krankenversichererverbände gegen kantonale Spitalplanungen, was die CSS begrüsst. Ausserdem geht die vom Ständerat angenommene Motion (25.3017 Spitalplanung durch interkantonale Spitallisten stärken) wieder zurück an den Nationalrat und beauftragt den BR das KVG dahingehend anzupassen, dass die Kantone neben der bestehenden Verpflichtung für die interkantonale Koordination der Spitalplanungen neu auch die Leistungsaufträge innerhalb von Versorgungsregionen aufeinander abstimmen und gemeinsam erteilen müssen. Falls die Kantone ihren Aufgaben nicht nachkommen, soll der Bund analog zu den Bestimmungen der hochspezialisierten Medizin subsidiär eingreifen können.
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