Impfung
Grippe, Masern, Keuchhusten, Corona: Eine Impfung aktiviert die körpereigene Abwehr. Schützen Sie sich und andere vor schweren Krankheiten und retten Sie Leben.
Grippe, Masern, Keuchhusten, Corona: Eine Impfung aktiviert die körpereigene Abwehr. Schützen Sie sich und andere vor schweren Krankheiten und retten Sie Leben.
Bei einer Impfung wird ein gesunder Körper mit abgeschwächten Erregern in Kontakt gebracht. Das Immunsystem kann so eine Abwehr entwickeln, ohne dass die Krankheit ausbricht.
Jedes Jahr veröffentlichen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Konferenz für Impffragen (EKIF) den Schweizerischen Impfplan. Er führt alle empfohlenen Impfungen auf. Die meisten davon bezahlt Ihre Grundversicherung.
Seit dem 01.01.2026 gibt das «Referenzdokument Prophylaktische Impfungen» Auskunft, welche Impfungen aus der Grundversicherung bezahlt werden. Diese Impfungen sind neu von der Franchise befreit und Sie zahlen lediglich den Selbstbehalt.
Bei Fragen zu einzelnen Impfungen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Winterzeit ist Grippezeit in der Schweiz. Für ältere und chronisch kranke Menschen, Schwangere und Säuglinge kann sie schwerwiegende Folgen haben. Wenn Sie oder enge Angehörige zu einer dieser Risikogruppen gehören, empfehlen wir daher eine Grippeimpfung.
Möchten Sie sich vor Reisen zum Beispiel gegen Gelbfieber, Typhus, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Hepatitis A und B impfen lassen, so wird ein Teil der Kosten in der Regel aus der Zusatzversicherung übernommen. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über mögliche Impfungen.
Ja, wir beteiligen uns an Impfkosten. Nach Abzug des Selbstbehalts übernimmt die Grundversicherung die Kosten für Impfungen und die dazugehörige Beratung, welche bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Grundlage bilden die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Art. 12a) und das «Referenzdokument Prophylaktische Impfungen» vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Der Impfstoff muss zudem auf der Spezialitätenliste sein. Auskunft darüber, ob Sie Anspruch auf Kostenbeteiligung haben, gibt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
Wichtig: Die Auflistung ist nicht abschliessend.
Wir unterscheiden zwischen medizinisch anerkannten Vorsorgeimpfungen (Grundlage: KLV Art. 12a), sowie freiwilligen Schutzimpfungen – zum Beispiel für Grippe, Ferien und Auslandreisen oder persönliche Bedürfnisse. Wenn die Impfung für Sie aus der Grundversicherung nicht gedeckt ist, übernehmen wir in der Regel einen Teil der Kosten aus der Zusatzversicherung.
Seit Anfang 2021 läuft die schweizweite Impfung gegen das Coronavirus (Covid-19). Möchten Sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen? Die Impfung kann Ihr Hausarzt oder eine Impfapotheke durchführen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt die Covid-19-Impfung für bestimmte Risikogruppen:
Bei Personen, für die eine Impfempfehlung gilt und der Impfstoff in der Spezialitätenliste aufgeführt ist, werden die Impfkosten aus der Grundversicherung übernommen. Sie bezahlen lediglich den Selbstbehalt. Bei allen anderen Personen übernehmen wir in der Regel einen Teil der Kosten aus der Zusatzversicherung.
Bei der Aktivimpfung bildet das Immunsystem selber die Antikörper. Bei der Impfung mit Lebendimpfstoff wird ein lebender, aber abgeschwächter Erreger verabreicht. Diese Impfung ist zwar sehr effektiv, aber die Komplikationsrate ist höher. Es kann aber auch ein Impfstoff mit toten Erregern verabreicht werden. Die Wirkung ist etwas weniger effektiv, dafür auch verträglicher.
Bereits bestehende Antikörper werden bei der Passivimpfung ins Blut gespritzt. Der Schutz ist sofort vorhanden, jedoch nur vorübergehend. Denn der Körper baut die fremden Antikörper wieder ab.
Bei der mRNA-Impfung werden Erbinformation für die Herstellung der Antigene verabreicht. Der Köper produziert die Antigene dann selber. Diese Impfung ist sehr wirksam.
In den meisten Fällen wird eine Impfung gut vertragen. Die erwünschte Aktivierung des Immunsystems kann in einigen Fällen jedoch folgende Beschwerden hervorrufen: