Anpassungen ab 2026
Wir entwickeln unsere Versicherungen und Angebote laufend weiter. Je nach Versicherung gibt es ab Januar 2026 mehrere Neuerungen, die für Sie wichtig sind.
Wir entwickeln unsere Versicherungen und Angebote laufend weiter. Je nach Versicherung gibt es ab Januar 2026 mehrere Neuerungen, die für Sie wichtig sind.
Wir haben das Reglement für das Hausarzt-Modell Profit überarbeitet und verbessert. Damit profitieren Sie ab dem 1. Januar 2026 von mehr Flexibilität und neuen Möglichkeiten. Die Neuerungen sind hier beschrieben.
Anstelle Ihrer Hausarztpraxis können Sie neu auch eine telemedizinische Hausarztpraxis, regionale Gesundheitsnetzwerke oder Partnerapotheken als Ihre erste Anlaufstelle wählen. Diese wird auf Ihrer Police hinterlegt.
Als zusätzliche, schnelle und einfache Erstanlaufstellen stehen Ihnen das telemedizinische Beratungszentrum, die digitale Gesundheits-App Well und Apotheken zur Verfügung.
Wenn Ihre Hausarztpraxis zum Beispiel aufgrund einer Pensionierung schliesst und Sie keine neue Praxis angeben, können wir für Sie eine telemedizinische Hausarztpraxis hinterlegen.
Zukünftig werden bestimmte Leistungen von der Kostenbeteiligung befreit.
Die Ausnahmeliste wurde erweitert. Das heisst: Wenn Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie durch eine Spezialistin / einen Spezialisten angeordnet wurde, müssen Sie Ihre Erstanlaufstelle nicht mehr zusätzlich konsultieren.
Die Notfallmeldung muss neu innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Die Meldung kann über Ihre Erstanlaufstelle oder die myCSS-App erfolgen.
Der verpflichtende Bezug von kostengünstigen Arzneimitteln wird um den Begriff «Biosimilars» erweitert. Dadurch werden Leistungskosten reduziert im Sinne aller Prämienzahlenden.
Für Hilfsmittel gibt es eine Liste mit Bezugsstellen, die kostengünstige Hilfsmittel anbieten.
Neben den inhaltlichen Anpassungen wurden einzelne Artikel einfacher formuliert.
Wir haben bei den Versicherungen bei Tod oder Invalidität (durch Unfall / durch Krankheit) stellenweise die Formulierungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angepasst. Nachfolgend informieren wir Sie über die Änderungen, welche ab dem 1. Januar 2026 gelten.
Hinweis: Alle Anpassungen im Zusammenhang mit dem Rechtsträger «CSS Lebensversicherung AG» und dem Risikoträger «Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG» stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Wenn Sie neu eine Versicherung bei Tod oder Invalidität (durch Unfall / durch Krankheit) abschliessen, sehen Sie die für Sie geltenden Anpassungen in folgendem Dokument.
Wenn Sie bereits eine Versicherung bei Tod oder Invalidität (durch Unfall / durch Krankheit) besitzen, sehen Sie die für Sie geltenden Anpassungen in den folgenden Dokumenten. Wichtig: Ihr Versicherungsschutz bleibt unverändert und Sie müssen nichts unternehmen.
Per 1. Januar 2026 werden neben Brillengläsern auch Brillenfassungen aus der Zusatzversicherung bezahlt. Aufgrund der Deckungserweiterung wurden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Zusatzbedingungen (ZB) angepasst.
Die angepassten AVB und ZB stehen ab dem 1. Januar 2026 auf unserer Website zur Verfügung.
Neu profitieren Familien auch dann vom Familienrabatt, wenn die erziehungsberechtigte Person und das rabattberechtigte Kind nicht im gleichen Haushalt leben.
Die angepassten AVB stehen ab dem 1. Januar 2026 auf unserer Website zur Verfügung.
Die Telemedizin hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Bei der CSS erhalten Sie jederzeit und überall eine kostenlose telefonische Erstberatung durch eine medizinische Fachperson. So sparen Sie Zeit und bleiben flexibel. Ist anschliessend eine Ärztin oder ein Arzt gefragt, z.B. um Medikamente zu verschreiben oder ärztliche Beurteilungen zu treffen? Auch das ist per Telemedizin möglich.
Im Sinne einer einheitlichen Vergütung stellt die CSS ärztliche Leistungen gleich, egal ob per Telefon oder in der Praxis vor Ort. Das heisst:
Ab dem 1. Januar 2026 gibt es eine neue Version unserer Datenschutzerklärung. Der Grund: Die CSS bietet ab nächstem Jahr auch Lebensversicherungen an. Dafür wurde die CSS Lebensversicherung AG gegründet.
In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie, wie wir Ihre Daten im Zusammenhang mit Lebensversicherungen bearbeiten. Ausserdem informieren wir darüber, dass die Unternehmen der CSS Gruppe – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – Daten untereinander austauschen dürfen, um Ihnen passende Angebote zu machen.