875247940

Anpassungen ab 2026

Wir entwickeln unsere Versicherungen und Angebote laufend weiter. Je nach Versicherung gibt es ab Januar 2026 mehrere Neuerungen, die für Sie wichtig sind.

Hausarzt-Modell Profit wird attraktiver

Wir haben das Reglement für das Hausarzt-Modell Profit überarbeitet und verbessert. Damit profitieren Sie ab dem 1. Januar 2026 von mehr Flexibilität und neuen Möglichkeiten. Die Neuerungen sind hier beschrieben.

Ihre erste Anlaufstelle: Grosse Auswahl und leicht zugänglich

Anstelle Ihrer Hausarztpraxis können Sie neu auch eine telemedizinische Hausarztpraxis, regionale Gesundheits­netzwerke oder Partnerapotheken als Ihre erste Anlaufstelle wählen. Diese wird auf Ihrer Police hinterlegt.

Auch digital erreichbar

Als zusätzliche, schnelle und einfache Erstanlaufstellen stehen Ihnen das telemedizinische Beratungszentrum, die digitale Gesundheits-App Well und Apotheken zur Verfügung.

Umstellung auf telemedi­zinische Hausarztpraxis bei Wegfall der Hausarztpraxis

Wenn Ihre Hausarztpraxis zum Beispiel aufgrund einer Pensionierung schliesst und Sie keine neue Praxis angeben, können wir für Sie eine telemedizinische Hausarztpraxis hinterlegen.  

Leistungen ohne Kostenbeteiligung

Zukünftig werden bestimmte Leistungen von der Kostenbeteiligung befreit.  

Behandlungen ohne Meldung an die Erstanlaufstelle

Die Ausnahmeliste wurde erweitert. Das heisst: Wenn Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie durch eine Spezialistin / einen Spezialisten angeordnet wurde, müssen Sie Ihre Erstanlaufstelle nicht mehr zusätzlich konsultieren. 

Notfallmeldung

Die Notfallmeldung muss neu innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Die Meldung kann über Ihre Erstanlaufstelle oder die myCSS-App erfolgen.

Medikamente und Hilfsmittel

Der verpflichtende Bezug von kosten­günstigen Arzneimitteln wird um den Begriff «Biosimilars» erweitert. Dadurch werden Leistungskosten reduziert im Sinne aller Prämienzahlenden.

Für Hilfsmittel gibt es eine Liste mit Bezugsstellen, die kostengünstige Hilfsmittel anbieten.

Vereinfachung des Reglements

Neben den inhaltlichen Anpassungen wurden einzelne Artikel einfacher formuliert.

Versicherung bei Tod oder Invalidität: Neue AVB

Wir haben bei den Versicherungen bei Tod oder Invalidität (durch Unfall / durch Krankheit) stellenweise die Formulierungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angepasst. Nachfolgend informieren wir Sie über die Änderungen, welche ab dem 1. Januar 2026 gelten.

Hinweis: Alle Anpassungen im Zusammenhang mit dem Rechtsträger «CSS Lebensversicherung AG» und dem Risikoträger «Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG» stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).

Für unsere Neukunden

Wenn Sie neu eine Versicherung bei Tod oder Invalidität (durch Unfall / durch Krankheit) abschliessen, sehen Sie die für Sie geltenden Anpassungen in folgendem Dokument.

Für unsere bestehenden Kunden

Wenn Sie bereits eine Versicherung bei Tod oder Invalidität (durch Unfall / durch Krankheit) besitzen, sehen Sie die für Sie geltenden Anpassungen in den folgenden Dokumenten. Wichtig: Ihr Versicherungsschutz bleibt unverändert und Sie müssen nichts unternehmen.

Die CSS erweitert die Leistungen für Brillen

Per 1. Januar 2026 werden neben Brillengläsern auch Brillenfassungen aus der Zusatzversicherung bezahlt. Aufgrund der Deckungserweiterung wurden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Zusatzbedingungen (ZB) angepasst.

Die angepassten AVB und ZB stehen ab dem 1. Januar 2026 auf unserer Website zur Verfügung.

  • Gesundheitsversicherung Livo Smart
  • Gesundheitsversicherung Livo Top
  •  ZB Ambulantversicherung myFlex 
  • ZB Ambulantversicherung – Variante Sanagate
  • CSS-Standardversicherung 
  • CSS-Standardversicherung plus

Neue Regelung beim Familienrabatt

Neu profitieren Familien auch dann vom Familienrabatt, wenn die erziehungsberechtigte Person und das rabattberechtigte Kind nicht im gleichen Haushalt leben.

Die angepassten AVB stehen ab dem 1. Januar 2026 auf unserer Website zur Verfügung.

  • AVB myFlex Produkte
  • CSS-Standardversicherung
  • CSS-Standardversicherung plus
  • Notfallversicherung
  • Kur- und Pflegeversicherung
  • Zahnpflegeversicherung AVB 1997
  • Alternativversicherung 2001
  • Alternativversicherung 1997
  • Spitalversicherung halbprivat
  • Spitalversicherung privat
  • AVB Einzel-Krankheitszusatzversicherung
  • AVB Krankenzusatzversicherung nach VVG – Variante Sanagate
  • Zahnpflegeversicherung – Variante Sanagate
  • Alternativversicherung – Variante Sanagate

Telemedizin: Gleichbe­handlung von ärztlichen Leistungen per Telefon und in der Praxis

Die Telemedizin hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Bei der CSS erhalten Sie jederzeit und überall eine kostenlose telefonische Erstberatung durch eine medizinische Fachperson. So sparen Sie Zeit und bleiben flexibel. Ist anschliessend eine Ärztin oder ein Arzt gefragt, z.B. um Medikamente zu verschreiben oder ärztliche Beurteilungen zu treffen? Auch das ist per Telemedizin möglich.

Im Sinne einer einheitlichen Vergütung stellt die CSS ärztliche Leistungen gleich, egal ob per Telefon oder in der Praxis vor Ort. Das heisst:

  • Leistungen durch eine telemedi­zinische Ärztin oder einen telemedizinischen Arzt sind ab dem 1. Januar 2026 kostenpflichtig. Diese Dienstleistungen werden wie bei einem Praxisbesuch verrechnet. Damit stellen wir sicher, dass alle Zugänge zur medizinischen Behandlung einheitlich und korrekt abgerechnet werden.
  • Die telefonische Erstberatung durch eine medizinische Fachperson ist für unsere Versicherten weiterhin kostenlos. Die CSS übernimmt diese Kosten für Sie.

Aktualisierung unserer Datenschutzerklärung

Ab dem 1. Januar 2026 gibt es eine neue Version unserer Datenschutzerklärung. Der Grund: Die CSS bietet ab nächstem Jahr auch Lebensversicherungen an. Dafür wurde die CSS Lebensversicherung AG gegründet.

In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie, wie wir Ihre Daten im Zusammen­hang mit Lebensversicherungen bearbeiten. Ausserdem informieren wir darüber, dass die Unternehmen der CSS Gruppe – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – Daten untereinander austauschen dürfen, um Ihnen passende Angebote zu machen.