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Anpassungen ab 2026

Wir entwickeln unsere Versicherungen und Angebote laufend weiter. Je nach Versicherung gibt es ab Januar 2026 mehrere Neuerungen, die für Sie wichtig sind.

Hausarzt-Modell Profit wird attraktiver

Wir haben das Reglement für das Hausarzt-Modell Profit überarbeitet und verbessert. Damit profitieren Sie ab dem 1. Januar 2026 von mehr Flexibilität und neuen Möglichkeiten. Die Neuerungen sind hier beschrieben.

Ihre erste Anlaufstelle: Grosse Auswahl und leicht zugänglich

Anstelle Ihrer Hausarztpraxis können Sie neu auch eine telemedizinische Hausarztpraxis, regionale Gesundheitsnetzwerke oder Partnerapotheken als Ihre erste Anlaufstelle wählen. Diese wird auf Ihrer Police hinterlegt.

Auch digital erreichbar

Als zusätzliche, schnelle und einfache Erstanlaufstellen stehen Ihnen das telemedizinische Beratungszentrum, die digitale Gesundheits-App Well und Apotheken zur Verfügung.

Umstellung auf telemedizinische Hausarztpraxis bei Wegfall der Hausarztpraxis

Wenn Ihre Hausarztpraxis zum Beispiel aufgrund einer Pensionierung schliesst und Sie keine neue Praxis angeben, können wir für Sie eine telemedizinische Hausarztpraxis hinterlegen.  

Leistungen ohne Kostenbeteiligung

Zukünftig werden bestimmte Leistungen von der Kostenbeteiligung befreit.  

Behandlungen ohne Meldung an die Erstanlaufstelle

Die Ausnahmeliste wurde erweitert. Das heisst: Wenn Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie durch eine Spezialistin / einen Spezialisten angeordnet wurde, müssen Sie Ihre Erstanlaufstelle nicht mehr zusätzlich konsultieren. 

Notfallmeldung

Die Notfallmeldung muss neu innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Die Meldung kann über Ihre Erstanlaufstelle oder die myCSS-App erfolgen.

Medikamente und Hilfsmittel

Der verpflichtende Bezug von kostengünstigen Arzneimitteln wird um den Begriff «Biosimilars» erweitert. Dadurch werden Leistungskosten reduziert im Sinne aller Prämienzahlenden.

Für Hilfsmittel gibt es eine Liste mit Bezugsstellen, die kostengünstige Hilfsmittel anbieten.

Vereinfachung des Reglements

Neben den inhaltlichen Anpassungen wurden einzelne Artikel einfacher formuliert.

Versicherung bei Tod oder Invalidität: Neue AVB

Wir haben bei den Versicherungen bei Tod oder Invalidität (durch Unfall / durch Krankheit) stellenweise die Formulierungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angepasst. Nachfolgend informieren wir Sie über die Änderungen, welche ab dem 1. Januar 2026 gelten.

Hinweis: Alle Anpassungen im Zusammenhang mit dem Rechtsträger «CSS Lebensversicherung AG» und dem Risikoträger «Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG» stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).

Für unsere Neukunden

Wenn Sie neu eine Versicherung bei Tod oder Invalidität (durch Unfall / durch Krankheit) abschliessen, sehen Sie die für Sie geltenden Anpassungen in folgendem Dokument.

Für unsere bestehenden Kunden

Wenn Sie bereits eine Versicherung bei Tod oder Invalidität (durch Unfall / durch Krankheit) besitzen, sehen Sie die für Sie geltenden Anpassungen in den folgenden Dokumenten. Wichtig: Ihr Versicherungsschutz bleibt unverändert und Sie müssen nichts unternehmen.