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Viele gute Anpassungen

Wir entwickeln unser Angebot weiter und bieten neue Leistungen an. Je nach Versicherungsdeckung gibt es mehrere Neuerungen, die wir für Sie eingeführt haben.

Spitalversicherung

Die CSS erhöht in der Spitalversicherung die Beträge für klinikunabhängige Mehrleis­tungen (z. B. Reise- und Betreuungskosten) bei ambulanten Eingriffen.

Neu gelten:

  • Maximalbeitrag CHF 300 pro Kalenderjahr in der Spitalversicherung myFlex Balance
  • Maximalbetrag CHF 500 pro Kalenderjahr in der Spitalversicherung myFlex Premium

Die neuen Maximalbeträge gelten ab 01.07.2023.

Versicherung bei Tod oder Invalidität

Die CSS ergänzt bei den Versicherungen «Tod oder Invalidität durch Unfall (UTI)» und «Tod oder Invalidität durch Krankheit (KTI)» das Angebot.

Neu können Sie folgende Leistungssummen abschliessen:

  • CHF 100'000 (Tod) / CHF 600'000 (Invalidität)
  • CHF 200'000 (Tod) / CHF 600'000 (Invalidität)

Die neuen Leistungssummen gelten ab 01.09.2023.

Gesundheitskonto

Wenn Sie bei der CSS bestimmte Zusatzversicherungen abgeschlossen haben, profitieren Sie vom Gesundheitskonto. Damit unterstützen wir Aktivitäten rund um Ihre Gesundheit. Neu werden beispielsweise Beiträge an den Augen-Check-Up von ocumeda oder an den Cardio Explorer zur Überprüfung der Herzgesundheit übernommen. Zudem anerkennen wir alle Kurse von Pro Senectute in den Bereichen Bewegung & Fitness und übernehmen Beiträge an Mitgliedschaften in Judo- und Karatevereinen für Kinder und Jugendliche.

Die neuen Beiträge aus dem Gesundheitskonto gelten ab 01.10.2023.

Ambulantversicherung

Die CSS erweitert bei der Ambulantversicherung ihre Hilfsmittelliste um Flow Neuroscience, ein Hirnstimulations-Set zur Begleitung der Behandlung bei depressiven Symptomen. In der Ambulantversicherung myFlex (Economy, Balance, Premium) werden 90% max. CHF 270 übernommen.

Die neuen Beiträge gelten ab 01.01.2024.

Förderung von Generika und Biosimilars

Der Bundesrat hat den sogenannten «erhöhten Selbstbehalt» bei Arzneimittel von 20% auf 40% erhöht, um die Verwendung von Generika und Biosimilars zu fördern und Gesundheitskosten einzudämmen.

Grundsätzlich beträgt Ihr Selbstbehalt bei Arzneimittelkosten 10%, sofern Sie Ihre Franchise bereits erreicht haben. Ein erhöhter Selbstbehalt von 20% wird dann verrechnet, wenn Sie ein Arzneimittel beziehen, von dem ein wirkstoffgleiches günstigeres Arzneimittel existiert. Dieser erhöhte Selbstbehalt wird ab 2024 von 20% auf 40% erhöht.

Mögliches Einsparpotential

Mit der Erhöhung des erhöhten Selbstbehalts wird der Anreiz geschaffen, günstigere Generika und Biosimilars zu beziehen. Laut dem Bundesamt für Gesundheit ermöglicht diese Massnahme ein beträchtliches Einsparpotential und hilft der allgemeinen Kostensenkung im Gesundheitswesen.

Sollte die Verwendung eines kostengünstigeren Arzneimittels aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, kann das teurere Arzneimittel ohne erhöhten Selbstbehalt bezogen werden. Die Notwendigkeit des teureren Arzneimittels muss aber neu durch die Ärztin oder den Arzt begründet werden.

Mehr Informationen finden Sie auf dem Faktenblatt des Bundesamtes für Gesundheit.

Wir werden auf unserer Website die Reglemente von Callmed, Multimed und der Hausarztversicherung Profit zeitnah entsprechend publizieren.

Der angepasste erhöhte Selbstbehalt gilt ab dem 01.01.2024.

Persönliche Beratung

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