Regeln bei alternativen Grundversicherungs-Modellen
Bei alternativen Grundversicherungs-Modellen gibt es klare Regeln. Wer diese einhält, spart Prämien und hat immer die gleichen Anlaufstellen.
Bei alternativen Grundversicherungs-Modellen gibt es klare Regeln. Wer diese einhält, spart Prämien und hat immer die gleichen Anlaufstellen.
Krank? Wenden Sie sich immer zuerst an die richtige Anlaufstelle Ihres Grundversicherungs-Modells:
Verlangen Sie nach kostengünstigen Generika oder Biosimilars und melden Sie Notfälle innerhalb von 10 Tagen Ihrer Anlaufstelle. Sie dürfen direkt zum Augenarzt, zur Frauenärztin oder Hebamme gehen.
Wichtig: Diese Regel gilt auch bei einem Unfall, wenn der Unfall in der Grundversicherung versichert ist. Gehen Sie auch dann immer zuerst zu Ihrer gewählten Anlaufstelle. Nur so bezahlt die Versicherung die Kosten.
Ihr Arzt, Ihre Ärztin oder Ihre Therapeutin möchte Sie überweisen? Dann braucht es das Einverständnis Ihrer Anlaufstelle (Arzt-Praxis oder telemedizinische Beratungszentrum). Nur so übernehmen wir die Kosten.
Sind Sie chronisch krank und brauchen eine dauerhafte Betreuung durch eine spezialisierte Person? Je nach Grundversicherungs-Modell kann Ihre Arzt-Praxis oder das telemedizinische Beratungszentrum eine Überweisung für längere Zeit ausstellen.
Im Notfall wenden Sie sich immer zuerst an Ihre Arzt-Praxis. Ist diese nicht erreichbar, kontaktieren Sie die Stellvertretung oder den Notfalldienst. Melden Sie den Notfall innerhalb von 10 Tagen Ihrer Anlaufstelle.