Krankenkasse für Ihr Baby: Das Wichtigste auf einen Blick
Sorgenfrei von Anfang an: Ihr Baby können Sie noch während der Schwangerschaft bei einer Krankenkasse anmelden. Die vorgeburtliche Anmeldung bringt einige Vorteile mit sich. Was Sie bei der Krankenkasse für Ihr Neugeborenes beachten sollten.
Krankenkasse Baby: Bei der Geburt ist Ihr Kind nicht automatisch versichert
In der Schweiz ist eine Grundverischerung obligatorisch. Ein neugeborenes Baby ist nicht automatisch über die Eltern versichert. Alle Mitglieder einer Familie, Erwachsene wie Kind, werden einzeln versichert.
Muss ich mein Baby vor der Geburt bei der Versicherung anmelden?
Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt der Geburt oder der Wohnsitznahme in der Schweiz. Die Anmeldung bei der Krankenkasse vor der Geburt des Babys ist kein Muss. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, macht das lieber noch während der Schwangerschaft.
Vorgeburtliche Anmeldung Ihres Kindes
Melden Sie Ihr ungeborenes Kind frühzeitig bei der Krankenversicherung an. Haben Sie die administrativen Angelegenheiten erledigt, bleibt Ihnen nach der Geburt mehr Zeit Ihr Baby zu geniessen. Und Sie sind abgesichert, falls Ihr Kind krank zur Welt kommen sollte. Denn gerade dann braucht es besonders guten Schutz. Überlegen Sie sich deshalb am besten schon vor der Geburt, ob sie eine Zusatzversicherung abschliessen wollen.
Anmeldung auch nach der Geburt möglich
Aber auch nach der Geburt können Sie ihr Neugeborenes natürlich noch anmelden. Melden Sie uns dazu einfach das genaue Geburtsdatum und den Namen des Kindes. Danach wird die Versicherung aktiviert und Sie erhalten automatisch die Versicherungskarte zugestellt.
Vorteile einer vorgeburtlichen Anmeldung
- Ihr Kind ist von der ersten Minute versichert. Sollte es zu früh oder krank auf die Welt kommen, ist es ab sofort geschützt.
- Versichern Sie Ihr Baby bereits vor der Geburt, werden Geburtsgebrechen von der Krankenkasse übernommen.
- Ihr Kind profitiert von einer uneingeschränkten Aufnahme in die Zusatzversicherung.
Grundversicherung: so versichern Sie Ihr Kind
Grundsätzlich versichert man ein Neugeborenes genau gleich wie einen Erwachsenen, also zunächst einmal mit einer Grundversicherung (KVG).
Zusatzversicherung für das Baby
Wenn Sie jedoch zusätzliche Leistungen wie alternative Heilmethoden (z.B. Homöopathie oder Osteopathie) vorziehen oder eine halbprivate oder private Abteilung im Spital in der ganzen Schweiz für Ihr Kind möchten, bietet die CSS Ihnen für die Zusatzversicherungen bis zu 100% Familienrabatt, sofern mindestens ein Elternteil bereits bei der CSS versichert ist.