Qualität

Die Sicherstellung guter Qualität und dazu die Erarbeitung von Qualitätssystemen (Kriterien, Indikatoren etc.) sowie die Messung und der Ausweis dieser Messergebnisse sind für ein effizientes und effektives Gesundheitssystem zentral und primär Aufgabe der Leistungserbringer. Neben Prozess- und Strukturqualität sollen insbesondere Messungen der Indikations- und Ergebnisqualität die Transparenz über Qualität unter den Leistungserbringern sicherstellen. Diese Transparenz stellt ein wichtiges Wettbewerbskriterium dar.

Die CSS setzt sich im Rahmen der Umsetzung des neuen Qualitätsgesetzes (Art. 58 KVG) dafür ein, dass die Qualität der Leistungserbringung im schweizerischen Gesundheitssystem transparent erhoben und ausgewiesen wird. Die Regeln zur Qualitätsentwicklung und -transparenz sollen dabei verbindlich und sanktionierbar sein. Die Umsetzung des neuen Qualitätsgesetzes (Art. 58 KVG) gestaltet sich jedoch anspruchsvoll, da die Verbände der Leistungserbringer und die Verbände der Krankenversicherer die Kostenneutralität wahren müssen. Die neu erlangte Qualitätstransparenz soll es den Prämienzahlenden ermöglichen, die verschiedenen Angebote der Leistungserbringer zu vergleichen und den Tarifpartnern neben einem Preis- auch einen Qualitätswettbewerb zu führen.

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