Schwangere Frau steht im Wohnzimmer und zeigt ihren Babybauch und strahlt in die Kamera.

Mutterschafts-Leistungen

Wir freuen uns mit Ihnen auf Ihr Baby. Die Leistungen der Grundver­siche­rung sind bei allen Krankenkassen gleich. Dank den Zu­satz­ver­sicherun­gen der CSS sind noch mehr Leis­tungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft gedeckt. In myCSS sehen Sie sofort, was die CSS zahlt.

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Schwangerschaft der CSS melden

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Schwangerschaft der Krankenkasse nicht aktiv melden. Die Bestätigung der 13. Schwangerschaftswoche erfolgt automatisch durch die Einreichung der Rechnung Ihrer gynäkologischen Praxis. Wenn Sie die Schwangerschaft melden möchten, benötigen wir eine Bestätigung Ihrer behandelnden Arzt-Praxis. Auch eine Risikoschwangerschaft kann auf diese Weise gemeldet werden.

Baby vor der Geburt versichern

Wir empfehlen Ihnen bereits vor der Geburt Ihr Baby bei der Krankenkasse anzumelden. Das bringt zwei wichtige Vorteile für Sie als werdende Eltern.

  • Ihr Kind ist von der ersten Minute versichert. Kommt es zu früh oder krank auf die Welt, ist es ab sofort geschützt.
  • Das Kind profitiert von einer uneingeschränkten Aufnahme in die Zusatzversicherung.

Was zahlt die CSS bei Schwangerschaft und Mutterschaft?

Die wichtigsten Leistungen für Schwangerschaft und Geburt werden von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt. Wenn Sie bereits ein Jahr vor der Schwangerschaft eine Zusatzver­sicherung abgeschlossen haben, profitieren Sie von weiteren Leistungen wie zusätzlichen Ultraschall-Untersuchungen, Schwangerschaftsyoga, Geburtsvorbereitungskursen. Ab der 13. Woche der Schwangerschaft bis zur 8. Woche nach der Geburt gibt es keine Kostenbeteiligung und Franchise.

Stillgeld erhalten

Haben Sie 30 Tage gestillt? Wenn Sie und Ihr Kind bei der CSS zusatzversichert sind, können Sie Ihr Stillgeld beantragen und bis zu CHF 200 pro Kind erhalten.

Leistungen für Mütter & Väter auf einen Blick

Gleiche Leistungen für alle Modelle

Grundversicherung

  • Ärztliche Kontroll­unter­suchungen (inkl. Labor)
  • Kontroll­unter­suchungen durch Hebammen
  • Zwei Ultra­schall­unter­suchungen bei normaler Schwangerschaft
  • Keine Kostenbeteiligung ab der 13. Woche
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Zusatzversicherung

Ambulant­ver­siche­rung myFlex

  • Stillberatung und Stillgeld
  • 90% der Kosten für eine unbegrenzte Anzahl Ultraschalluntersuchungen
  • Haushalthilfe
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Zusatzversicherung

Spitalversicherung myFlex

  • Rooming-In: Begleitung durch Angehörige
  • Aufenthalts- und Erstuntersuchungskosten für Neugeborene
  • Freie Wahl: Geburtshaus oder Spital, Arzt und Spitalabteilung
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Gesundheitsförderung

Gesundheitskonto Familie

  • Geburtsvorbereitung, Kurse für Babymassagen
  • Schwangerschaftsturnen, Rückbildungsgymnastik
  • Kinder-Schwimmen bis 16. Geburtstag (mit und ohne Begleitung)
  • Mutter- und Vater-Kind-Turnen
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Häufige Fragen